Herbst
Sehr aktives Mitglied
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Auch hier habe ich schon einen Beitrag geschrieben. Willenserklärungen kann man mündlich, schriftlich oder auch konkludent abgeben."irritiert, daß man für die Impfung unterschreiben mußte" ... ist völlig normal.
Wenn es nun bei mir nie schriftlich war, darf ich auch irritiert sein, das steht mir sehr wohl zu. Wenn man zum Arzt geht, dann muss man ja auch nicht jeden Behandlungsschritt unterschreiben. Es war nur eine Feststellung, die ich gemacht habe, nicht mehr und nicht weniger. Die Wahrheit darf man wohl noch sagen.