Maßnahmenüberblick Berlin
Ab kommendem Mittwoch gilt:
► Ein negativer Corona-Test ist Voraussetzung, um in Geschäften einkaufen gehen zu können. Das gilt auch für Besuche im Friseur- oder Kosmetiksalon sowie in Museen und Galerien. Eine Ausnahme machen sogenannte systemrelevante Handelsstrukturen wie Supermärkte, Apotheken oder Drogerien, die auch im Lockdown immer offen waren. Dort kann sich jeder Kunde weiterhin auch ohne vorherigen Test versorgen.
► Die Pflicht, vor dem Shoppen in Baumarkt, Modeboutique oder Elektronikgeschäft einen Termin zu vereinbaren, entfällt.
► Modellprojekte im Sport- und Kulturbereich mit Zuschauern werden vorerst gestoppt.
► Unternehmen werden verpflichtet, ihren Mitarbeitern künftig zwei Mal in der Woche einen Corona-Test zu ermöglichen. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besteht keine Testpflicht.
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Auch über Ostern sind Zusammenkünfte mit fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt, plus Kinder unter 14 Jahren. Aber Müller richtete im Hinblick auf Ostern einen Appell an die Bürger: „Nämlich, dass Sie bitte die Ostertage und die Osterferien auch nutzen, um Kontakte im privaten wie im öffentlichen Bereich wirklich auf ein Mindestmaß zu reduzieren.“
► FFP2-Maskenpflicht: Im öffentlichen Nahverkehr, in Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, im Einzelhandel und in kulturellen Einrichtungen müssen FFP2-Masken getragen werden. Das werde Pflicht, sagte eine Senatssprecherin am Sonntag. Die medizinischen OP-Masken reichten nicht mehr, bekräftigte sie einen Beschluss des rot-rot-grünen Senats vom Samstagabend.
► Und Medizinische Masken sind künftig überall dort Pflicht, wo sich mehr als fünf Menschen in Räumen versammeln – jedoch nicht in den eigenen vier Wänden.
Alle neuen Berliner Corona-Regeln im Überblick – Scharfe Kritik an Homeoffice-Pflicht – B.Z. Berlin (bz-berlin.de)
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Appelle bringen Nichts, nur klare Anweisungen
Gilt für mich auch bei dieser Selbstverpflichtung der Firmen, die bringen auch nichts, nur klare Anweisungen