Corona-Virus (Covid-19) und Impfung

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Kommt zwar auf die jeweilige Frau an, aber alleine ginge das vermutlich auch.

So ist es aber jedenfalls eine Arbeitserleichterung für die Polizei. Die ja nur ihren Job macht, der eh generell schon sehr körperlich/psychisch anstrengend und gefährlich werden kann. Mit Tapferkeit oder Feigheit hat das für mich jedenfalls absolut nichts zu tun.
deine ansicht..meine ist es nicht.
 
ist das versammlungrecht und das recht zur demonstration nicht eines der höchsten grundrecht in deutschland?
gerade wenn ist um die grundrechte geht..oder hat sich in der zwischenzeit dies alles geändert?

es hat aber auch jede demonstration bestimmte regeln, die von den teilnehmern zu beachten sind.
sowas wird zuvor mit dem veranstalter abgemacht bzw ihm mitgeteilt. und der setzt ordner ein, um dafür zu sorgen, daß diese regeln eingehalten werden. wenn das nicht funktioniert, wird die polizei eingreifen, wenn sie es für nötig hält. davor gibt es immer erst ansagen per lautsprecher. das weißt du auch.
 
Fake News sind NICHT Teil der Meinungsfreiheit.
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>> Nicht geschützt sind hingegen bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen, also Lügen. Das gilt z.B. für die Leugnung des Holocaust. Diese ist gemäß § 130 Abs. 3 Strafgesetzbuch verboten und strafbar. Bewusste Lügen ("Fake news") fallen nicht unter die Meinungsfreiheit. <<
 
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