Corona-Virus (Covid-19) und Impfung

Werbung:
Ich denke doch - wenn man weiterliest, dann kommt man dahin:


Was wird abgefragt?

Die Auskunftspflicht betrifft nur den Impf- und Serostatus in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19). Hinsichtlich weiterer Beschäftigtendaten bleibt es bei den allgemeinen Bestimmungen.

https://www.bundesgesundheitsminist...ehmerselbstaendige/faq-impfstatusabfrage.html

Da war aber jemand flink!
Du musst es zweigeteilt lesen. Der Erste Teil war schon immer so, später im Zweiten Teil ist es nochmals im Bezug auf Corona spezialisiert/modifiziert worden
 
Das ist also der Maßnahmenkatalog des Gipfels:


  • In Deutschland kommt eine Corona-Impfpflicht für Pflegeberufe.
  • Als Maßstab dienen künftig Hospitalisierungs-Schwellenwerte von 3 über 6 bis 9. Der Schwellenwert benennt die Zahl der Menschen, die regional in sieben Tagen auf 100.000 Einwohner wegen einer Coronavirus-Infektion ins Krankenhaus müssen. Sind es mehr als drei, greifen dort die ersten Maßnahmen.
  • Ab Schwellenwert 3 gilt die 2G-Regel. Nur noch Geimpfte und Genesene haben Zugang zu Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen, Gastronomie sowie zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen. Ausgenommen sind Lebensmittelgeschäfte.
  • Ab Schwellenwert 6 gilt die 2Gplus-Regel, zum Beispiel in der Gastronomie oder bei anderen Veranstaltungen. Heißt: Auch Geimpfte und Genesene müssen einen negativen Test vorweisen, etwa auf einem Weihnachtsmarkt.
  • Ab Schwellenwert 9 haben die Bundesländer die Möglichkeit, Kontaktbeschränkungen zu erlassen.
  • Am Arbeitsplatz gilt die 3G-Regel. Ungeimpfte müssen jeden Tag einen neuen negativen Corona-Test vorweisen.
  • Im ÖPNV und bei Inlandsflügen gilt die 3G-Regel. Fahrgäste müssen ihren Corona-Nachweis parat haben, Ungeimpfte müssen einen negativen Test zum Beispiel in der U-Bahn oder im Bus mit sich führen.
  • Aber: Es wird in der Pandemie keine bundesweiten Verbote und Lockdowns mehr geben. Gastronomie, Freizeiteinrichtungen, Kinos und Fitnessstudios sollen nicht mehr geschlossen, sondern notfalls zum Schutz vor Corona die 2G+-Regel angewandt werden.
  • Schließungen von Schulen, Kitas und Universitäten sowie anderer Hochschulen sind ausdrücklich nicht vorgesehen und sollen unbedingt vermieden werden.
    https://www.merkur.de/politik/coron...snahmen-berlin-ampel-aktuell-zr-91123478.html
Hoffen wir das es klappt, nächstes Treffen bereits am 9.Dezember.

Was ich sonst noch gut finde das sie alle Boostern wollen ab 18 nach 5 bis 6 Monat nach 2 Impfung , denn es ist mehr als Nötig, die Impfdurchbrüche sind mittlerweile überhaupt nicht mehr lustig, sind schon so iele Symtomatische mittlerweile, das wir insgesamt bei den Erwachsenen bei 47 Prozent stehen in Vergleich zu ungeimpften, was bedeutet das Virus grassiert ordentlich bei Geimpften.

Und richtet Schaden, wenn auch weniger als bei Ungeimpften trotz zu viel...

Da muss was passieren, denn wenn die Waage kippt komplett dann kippt sie und mehr Fälle führen dazu das sie auf anderen Stellen kippt.

Und das bei so hohen Fallzahlen, ist nicht gut...
 
Wegen der Impfpflicht sind sie auch nicht auf die Straße gegangen. Der größte Teil hat sich sowieso freiwillig impfen lassen, es ist ja nur ein geringer kleiner Teil der sich nicht impfen lassen will.
Es geht ja immer noch mehr um den Pflegenotstand, bessere Bezahlung ect.

Da wird Mal wieder etwas verbogen und für den eigenen Zweck mißbraucht.
Das mit der Impfpflicht ist ja erst ab heute raus.
Eben sag ich doch, genau wieder Missbrauch der Impfverweigerer.

Also wie ich vermutete ein Fake.

Es gibt halt Menschen die glauben alles was in ihre Welt passt.
 
Eben sag ich doch, genau wieder Missbrauch der Impfverweigerer.

Also wie ich vermutete ein Fake.

Es gibt halt Menschen die glauben alles was in ihre Welt passt.

meinst du die demo die ich heute reingestellt habe?..da muss man aber mehr als verbohrt sein um nicht zu erkennen das es gegen die impfpflicht geht..
 
Eine Frage der Perspektive.

Auf Grund deines Arbeitsvertrag hast du das Recht in einer bestimmten Abteilung zu Arbeiten und der Arbeitgeber muss dich da einsetzen.

Wenn der AG jetzt die Anforderung für die Arbeit auf der Station ändert und fragt nach deinem Impfstatus, dann musst du ihm zwar keine Auskunft geben, aber er brauch dich dann auch nicht einsetzen trotz Vertrag. Der Nutzen rechtfertigt die Frage.

Du musst es zweigeteilt lesen. Der Erste Teil war schon immer so, später im Zweiten Teil ist es nochmals im Bezug auf Corona spezialisiert/modifiziert worden

Hmmm - das ist der Paragraph dazu:

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
§ 23a Personenbezogene Daten über den Impf- und Serostatus von Beschäftigten

Soweit es zur Erfüllung von Verpflichtungen aus § 23 Absatz 3 in Bezug auf übertragbare Krankheiten erforderlich ist, darf der Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus verarbeiten, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden. Dies gilt nicht in Bezug auf übertragbare Krankheiten, die im Rahmen einer leitliniengerechten Behandlung nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft nicht mehr übertragen werden können. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des allgemeinen Datenschutzrechts.

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__23a.html

Und das ist Paragraph 23:
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__23.html

Mir wird schwindelig ... .^^
Ich frage nach und lass mir den Sermon erklären!
 
Hmmm - das ist der Paragraph dazu:

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
§ 23a Personenbezogene Daten über den Impf- und Serostatus von Beschäftigten

Soweit es zur Erfüllung von Verpflichtungen aus § 23 Absatz 3 in Bezug auf übertragbare Krankheiten erforderlich ist, darf der Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus verarbeiten, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden. Dies gilt nicht in Bezug auf übertragbare Krankheiten, die im Rahmen einer leitliniengerechten Behandlung nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft nicht mehr übertragen werden können. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des allgemeinen Datenschutzrechts.

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__23a.html

Und das ist Paragraph 23:
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__23.html

Mir wird schwindelig ... .^^
Ich frage nach und lass mir den Sermon erklären!
Hast du Kontakt zu anderen? Ja oder Nein.
Ich weiß ja nicht in welchen Bereich du eingestellt bist.
Im oberen Teil steht ja bei wem und wo abgefragt werden darf, das gilt dann aber auch für Tochtergesellschaften
Bei mir als Desinfektor darf der Impfstatus ja auch abgerufen werden.
 
Hmmm - das ist der Paragraph dazu:

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
§ 23a Personenbezogene Daten über den Impf- und Serostatus von Beschäftigten

Soweit es zur Erfüllung von Verpflichtungen aus § 23 Absatz 3 in Bezug auf übertragbare Krankheiten erforderlich ist, darf der Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus verarbeiten, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden. Dies gilt nicht in Bezug auf übertragbare Krankheiten, die im Rahmen einer leitliniengerechten Behandlung nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft nicht mehr übertragen werden können. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des allgemeinen Datenschutzrechts.

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__23a.html

Und das ist Paragraph 23:
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__23.html

Mir wird schwindelig ... .^^
Ich frage nach und lass mir den Sermon erklären!
Das ganze gilt ja jetzt auch nicht für Alle Betriebe/Firmen, eben nur spezielle Einrichtungen.
Für einen Bäcker zum Beispiel oder einen Büroangestellten bei Höchst zum Beispiel, gilt das ja alles nicht. Da müsste jetzt noch ein neues Gesetz her
 
Werbung:
Wie verbohrt muss man sein nicht zu erkennen, dass es ein Fake ist. Was hat von dir schon mal der Wahrheit entsprochen, wurde dir doch oft genug bewiesen.

Hier schau mal, dass ist Wirklichkeit:

Söder kündigt «De-facto-Lockdown» für Ungeimpfte an (msn.com)

In dem verlinkten Beitrag gehts um die Impfpflicht in Ö, weil die bei uns derzeit aufgrund der dramatischen Infektionszahlen und der geringen Impfquote heftig diskutiert wird.
Warum @Darkhorizon als Deutscher immer österr. Beiträge aus der FPÖ-Szene verlinkt, muss er selber erklären. :rolleyes:
 
Zurück
Oben