Corona-Virus (Covid-19) und Impfung

Werbung:
Das Problem sind nicht die Tests, sondern das der Arbeitgeber aus Datenschutz keine Krankheit / Gesundheitsdaten abfragen darf.

Er darf es! Ein Arbeitgeber kann Tests anordnen und sich auf die Fürsorgepflicht berufen.

Das weiß ich aus erster Hand (Arbeiterkammer).

Beziehe mich hier aber auf Österreich. Mag sein, dass es in D anders ist..
 
Die 3G-Regel gilt am Arbeitsplatz nicht mehr generell, sondern lediglich in bestimmten Sparten bzw Tätigkeitsbereichen (zB Krankenanstalten).

In begründeten Fällen kann der Arbeitgeber – wie auch bisher – über die Verordnung hinausgehende, strengere Bestimmungen, Vorlage eines Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr, Einhaltung eines Mindestabstandes etc.) festgelegen.


So ist es nun mal (in Österreich) festgelegt..
 
So viel ich weiß, ist das in Deutschland genau so.

Ein österreichischer Arbeitgeber kann Tests anordnen. Er beruft sich dabei halt auf seine Fürsorgepflicht, mit dem Argument, so eine epidemiologischen Gefahr im Betrieb verringern zu können.

Bin mit dieser Angelegenheit stark konfrontiert und daher kann ich es auch mit so einer Gewissheit behaupten :)
 
Werbung:
Ein österreichischer Arbeitgeber kann Tests anordnen. Er beruft sich dabei halt auf seine Fürsorgepflicht, mit dem Argument, so eine epidemiologischen Gefahr im Betrieb verringern zu können.

Bin mit dieser Angelegenheit stark konfrontiert und daher kann ich es auch mit so einer Gewissheit behaupten :)
Lies bitte nochmal was ich geschrieben habe. Danke.
 
Zurück
Oben