Corona-Virus (Covid-19) und Impfung

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Chinesen können schon sehr wutentbrannt sein. Typisch das Drachenzeichen...
Also, auf mich wirkt die Rede (Übersetzung) viel zu politisch für eine persönliche Betroffenheit.
Bei uns wäre es doch im Falle einer solchen Infektion nicht wirklich besser.
Weil wir für solche Herausforderungen gar nicht bereit sind, sei es vom Personal her
oder Material (da auf Lieferungen von Außerhalb angewiesen). - Es wäre
eine komplette Überforderung. Für alle.

Vor paar Tagen habe ich ein Interview mit einem Ukrainer verfolgt, der
lieber in China geblieben ist, als in die Heimat zurück zu kehren. Weil er sich dort
besser aufgehoben fühlte. Insofern... gibt es unterschiedliche Meinungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Unterrichtung durch die Bundesregierung


"Pandemie durch einen neuen Erreger"
Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012


Man lese ab Seite 55 und staune

Die den Bericht erstellt haben, konnten irgendwie hellsehen

Szenario:

- Ursprung: Asien, ein Tiermarkt
- Verbreitung in Deutschland: Durch Messen und Unis
- Erreger: Neue Form von Coronavirus-SARS


Wirklich interessant wird es ab Seite 68/69
____________________

"Die zuständigen Behörden, zunächst die Gesundheitsämter und dort vornehmlich die Amtsärzte, haben Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten zu ergreifen. Das IfSG erlaubt dazu unter anderem Einschränkungen von Grundrechten (§ 16 IfSG),

wie z. B. das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 GG).
Im Rahmen von notwendigen Schutzmaßnahmen können zudem das Grundrecht der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 GG)
und die Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG) eingeschränkt werden (§ 16 Absatz 5 bis 8 und § 28 IfSG).


Neben diesen direkt vom Amtsarzt anzuordnenden Maßnahmen kann das Bundesministerium für Gesundheit durch eine Rechtsverordnung anordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben (§ 20 Absatz 6 IfSG),
wodurch das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG) eingeschränkt werden kann.

____________________

Besonders interessant auch der Zusammenhang mit der Impfpflicht bei Masern, da auch hier noch mal deutlich wird, dass sie grundgesetzwidrig war, weil Grundrechte dadurch verletzt werden und dies eben ausdrücklich nur in einer solchen epidemischen Notlage grundgesetzkonform ist
LOL

https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/..._Schmelzhochwasser.pdf?__blob=publicationFile
 
Jetzt mal von den Masern abgesehen. Das ist doch ein alter Hut. Diese Maßnahmen sind doch schon immer als mögliche Maßnahmen erlaubt wenn davon ausgegangen wird, dass irgendwas durchgeführt werden muss, um einer schädlichen Entwicklung zuvorzukommen.

Eine Pandemie muss nun mal im Auge behalten werden, egal ob die Todesfälle prozentual gesehen minimal sind. Man kann ja nicht warten, ob es zum Massensterben kommt, sich dann mal ganz gemütlich am Hintern kratzen und in aller Ruhe überlegen was zu tun ist. Sowas muss man sich vorher überlegen und dafür wurden schon lange vorher Maßnahmen vorgeschrieben.

Wenn in meiner Straße ein Nachbar daran erkranken würde und daraufhin würden alle Bewohner angewiesen diese Straße nicht mehr zu verlassen, dann geschieht das, um die Bewohner anderer Straßen nicht auch noch anzustecken. Sicherlich wird dadurch in meine Bewegungsfreiheit eingegriffen. Aber ich wollte nicht andere anstecken. Also bleibe ich zu Hause und hoffe, dass ich nicht selbst krank werde.

Und wenn mein Nachbar denkt "ach scheißegal ob ich die Nachbarn in der Nebenstraße anstecke, ich laufe rum wo ich will" dann muss man ihn eben daran hindern einen Ansteckungsschneeball in Gang zu setzen. Auch wenn nur vor allem Kranke und Alte gefährdet sind. Die haben ja auch das Recht nicht noch so einen doffen Virus zu ihren Krankheiten hinzu zu bekommen.

Ich weiß natürlich, dass solche Vorgaben gern dahingehend hinterfragt werden, ob sie nicht nur dazu da sind, damit die da oben in unsere Wohnungen eindringen, uns Versammlungen verbieten und uns impfen können.

Sowas ist auch irgendwie Panikmache.
 
Ich denke, wenn hier eine solche Infektion ausbrechen würde, würden Leute gegen
die frei rumlaufenden Kranke aber sehr aufgebracht sein, und würden die Strukturen auffordern,
was dagegen zu tun, und wenn sein muss radikal, egal was im Grundgesetz steht
 
Unterrichtung durch die Bundesregierung


"Pandemie durch einen neuen Erreger"
Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012


Man lese ab Seite 55 und staune

Die den Bericht erstellt haben, konnten irgendwie hellsehen

Szenario:

- Ursprung: Asien, ein Tiermarkt
- Verbreitung in Deutschland: Durch Messen und Unis
- Erreger: Neue Form von Coronavirus-SARS


Wirklich interessant wird es ab Seite 68/69
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"Die zuständigen Behörden, zunächst die Gesundheitsämter und dort vornehmlich die Amtsärzte, haben Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten zu ergreifen. Das IfSG erlaubt dazu unter anderem Einschränkungen von Grundrechten (§ 16 IfSG),

wie z. B. das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 GG).
Im Rahmen von notwendigen Schutzmaßnahmen können zudem das Grundrecht der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 GG)
und die Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG) eingeschränkt werden (§ 16 Absatz 5 bis 8 und § 28 IfSG).


Neben diesen direkt vom Amtsarzt anzuordnenden Maßnahmen kann das Bundesministerium für Gesundheit durch eine Rechtsverordnung anordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben (§ 20 Absatz 6 IfSG),
wodurch das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG) eingeschränkt werden kann.

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Besonders interessant auch der Zusammenhang mit der Impfpflicht bei Masern, da auch hier noch mal deutlich wird, dass sie grundgesetzwidrig war, weil Grundrechte dadurch verletzt werden und dies eben ausdrücklich nur in einer solchen epidemischen Notlage grundgesetzkonform ist
LOL

https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/..._Schmelzhochwasser.pdf?__blob=publicationFile

Es wäre bedenklich, wenn die BR keine Notfallpläne für den Ernstfall bereithalten würde.
Die Ausbreitung von Seuchen gilt neben Meteroiteneinschlägen u.ä. schon lange als Gefahr für die Menschheit.
Das Robert Koch-institut schätzt die Gefahr durch Covid-19 für Deutschland als gering an. Man sei auch medizinisch bestens vorbereitet. Der aktuelle Virus hat eine enge Verwandtschaft zum SARS-Virus, welches bereits 2002/2003 eine Epedemie ausgelöst hat.

Ich glaube zwar auch, dass nicht alle Informationen bekanntgemacht werden, aber erst etwas zu veröffentlichen und es dann wieder herauszunehmen, muss nicht unbedingt bedeuten, dass es auch der Wahrheit entsprach. Es kann auch andere Gründe dafür geben.
 
Unter den in Kambodscha an Land gegangenen Passagieren der Kreuzfahrtschiffes "Westerdam" ist nun doch ein Coronavirus-Fall festgestellt worden.

aus
https://www.tagesschau.de/ausland/corona-westerdam-101.html

in solchen ländern ist natürlich so ein Fall gravierender wie woanders, allein die Gesundheitsversorgung ist nicht allen zugänglich,
schauen wir was daraus wird und wieweit sich das schon ausgebreitet hat.
 
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Ein in Wuhan gebliebener ausländischer Uni-Student berichtet, dass es insgesamt in der Stadt ruhig ist,
die Verpflegung stimmt und ist für'n Student wirklich spottbillig (umgerechnet 1,15 $ die Mahlzeit),
Fieber wird bei ihnen jeden Tag gemessen, Tests auf Virus sind aber (noch) ausgeblieben.
Die Profs sind alle weg und die Studenten sich selbst überlassen. Die Stadt ist zu.
 
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