Corona-Virus (Covid-19) und Impfung

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Moderna verzichtet auf Patentschutz seines Corona-Impfstoffs in Ländern mit niedrigem und mittleren Einkommen, ausserdem will Moderna in Kenia produzieren:

 

Oxford-Studie: Hirnschäden und geringeres Gehirnvolumen nach Corona-Erkrankung​

  • Eine neue Studie von Forschenden aus Oxford gibt Hinweise darauf, dass eine Corona-Infektion das Gehirn von Betroffenen schädigt und sogar schrumpfen lässt.
  • Auch bei Betroffenen mit milderen Verläufen traten diese signifikanten Effekte auf.
  • Unklar ist, ob diese langfristig bestehen bleiben und welche Auswirkungen die unterschiedlichen Virusvarianten haben.

Einschränkungen der Studie​

„Unseres Wissens ist dies die erste bildgebende Längsschnittstudie zu Sars-CoV-2, bei der die Teilnehmer zunächst gescannt wurden, bevor sie infiziert waren“, schreiben die Forschenden in ihrer Studie. Außerdem sei es mit 785 Teilnehmenden die bisher größte Gehirnbildgebungsstudie zu Covid-19.

 
Edinburgh – Genom-Analysen bei fast 7.500 Intensivpatienten zeigen, dass Varianten in mindestens 16 Genen mit darüber entscheiden, ob eine Infektion mit SARS-CoV-2 zu einer lebensgefährlichen Erkrankung führt, oder ob es bei einer leichten Erkältung bleibt. Die in Nature (2022; DOI: 10.1038/s41586-022-04576-6) vorgestellten Ergebnisse bestätigen die Vermutung, dass eine schnelle Reaktion des angeborenen Immunsystems entscheidend für den Verlauf der Erkrankung ist.

 
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Herzlichen Glückwunsch Österreich (und damit wird sie wohl auch in D nicht kommen):


Die Impfpflicht in Österreich wird ausgesetzt​

Den Entscheid teilte die österreichische Verfassungministern Karoline Edtstadler an einer Medienkonferenz mit. Die Impfpflicht soll demnach zwar grundsätzlich weiter gelten, Strafen werden aber auch über Mitte März hinaus ausgesetzt. Der Grundrechtseingriff sei momentan nicht gerechtfertigt, sagte Edtstadler.

Der Entscheid erfolgt sechs Tage vor der Verhängung von Bussgeldern für Verstösse. Gesundheitsminister Johannes Rauch sagte auf der Pressekonferenz, dass es eine weitere Überprüfung der gesundheitlichen und verfassungsrechtlichen Aspekte der Massnahme innerhalb von drei Monaten geben werde. Er und die Ministerin Edtstadler erklärten weiter, dass die Massnahme bei Bedarf wieder aufgenommen werden könnte.
 
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