Die Ausgangssperre hat genau die Gründe definiert, die ein Verlassen des Wohnraums genehmigen - da ist shoppen gehen nicht dabei ...
- Berufliche Tätigkeit, wobei ein Abstand zwischen einzelnen MitarbeiterInnen von 1 Meter einzuhalten ist, sofern nicht durch entsprechende Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann.
- Besorgungen zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (z.B.: Lebensmitteleinkauf, Gang zur Apotheke oder zum Geldautomat, Arztbesuch, medizinische Behandlungen, Therapie, Versorgung von Tieren). Es ist dabei ein Abstand von einem Meter von anderen Personen einzuhalten.
- Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen.
- Um ins Freie zu gehen (z.B. zum Spazieren oder Laufen) - aber nur alleine, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren
Grad jetzt hat die Lady im Fernsehre gesagt, dass die Ausgangsbeschränkungen in Kraft bleiben ....