Nein, das lässt sich meist nicht präzise trennen.
Die Formulierung "mit Covid19 gestorben" impliziert, dass die betreffende Person auch ohne Covid19 zeitnahe gestorben wäre bzw. dass die Erkrankung kaum kausalen Anteil am Tod hat. Das wäre z.B. dann gegeben, wenn ein Covid19-Patient erschossen wird. Solch eine klare Abgrenzung ist nur selten gegeben.
Die Leute, die die Krankheit verharmlosen wollen, weisen deswegen meist auf das Alter oder Vorerkrankungen hin, als wenn damit die Formulierung "mit Covid19 gestorben" schon gerechtfertigt wäre. DAS ist jedoch nicht der Fall. Denn diese Menschen würden trotz ihrem Alter und ihren Vorerkrankungen durchaus noch einige Jahre - sogar Jahrzehnte - weiter leben können. Das sind viele Menschen dabei, die noch aktiv am Gesellschaftsleben teilnehmen. Die Infektion mit Covid19 mag nicht die alleinige Todesursache sein, aber sie hat einen starken kausalen Anteil, so dass man eben NICHT sagen kann, der betroffene Mensch wäre "nur mit Covid19 gestorben". Sie sind an einer Kombination der Infektionskrankheit mit ihrem Gesundheitsstatus gestorben - somit durchaus auch AN Covid19.
Es ist ein fließender Übergang. Wo und wie will man da eine klare Grenze ziehen?