Corona-Virus (Covid-19) und Impfung

Die Impfstoffe haben Phase-3-Studien durchlaufen und bestanden.

möglicher weise müssen sie das auch damit sie eine bedingte zulassung bekommen,

Alle in der EU und damit in Deutschland zugelassenen COVID-19-Impfstoffe haben eine bedingte Zulassung erhalten (Stand: 23. April 2021).

https://www.pei.de/DE/service/faq/coronavirus/faq-coronavirus-node.html

die zunächst für ein jahr gilt.

wichtig ist halt auch zu wissen dass solange sie nur eine bedingte zulassung haben:
...
Hersteller müssen von Haftung ausgenommen werden
https://www.aerzteblatt.de/nachrich...f-Diese-Nachteile-birgt-eine-Notfallzulassung

ich gehe hier mal davon aus dass " notfallzulassung" in diesem fall dasselbe
wie " bedingte zulassung" ist.
 
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ich gehe hier mal davon aus dass " notfallzulassung" in diesem fall dasselbe
wie " bedingte zulassung" ist.
Da begehst Du einen Denkfehler.

Aus dem Link, den Du gepostet hast:
https://www.pei.de/DE/service/faq/coronavirus/faq-coronavirus-node.html


Frage 8:
Wie unterscheidet sich eine bedingte Zulassung von der Zulassung unter außergewöhnlichen Umständen?

Die bedingte Zulassung erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Antragstellende erforderliche umfassende Daten innerhalb eines vereinbarten Zeitrahmens zur Verfügung stellen wird.

Die Zulassung unter außergewöhnlichen Umständen wird erteilt, wenn es unwahrscheinlich ist, dass die üblicherweise erforderlichen umfassenden Daten erhoben werden können. Dies gilt z.B. für sehr seltene Erkrankungen (orphan disease). Dieser Genehmigungsweg führt normalerweise nicht zu einer Standardzulassung.

Alle in der EU und damit in Deutschland zugelassenen COVID-19-Impfstoffe haben eine bedingte Zulassung erhalten (Stand: 23. April 2021). Die Zulassung unter außergewöhnlichen Umständen ist nicht relevant.

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Siehe auch:

https://www.pharmig.at/themen/coron...eine-notfallzulassung-fuer-corona-impfstoffe/

Auszug:
Der derzeit oft verwendete Begriff „Notfallzulassung“ ist irreführend und eigentlich auch falsch. Denn in Wahrheit handelt es sich bei den Corona-Impfstoffen, für die eine Zulassung bei der Europäischen Zulassungsbehörde EMA beantragt wurde, nicht um eine Notfall-, sondern um eine bedingte Zulassung.

Eine solche „Conditional Marketing Authorisation“ (CMA) existiert prinzipiell schon länger und Hersteller suchen dann um diese Form der Zulassung an, wenn es einen ungedeckten medizinischen Bedarf dafür gibt, aber noch nicht alle notwendigen Daten für eine reguläre Zulassung vorhanden sind.

Die Daten, auf deren Grundlage die Europäische Arzneimittelbehörde EMA eine bedingte Zulassung bzw. eine Conditional Marketing Authorisation erteilt, müssen jedenfalls zeigen, dass die Vorteile und der Nutzen der sofortigen Verfügbarkeit eines Impfstoffes (oder eines Medikaments) die Risiken für die Patientinnen und Patienten überwiegen.

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oder auch:
https://www.deutsche-apotheker-zeit...rrwarr-um-notfall-und-ordentliche-zulassungen

Auszug:
Gibt es auch eine europäische Notfallzulassung?
Daneben besteht im zentralen Zulassungsverfahren auch noch die Möglichkeit, eine Zulassung „unter außergewöhnlichen Umständen“ (under exceptional circumstances) zu erwirken (Art. 14(8) der Verordnung (EG) Nr. 726/2004). Diese ist jedoch nur für sehr eingeschränkte Fallkonstellationen gedacht – und zwar im Wesentlichen dann, wenn der Antragsteller nachweisen kann, dass er voraussichtlich auch in Zukunft keine vollständigen Daten über die Wirksamkeit und Sicherheit des Arzneimittels zur Verfügung stellen kann, etwa weil die Indikationen für das betreffende Arzneimittel so selten vorkommen. Bislang wurden auf zentralem Wege immerhin schon 40 Zulassungen „unter außergewöhnlichen Umständen“ erteilt. Trotzdem dürfte dieser Weg für einen COVID-19-Impfstoff angesichts der Kriterien kaum in Frage kommen. Damit sind die Möglichkeiten für solche Sonderzulassungen im zentralen Verfahren ausgeschöpft.

„Notfallzulassung“ ist streng genommen keine Zulassung
Bleibt der nationale Weg, und hier kommt die „Notfallzulassung“ ins Spiel. Nach dem EU-Kodex für Humanarzneimittel können die Mitgliedstaaten als Reaktion auf die vermutete oder bestätigte Verbreitung von krankheitserregenden Substanzen (…) vorübergehend das Inverkehrbringen eines nicht genehmigten Arzneimittels gestatten (Art. 5(2) der Richtlinie 2001/83/EG). Die Europäische Kommission betont in ihren Erläuterungen, dass eine solche Notgenehmigung keine Zulassung bedeutet, sondern die Genehmigung der vorübergehenden Anwendung eines nicht zugelassenen Arzneimittels, hier „Impfstoffs“ in einer Notsituation.
 
Zuletzt bearbeitet:
also nochmal:

Hersteller müssen von Haftung ausgenommen werden
Stattdessen sei das Königreich auf eine nationale Regelung ausgewichen, (Artikel 174, Human Medicines Regulations 2012), die im Oktober 2020 im Hinblick auf die Coronasituation umfassend ergänzt worden sei. „Man kann die „Zulassung“ daher als „Notfallzulassung“ bezeichnen“, so Krüger.

Werde eine Notfallverwendung von einem Mitgliedstaat empfohlen oder vorgeschrieben, müsse er den Hersteller und Inverkehrbringer „aus der administrativen und zivilrechtlichen Haftung“ ausnehmen, da er den Vertrieb des nicht zugelassenen Medikaments oder Impfstoffs zuvor explizit genehmigt habe, heißt es in der Stellungnahme der EU.

Dazu, ob dies auch bei Großbritannien der Fall sei oder wie das Königreich möglicherweise entstehende Haftungslücken schließen wolle, lasse sich derzeit noch keine Aussage treffen, erklärt Krüger.

Bei einer bedingten Markzulassung, wie sie die EMA derzeit vornimmt, hafte hingegen der Inhaber der Marktzulassung, in der Regel also der Hersteller, heißt es bei der EU. Die Pharmaunternehmen seien bei dieser Form der Zulassung für die sichere Verwendung des Impfstoffs verantwortlich.

https://www.aerzteblatt.de/nachrich...f-Diese-Nachteile-birgt-eine-Notfallzulassung

ok, es gibt doch einen unterschied..
vor allem bezüglich der haftung.

das heisst, bei einer bedingten zulassung müssen die hersteller
doch haften.

das ist ähnlich wie mit der sterblichkeitrate und der letalitätsrate:)
 
möglicher weise müssen sie das auch damit sie eine bedingte zulassung bekommen

Durchaus, denn mit den Phase-3-Studien ist gezeigt, dass der Nutzen das Risiko übersteigt, was ein Kriterium für die bedingte Zulassung ist. Eine "Notfallzulassung" ist es damit immernoch nicht. Darüber hinaus sind Phase-3-Studien allgemein der letzte Schritt vor einer Zulassung. Die Phase-4-Studien finden meist NACH der Zulassung statt.

(...) wichtig ist halt auch zu wissen dass solange sie nur eine bedingte zulassung haben:
...
Hersteller müssen von Haftung ausgenommen werden
https://www.aerzteblatt.de/nachrich...f-Diese-Nachteile-birgt-eine-Notfallzulassung

Warum ist das wichtig?

ich gehe hier mal davon aus dass " notfallzulassung" in diesem fall dasselbe
wie " bedingte zulassung" ist.

Es wird manchmal salop synonym so genannt. Wenn man allerdings dann so liest, was für Vorstellungen das Wort "Notfallzulassung" so triggert, wird es falsch.
 
@parsival

Du hast einzelne Punkte der ganzen Corona-Angelegenheit angezweifelt;
diese wurden dir sachlich fundiert erläutert und somit widerlegt. Thats it.

d0121.gif
 
Es wird manchmal salop synonym so genannt. Wenn man allerdings dann so liest, was für Vorstellungen das Wort "Notfallzulassung" so triggert, wird es falsch.

ja, es ist hier wie mit der letalität und der mortalität:)
der "teufel" steckt bekanntlich im detail...

ich finde es ist jedenfalls ein wichtiger unterschied, ob die hersteller
für ihre produkte haften müssen oder nicht.
im falle eines schadens der auf das produkt zurück geführt werden kann müssen sie bei einer bedingten zulassung, wie aktuell ,
halt dafür haften.
 
ok, alle klarheiten sind also restlos beseitigt:sneaky:

Für mich schon, ja, denn mir leuchten besagte Erläuterungen ja ein.
Diskutieren könnte man, wie der Schutz der Bevölkerung am besten
zu erreichen ist und dergleichen. Aber wenn es um die medizinischen
Fakten geht, da ist eben ein Apfel keine Banane und ein Elefant legt
nunmal keine Eier. Das sind keine Dinge zum darüber debattieren,
sondern zum darüber informieren, denn das Wissen liegt bereits vor.
 
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ok, alle klarheiten sind also restlos beseitigt:sneaky:

Nun ja, mein Lieber ...
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... wir sind darauf vorbereitet, dass Du jede noch so kleine Interpretationslücke nutzt, um weiterhin Alarmismus zu betreiben ...
smilie_girl_016.gif


So, jetzt brauch ich erst mal einen ordentlichen Schluck Kaffee ...
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