Erstmal: Wir wissen es nicht.
Es gibt krankheiten, die die urteilsfähigkeit und die schuldfähigkeit trüben/beeinflussen. Solche krankheiten können in schüben verlaufen, es kann 'anfälle', etc. geben, sodass diese unzurechnungsfähigkeit allenfalls auch nur punktuell vorhanden ist.
Damit eine tat regulär bestraft werden kann, muss sie mit wissen und willen (vorsatz) betreffend der tat und seiner folgen geschehen (exkurs: Nimmt man eine tat in kauf, liegt eventualvorsatz vor, liegt mangelnde sorgfalt vor, ist es fahrlässigkeit).
Vordergründig scheinen diese kriterien (wissen und willen) vorhanden gewesen zu sein. Da aber eine krankheit vorliegt, kommt es jetzt ganz auf deren schwere an, bevor man eine volle urteilsfähigkeit zweifellos bestätigen kann.