Also Raumputzer ist ein verachtenswerter Beruf?
Jetzt reicht's aber mit der pejorativen Orgie. Bringen wir mal Sachlichkeit rein.
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Staatlich geprüfte Desinfektoren sollten in der Lage sein, exakt konzentrierte Desinfektionsmittellösungen anzusetzen (z. B. 3%ige Lösung), um die Anzahl der Erreger von z. B.
HIV,
Hepatitis,
Malaria,
Trypanosomen,
Gelbfieber nicht nur zu verringern (und damit resistente Keime zu züchten), sondern wirksam zu bekämpfen (Infektionsschutz). Außerdem sollte er sich, seine Angestellten, Umstehende und die Umwelt auch vor den schädlichen Eigenschaften der Desinfektionsmittel schützen können (Gefahrstoffschutz).
Dazu besitzt er Kenntnisse über die wichtigsten Infektionskrankheiten, insbesondere ihre Infektionswege (z. B. Luft, Hände, Flächen, Tiere, Lebensmittel), Kontagiosität und Infektiosität (Ansteckungsfähigkeit) und kennt die Wirkspektren und gefährlichen Eigenschaften der
Desinfektionsmittel-Wirkstoffgruppen (z. B. Alkohole, quartäre Ammoniumverbindungen (Quats), Aldehyde, Peroxide). Er ist zudem mit den gängigen Desinfektionsverfahren vertraut, kennt
epidemiologische Zusammenhänge und die rechtlichen Grundlagen, auf denen das Gebiet der Hygiene aufbaut, z. B. welche rechtlichen Vorgaben sich aus
- dem Infektionsschutzgesetz (IfSG),
- der Biostoffverordnung und der Gefahrstoffverordnung (insbes. zur Gefährdungsbeurteilung),
- den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (z. B. TRGS 525: Gefahrstoffe in Einrichtungen der medizinischen Versorgung, TRGS 400: Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, TRGS 401: Gefährdung durch Hautkontakt, TRGS 402: Tätigkeiten mit Gefahrstoffen - Inhalative Exposition, TRGS 512: Begasungen, TRGS 900: Arbeitsplatzgrenzwerte) und
- den Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (z. B. TRBA 200: Fachkunde, TRBA 400: Gefährdungsbeurteilung, TRBA 500: Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen) und dem ABAS-Beschluss 610: Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten bei der Versorgung von Patienten […] mit hochpathogenen Krankheitserregern, sowie
- Normen, wie z. B. die Chemikalienschutzhandschuhnormen DIN/EN 374 und 16523,
für seine Tätigkeit ergeben.
Außerdem kennt er sich in der
Abfallentsorgung von infiziertem Material und Desinfektionsmittelresten, der Kennzeichnung und Aufbewahrung aus.
Beispielsweise darf die vor Beginn der Arbeiten notwendige
Gefährdungsbeurteilung (gemäß §5, Abs. 3, Arbeitsschutzgesetz) nur "fachkundig" durchgeführt werden, d. h. hinsichtlich der Mikroorganismen nur, wenn der Desinfektor mindestens eine geeignete Berufsausbildung und eine zeitnahe einschlägige berufliche Tätigkeit nachweisen kann (§2, Abs. 11, in Verbindung mit §4, Abs. 1, Biostoffverordnung) sowie hinsichtlich der Desinfektionsmittel und anderer Gefahrstoffe nur, wenn er über eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit sowie Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen im Gefahrstoffbereich verfügt (§2, Abs. 16, in Verbindung mit §6, Abs. 11, Gefahrstoffverordnung).
Einen Eindruck über die notwendigen Kenntnisse über die Krankheitserreger liefert die Datenbank des
Robert Koch-Instituts (RKI) und die Biostoffdatenbank des Gefahrstoffinformationssystem (GESTIS)
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https://de.wikipedia.org/wiki/Desinfektor
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Soviel zu eurem Mobbing-Versuch. Covidiot allein genügt wohl noch nicht. Auch noch kollektive Stigmatisierung betreiben. Tiefer sinken kann man nicht.
