Wüsst ich nicht von. Es gab später in 2020 Meldungen, dass es schon erste Fälle auf den Militärweltspielen in China gegeben haben soll, die waren irgendwann Oktober oder November.
Es gibt ein Verzeichnis der schriftlichen Fragen und den Antworten darauf, die im Deutschen Bundestag eingehen.
Daraus auf Seite 84:
Frage von der Abgeordneten Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wurden die rund 300 Sportlerinnen und Sportler aus der Bundesrepublik Deutschland, die im Oktober 2019 an den Militärweltspielen des Internationalen Weltsportverbands in Wuhan (Volksrepublik China) teilgenommen hatten, aufgrund aktueller Medien-Berichte vom 8. Mai 2020 (beispielsweise: sportschau.de/weitere/wuhan-corona-miltaerfestspiele-superspreader), dass dieses Ereignis möglicherweise eines der ersten sogenannten „superspreader“ gewesen ist, auf Corona beziehungsweise entsprechende Antikörper getestet und mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, warum noch nicht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Peter Tauber vom 11. Juni 2020
Der Beginn des Infektionsgeschehens SARS-CoV-2 in der Volksrepublik China lässt sich auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht zweifelsfrei feststellen.
Der erste bestätigte Fall einer COVID-19-Erkrankung wurde am
3. Dezember 2019 aus
Wuhan gemeldet, also 63 Tage nachdem die letzten Teilnehmenden der deutschen Delegation der 7. CISM Military World Winter Games Wuhan verlassen hatten.
Um einer Unsicherheit, insbesondere bei Personen mit erkältungs- oder grippeähnlichen Beschwerdebildern, während der Zeit in Wuhan entgegenzutreten, können Betroffene eine Untersuchung auf Antikörper durchführen lassen. Eine Verpflichtung zum Antikörpertest ist nicht möglich, da keine Rechtsgrundlage hierzu existiert. Auf Grundlage der Testergebnisse wird dann über das weitere Vorgehen – wie ggf. eine Ausweitung des freiwilligen Antikörpertestes auf weitere Delegationsmitglieder – entschieden.
Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass selbst bei einem aktuell positiven Antikörpertest keinerlei Aussagen über einen rückblickend bestehenden Infektionszeitpunkt getroffen werden können. Zudem sind Antikörpertests mit Fehlerquoten behaftet. So deutet ein positives Ergebnis nicht zwangsläufig auf eine durchgemachte SARS-CoV-2-Infektion hin, sondern kann auch auf zurückliegende Infektionen mit anderen Corona-Viren zurückzuführen sein.