Der Kummerkasten

wie geht denn wenn den beiden Sorgerecht haben? Denn ich werde nicht in Deutschland bleibe.

Mein Mann hat Panik und hat Angst das er sie( unser Tochter ) nie mehr sieht. Aber ich habe ihn gesagt er darf sie besuchen oder sie besucht ihn wenn sie etwas größer ist.
Das ist natürlich schlecht für ihn.

Ich möchte auf jeden Fall kein Unterhalt von ihm haben. Ich will kein Streit. Und außerdem wenn ich in Canada bin, muß ich alleine zurecht komme und arbeiten.

Wie soll es gehen wenn ich im zurück ins Heimatland kehre und er hier ist ?
Er will auf jeden Fall auch Sorgerecht haben.

Lg,
blackpink
 
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blackpink schrieb:
Ich möchte auf jeden Fall kein Unterhalt von ihm haben. Ich will kein Streit. Und außerdem wenn ich in Canada bin, muß ich alleine zurecht komme und arbeiten.

Zum Sorgerecht kann ich dir leider nichts antworten.

Aber zum Unterhalt:
In Deutschland hat Unterhaltsverpflichtung für Kinder oberste Priorität.
D. h. er muss auf alle Fälle für Eure Tochter zahlen.
Ein freiwilliger Verzicht - warum? Fühlst du dich schuldig?
Er muss den Unterhalt nach deutschem Recht auch dann überweisen, wenn du im Ausland bist mit dem Kind.

Stell dir vor, du findest nicht gleich Arbeit. Dann wirst du froh sein, dass du das Geld vom Kindesvater bekommst, um Eure Tochter ernähren und kleiden zu können!
Nach deutschem Recht ist so ein freiwilliger Verzicht unzulässig. Du würdest keine staatlichen Beihilfen bekommen, weil der Kindesunterhalt Vorrang hat. Erst wenn trotz gezahltem Unterhalt kein ausreichendes Einkommen da ist, würde die staatliche Beihilfe eintreten. Verstehst du, was ich meine?

Sei ganz lieb umarmt, liebe blackpink,
Romaschka
 
satnaam schrieb:
Sag mal wie ist das eigentlich mit dem Sorgerecht bei Euch, haben das beide oder nur du alleine ???
Und wie ist das gesetzlich geregelt ?
Ich kann Dir nur ein Buch empfehlen: Trennung und Scheidung

von wem es ist, weiß ich jetzt nicht. Wenn Du magst, schau ich gern mal beim Schatzi nach, wenn ich am WE bei ihm bin.
 
Mariposa schrieb:
Ich kann Dir nur ein Buch empfehlen: Trennung und Scheidung

von wem es ist, weiß ich jetzt nicht. Wenn Du magst, schau ich gern mal beim Schatzi nach, wenn ich am WE bei ihm bin.
Oh weh, ich lese Eure Beiträge erst jetzt ihr beiden - Ingrid und blackpink,

Ich schau auf jedenfall nach dem Buch am Wochenende. Außerdem laßt Ihr Euch mal von einem Anwalt beraten. So eine erste Beratung ist ja noch erschwinglich und steht in jedem Fall in der Relation.

@Pink:
I'll ask my Canadian colleague, if she knows any Canadian books since this case might be different when you are back home.
 
Romaschka schrieb:
Zum Sorgerecht kann ich dir leider nichts antworten.

Aber zum Unterhalt:
In Deutschland hat Unterhaltsverpflichtung für Kinder oberste Priorität.
D. h. er muss auf alle Fälle für Eure Tochter zahlen.
Ein freiwilliger Verzicht - warum? Fühlst du dich schuldig?
Er muss den Unterhalt nach deutschem Recht auch dann überweisen, wenn du im Ausland bist mit dem Kind.

Stell dir vor, du findest nicht gleich Arbeit. Dann wirst du froh sein, dass du das Geld vom Kindesvater bekommst, um Eure Tochter ernähren und kleiden zu können!
Nach deutschem Recht ist so ein freiwilliger Verzicht unzulässig. Du würdest keine staatlichen Beihilfen bekommen, weil der Kindesunterhalt Vorrang hat. Erst wenn trotz gezahltem Unterhalt kein ausreichendes Einkommen da ist, würde die staatliche Beihilfe eintreten. Verstehst du, was ich meine?

Sei ganz lieb umarmt, liebe blackpink,
Romaschka



danke für deinen lieben Antwort.

Ich verstehe dich gut.
sobald ich dort ankomme bleibe ich und Töchterchen bei meinen Eltern. Dann schaue ich nach einem Job( hoffentlich klappt es).....ich möchte ihn nicht belasten oder sagen mal so, daß das er nicht bitter ist. Die gedanken wie er mich hier behalten möchte damit er sie öfter sieht, gefällt mir nicht persönlich. Denn ich möchte nicht hier leben. :(

Alles ist mir zu stressig und ich mag es nicht.
Lg, blackpink
 
Mariposa schrieb:
@Pink:
I'll ask my Canadian colleague, if she knows any Canadian books since this case might be different when you are back home.



yes, do that please. I got married in Canada. He came over to canada to marry me at that time. so I have canadian marriage certificate !

I have no clue whatsoever how it is. My daughter is also Canadian. She got the immediate citizenship because I am canadian. But on the other hand she is also german citizenship. So my daughter has two-nationality.


Lg, blackpink
 
blackpink schrieb:
yes, do that please. I got married in Canada. He came over to canada to marry me at that time. so I have canadian marriage certificate !

I have no clue whatsoever how it is. My daughter is also Canadian. She got the immediate citizenship because I am canadian. But on the other hand she is also german citizenship. So my daughter has two-nationality.


Lg, blackpink
Gut, dass Du das sagst, das könnte wichtig sein. Wir kehren wieder zum Deutsch zurück, sonst werden wir noch gerügt. Es ist ja ein deutsch-sprachiges Forum ;)

I will ask her tomorrow :escape: uppppssss....ich bin heut wohl denglish :D
 
bis vergangen Donnerstag habe ich die alleinige Obsorge für meine beiden Kinder gehabt. Das war der Punkt bei der Scheidung, wofür ich auf Unterhaltszahlungen in Zukunft für mich verzichtet habe, nur damit ich die alleinige Obsorge bekomme. Damals wußte ich schon, dass er seine Machtspielchen über die Kinder fortsetzen würde. Ich habe es verabsäumt, ihm damals schon ordentlich die Grenzen zu zeigen und hab`ihm viel durchgehen lassen (weil ich den Kindern nicht den Papa nehmen wollte).
Jetzt schaut`s so für mich aus:
Alleinige Obsorge für die Tochter
Gemeinsame Obsorge für den Sohn.

Ich möchte nur wissen, welche Rechte der Vater bei alleiniger Obsorge hat. Im Internet habe ich gefunden: Information über Schulleistungen; Information über Auslandsaufenthalte. Sonst nichts.

Ich habe ihm in vier Jahren viel, viel mehr gestattet. Auch, weil ich meine Ruhe haben wollte und mich nicht Konflikten aussetzen wollte. Und ich bin schon wieder bei meinem persönlichen Lernthema: Grenzen setzen, Selbstwert-Selbstbewußtsein.:zauberer1

Viele liebe Grüsse
Ingrid
 
ich möchte dir jetzt gerne etwas sagen, ich denke das ist wichtig:
Auch wenn Du momentan die Gedanken hast "Ich will so schnell wie möglich geschieden sein, egal wie!" denke bitte daran, dass auch Du Rechte hast. Rechte, die Du unbedingt gleich bei der Scheidung für Dich einfordern solltest. Im Nachhinein etwas zu ändern ist schwierig, besonders auch dann, wenn Du in Canada bist.
Deine Tochter ist wichtig und Du bist es genau so!:)
Mag schon sein, dass Dein Mann leidet, aber das tust Du auch und Deine Tochter auch.

Viele liebe Grüsse
Ingrid
 
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Ingrid schrieb:
bis vergangen Donnerstag habe ich die alleinige Obsorge für meine beiden Kinder gehabt. Das war der Punkt bei der Scheidung, wofür ich auf Unterhaltszahlungen in Zukunft für mich verzichtet habe, nur damit ich die alleinige Obsorge bekomme. Damals wußte ich schon, dass er seine Machtspielchen über die Kinder fortsetzen würde. Ich habe es verabsäumt, ihm damals schon ordentlich die Grenzen zu zeigen und hab`ihm viel durchgehen lassen (weil ich den Kindern nicht den Papa nehmen wollte).
Jetzt schaut`s so für mich aus:
Alleinige Obsorge für die Tochter
Gemeinsame Obsorge für den Sohn.

Ich möchte nur wissen, welche Rechte der Vater bei alleiniger Obsorge hat. Im Internet habe ich gefunden: Information über Schulleistungen; Information über Auslandsaufenthalte. Sonst nichts.
Ja erkundige dich mal, in Deutschland ist z.B. die Unterhaltspflicht mit dem Sorgerecht gekoppelt.
D.h. nur wer das Sorgerecht hat bekommt auch den Unterhalt.
Da meine Lebenspartnerin für die Kinder nach deutschem Recht das alleinige Sorgerecht hat, ist sie mir gegenüber nicht unterhaltspflichtig, auch wenn beide bei mir leben. Nur ich muß in beiden Fällen immer zahlen egal wo die leben - nett nicht ?
 
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