sag doch mal was zur Sache : dieser Klage ! ihrer Grundlage ! den Argumenten ! der Frau Ansicht ! ihrer Vita !
Das BVG verhandelt jedes Jahr mehrer tausend solcher Verfassungsbeschwerden, das ist also erst mal nichts Besonderes. Und es bedeutet auch nicht zwingend, dass Frau Bahner eine bedeutende Staats- oder Verfassungsrechtlerin wäre.Die Dame , die das ganze macht , ist eine Expertin und hat schon 2 mal vor dem Bundesverfassungsgericht gewonnen, wie mir gemeldet wurde.
Laut den Pressemitteilungen auf der Homepage von Frau Bahners Kanzlei, ging es jedenfalls im einen Fall darum, ob Zahnärzte mit der Verlosung von Bleaching-Gutscheinen und dem Einsatz eines digitalen Volumen-Tomographen in ihrer Praxis werben dürfen.
Im zweiten Fall hat sie erfolgreich Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Berufsgerichts erhoben, das einer Gemeinschaft aus mehreren Zahnärzten und -technikern untersagt hatte, mit dem Begriff "Zahnärztehaus" zu werben.
http://www.beatebahner.de/presse.pressemitteilungen.html
Eine konkrete Klage gegen den Corona-Shutdown gibt es offenbar noch nicht, aber Frau Bahners Erklärung dazu ist satte 18 Seiten lang. Da ist eine Menge populärjuristisches, um nicht zu sagen populistisches drin, und viele Vergleiche, die alle hinken, weil es bisher nichts vergleichbares gab. Was genau Frau Bahnert als Medizinerin oder Epidemiologin auszeichnet und sie dazu befähigt, die Sinnhaftigkeit und Angemessenheit der verhängten Maßnahmen zu bewerten, wird dort dagegen nicht erklärt.
Es wäre etwas mühselig, in Blaue hinein gegen all die Punkte anzuargumentieren, die in dieser Erklärung aufgeführt werden. Kannst du mal was konkretes dazu sagen?