Unterrichtung durch die Bundesregierung
"Pandemie durch einen neuen Erreger"
Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012
Man lese ab Seite 55 und staune
Die den Bericht erstellt haben, konnten irgendwie hellsehen
Szenario:
- Ursprung: Asien, ein Tiermarkt
- Verbreitung in Deutschland: Durch Messen und Unis
- Erreger: Neue Form von Coronavirus-SARS
Wirklich interessant wird es ab Seite 68/69
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"Die zuständigen Behörden, zunächst die Gesundheitsämter und dort vornehmlich die Amtsärzte, haben Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten zu ergreifen. Das IfSG erlaubt dazu unter anderem Einschränkungen von Grundrechten (§ 16 IfSG),
wie z. B. das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 GG).
Im Rahmen von notwendigen Schutzmaßnahmen können zudem das Grundrecht der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 GG)
und die Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG) eingeschränkt werden (§ 16 Absatz 5 bis 8 und § 28 IfSG).
Neben diesen direkt vom Amtsarzt anzuordnenden Maßnahmen kann das Bundesministerium für Gesundheit durch eine Rechtsverordnung anordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben (§ 20 Absatz 6 IfSG),
wodurch das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG) eingeschränkt werden kann.
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Besonders interessant auch der Zusammenhang mit der Impfpflicht bei Masern, da auch hier noch mal deutlich wird, dass sie grundgesetzwidrig war, weil Grundrechte dadurch verletzt werden und dies eben ausdrücklich nur in einer solchen epidemischen Notlage grundgesetzkonform ist
LOL
https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/..._Schmelzhochwasser.pdf?__blob=publicationFile