Erutaner
Sehr aktives Mitglied
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- 14. Mai 2018
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V. Die Entscheidung für die Vollständigkeit
1. Bei der Betrachtung der besonderen .....
hast Du eigentlich eine Genehmigung, die Inhalte des Buches hier zu veröffentlichen?
"Die öffentliche Mitteilung des Inhaltes eines Werkes der Literatur oder der Filmkunst ist dem Urheber vorbehalten, solange weder das Werk noch dessen wesentlicher Inhalt
mit Einwilligung des Urhebers veröffentlicht ist. (§ 14 Abs. 3)" Quelle
Leider wissen wir nicht, was wir hier tun....
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