"Darf" ein Geschenk zurückgegeben werden,

Ein Überraschungsgeschenk zurück geben?

  • Ja

    Stimmen: 3 17,6%
  • Nein

    Stimmen: 8 47,1%
  • Kommt drauf an, von wem es kommt

    Stimmen: 1 5,9%
  • behalten, ich verschenk es weiter und sage "Danke"

    Stimmen: 8 47,1%

  • Umfrageteilnehmer
    17

Schafgarbe

Sehr aktives Mitglied
Registriert
27. September 2020
Beiträge
2.422
Nabend,

Gerade packte ich ein Überraschungsgeschenk aus. Da sind Dinge drin, die icj gar nicht gebrauchen kann.
Schampoo habe ich genug und "meine" Produkte und noch mehr Creme kamm ich nicht verwenden.

Was nun?
An die Familie zurück schicken mit den Dankeschön und "brauch ich nicht"?
Bei mir in der Schublade versauern lassen und irgendwann entweder weg schmeißen oder weiter verschenken?

Da ich nicht dutzende Leute habe, dir ich beschenken könnte, bin ich für "zurück schicken".

Und ihr?
 
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Ich halte es da nach dem Koran:
"Ein Wort, einmal ausgesprochen, kann nicht mehr zurückgenommen werden".

Danach gilt es für mich auch bei Geschenken. Es gibt selbst heute noch genug Völker,
bei denen ein von mir "abgelehntes Geschenk" möglicherweise das letzte an mich sein könnte.
 
Ich behalte - fast ausnahmslos - alle Geschenke, welche ich bekomme -
und schenke sie notfalls weiter, aber eher nicht als Weihnachtsgeschenk oder so getarnt,
sondern im Freundeskreis als unerwünschtes Geschenk deklariert oder auch an karikative Einrichtungen.
Ausnahmen:
Zwangsbeglückungen mittels sehr persönliche Geschenke von Personen,
die einen Ummodeln wollen - z.B. Freundin, der mein Kleidungsstil nicht gefällt und mir was aufdrängen will,
oder Geschenk von einem Verehrer, welche allzu persönlich sind!
Da kann ich ziemlich brutal und ungehalten sein! ;)

Vielleicht kann jemand von deinem Umfeld deine Geschenke brauchen?
 
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