Corona-Virus (Covid-19) und Impfung

Wer aktuell zum Arzt oder ins Krankenhaus geht mit Symptomen, die auf Covid19 hindeuten könnten, wird ziemlich automatisch getestet. Viele der Verstorbenen lagen vor ihrem Tod über Wochen im Krankenhaus, wo sie sogar wiederholt immer wieder getestet werden.

Da ist es sehr unplausibel, dass ein signifikanter Anteil der Patienten über Tage/Wochen krank war, nie getestet wurde, schlussendlich verstirbt und die betreffenden Ärzte dennoch Covid19 als Todesursache eintragen. In Einzelfällen mag es vorkommen, und die betreffenden Ärzte werden dafür hoffentlich in Schwierigkeiten kommen. Aber es betrifft sicher keinen signifikanten Anteil der verstorbenen Patienten und erst Recht nicht die Mehrheit.


Das ist sehr eindeutig reglementiert in der sogenannten Falldefinition:

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
§ 11 Übermittlung an die zuständige Landesbehörde und an das Robert Koch-Institut

(1) Die verarbeiteten Daten zu meldepflichtigen Krankheiten und Nachweisen von Krankheitserregern werden anhand der Falldefinitionen nach Absatz 2 bewertet und spätestens am folgenden Arbeitstag durch das nach Absatz 3 zuständige Gesundheitsamt vervollständigt, gegebenenfalls aus verschiedenen Meldungen zum selben Fall zusammengeführt und der zuständigen Landesbehörde sowie von dort spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut mit folgenden Angaben übermittelt:
1.
zur betroffenen Person:
a)
Geschlecht,
b)
Monat und Jahr der Geburt,
c)
Tag der Verdachtsmeldung, Angabe, wenn sich ein Verdacht nicht bestätigt hat, Tag der Erkrankung, Tag der Diagnose, gegebenenfalls Tag des Todes und wahrscheinlicher Zeitpunkt oder Zeitraum der Infektion,
d)
Untersuchungsbefund, einschließlich Typisierungsergebnissen,
e)
wahrscheinlicher Infektionsweg, einschließlich Umfeld, in dem die Übertragung wahrscheinlich stattgefunden hat; wahrscheinliches Infektionsrisiko, Impf- und Serostatus und erkennbare Zugehörigkeit zu einer Erkrankungshäufung,
f)
gegebenenfalls Informationen zur Art der Einrichtung bei Tätigkeit, Betreuung oder Unterbringung in Einrichtungen und Unternehmen nach § 23 Absatz 3 Satz 1, Absatz 5 Satz 1 oder § 36 Absatz 1 und 2,
g)
in Deutschland: Gemeinde mit zugehörigem amtlichem achtstelligem Gemeindeschlüssel, in der die Infektion wahrscheinlich erfolgt ist, ansonsten Staat, in dem die Infektion wahrscheinlich erfolgt ist,
h)
bei reiseassoziierter Legionellose: Name und Anschrift der Unterkunft,
i)
bei Tuberkulose, Hepatitis B und Hepatitis C: Geburtsstaat, Staatsangehörigkeit und gegebenenfalls Jahr der Einreise nach Deutschland,
j)
bei Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19): durchgeführte Maßnahmen nach dem 5. Abschnitt; gegebenenfalls Behandlungsergebnis und Angaben zur Anzahl der Kontaktpersonen, und jeweils zu diesen Angaben zu Monat und Jahr der Geburt, Geschlecht, zuständigem Gesundheitsamt, Beginn und Ende der Absonderung und darüber, ob bei diesen eine Infektion nachgewiesen wurde,
k)
Überweisung, Aufnahme und Entlassung aus einer Einrichtung nach § 23 Absatz 5 Satz 1, gegebenenfalls intensivmedizinische Behandlung und deren Dauer,
l)
Zugehörigkeit zu den in § 54a Absatz 1 Nummer 1 bis 5 genannten Personengruppen,
m)
Gemeinde mit zugehörigem amtlichem achtstelligem Gemeindeschlüssel der Hauptwohnung oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes und, falls abweichend, des derzeitigen Aufenthaltsortes,
2.
zuständige Gesundheitsämter oder zuständige Stellen nach § 54a und
3.
Datum der Meldung.
In den Fällen der Meldung nach § 6 Absatz 3 Satz 1 sind nur die Angaben nach Satz 1 Nummer 2 und 3 sowie zu den aufgetretenen nosokomialen Infektionen und den damit zusammenhängenden Kolonisationen jeweils nur die Angaben nach Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis e erforderlich. Für die Übermittlungen von den zuständigen Landesbehörden an das Robert Koch-Institut bestimmt das Robert Koch-Institut die technischen Übermittlungsstandards. Frühere Übermittlungen sind gegebenenfalls zu berichtigen und zu ergänzen, insoweit gelten die Sätze 1 bis 3 entsprechend.
(2) Das Robert Koch-Institut erstellt entsprechend den jeweiligen epidemiologischen Erfordernissen die Falldefinitionen für die Bewertung von Verdachts-, Erkrankungs- oder Todesfällen und Nachweisen von Krankheitserregern und schreibt sie fort.
(3) Für die Vervollständigung, Zusammenführung und Übermittlung der Daten nach Absatz 1 ist das Gesundheitsamt zuständig, in dessen Bezirk die betroffene Person ihre Hauptwohnung hat oder zuletzt hatte. Falls ein Hauptwohnsitz nicht feststellbar ist oder die betroffene Person sich dort gewöhnlich nicht aufhält, so ist das Gesundheitsamt zuständig, in dessen Bezirk sich die betroffene Person gewöhnlich aufhält. Falls ein solcher Aufenthaltsort nicht feststellbar ist oder in den Fällen der Meldung nach § 6 Absatz 3 Satz 1 ist das Gesundheitsamt zuständig, welches die Daten erstmals verarbeitet hat. Das nach den Sätzen 1 bis 3 zuständige Gesundheitsamt kann diese Zuständigkeit an ein anderes Gesundheitsamt mit dessen Zustimmung abgeben, insbesondere wenn schwerpunktmäßig im Zuständigkeitsbereich des anderen Gesundheitsamtes weitere Ermittlungen nach § 25 Absatz 1 angestellt werden müssen.
(4) Einen nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 gemeldeten Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung übermittelt das Gesundheitsamt unverzüglich der zuständigen Landesbehörde. Das Gesundheitsamt übermittelt alle notwendigen Angaben, sofern es diese Angaben ermitteln kann, wie Bezeichnung des Produktes, Name oder Firma des pharmazeutischen Unternehmers, die Chargenbezeichnung, den Zeitpunkt der Impfung und den Beginn der Erkrankung. Über die betroffene Person sind ausschließlich das Geburtsdatum, das Geschlecht sowie der erste Buchstabe des ersten Vornamens und der erste Buchstabe des ersten Nachnamens anzugeben. Die zuständige Behörde übermittelt die Angaben unverzüglich dem Paul-Ehrlich-Institut. Die personenbezogenen Daten sind zu pseudonymisieren.
 
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Um diese Fälle ging es aber gerade in der Diskussion, Menschen, die zuhause starben und nicht im Krankenhaus. Deshalb ist es auch nicht korrekt, jemanden als Lügner hinzustellen, der es so miterlebt hat. So wenige Fälle sind das wahrscheinlich gar nicht, zumindest in der Schweiz, wo viel weniger getestet wird. Ich las dazu etwas und werde es gleich heraussuchen.

Und auch, wer mit Covid19 zuhause ist, hat eine entsprechende Diagnose und ist nicht ungetestet. Und wer ohne vorherigen Test/Diagnose verstirbt, wird sicher nicht allgemein automatisch trotzdem den Stempel "Covid19" aufgedrück bekommen.


Das Video in dem Link kann ich nicht anschauen. Und in dem Text sehe ich nichts, was irgendwie drauf hindeutet, dass Menschen ungetestet und ohne vorherige entsprechende Diagnose als Covid19-Tote deklariert würden. Der Artikel handelt davon, dass Covid19 in einer Vielzahl der Fälle durch eine Lungenembolie zum Tod führt, was bei den Patienten, die zuhause blieben und nicht im Krankenhaus behandelt werden, nicht ausreichend vorgebeugt wird. Damit Patienten zuhause für Covid19 behandelt werden, müssen sie allerdings auch eine entsprechende Diagnose haben. Und die geht durch den PCR-Test.

Hier auch ein erhellender Textausschnitt aus dem Artikel:

merkur schrieb:
(...) Nils Kucher kritisiert deshalb die aktuelle Vorgehensweise bei Coronavirus-Diagnosen. Nach einem Abstrich würden die meisten Patienten wieder nach Hause in die Selbst-Quarantäne geschickt, ohne jedoch das Risiko einer Thrombose oder Lungenembolie untersucht zu haben. (...)

Da steht: "nach einem Abstrich" Dieser wird für den PCR-Test genommen.
 
Belege nur Deine Faktenbehauptung, dass alle Corona-Toten gemeldet und auf Covid-19 geprüft werden, zumindest im Labor. Das ist es doch, wovon Du ausgehst, nicht? Warum belegst Du das nicht? Keinen Beleg gefunden?

Oh Gott, ohje, oh Herr, lass Hirn...

Also dir ist schon bewusst, über was du hier redest? Denn so langsam zweifle ich an deinem Verstand.
 
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ich habe hier schon 3 beiträge reingestellt wo es um die ausstellung von falschen totenscheinen geht..das können keine einzelfälle mehr sein..

Vom Hörensagen. Deine Beiträge dazu habe ich nicht gelesen. Sorry Dark, du schreibst seit Monaten immer und wieder den selben Sermon und willst einfach darauf hinaus, dass es sich hier um eine Fakepandemie handelt. Behauptest dann aber, dass du weder die Pandemie leugnest noch den Virus. Um dann erneut mit solchen Storys aufzuwarten.
 
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du bist es doch die ständig über Samuel Eckert schimpfst..das hat doch nichts mit ablenken zu tun wenn ich darauf eingehe..zeige mir doch bitte einfach wo er unrecht hat..



vieleicht weil diese demos in der regel nichts mit rechtsradikalismus zu tun haben?



schau dir mal die livestreams an..nicht nur die kurz rausgeschnittenen szenen der allgemeinen medien die du hier so gerne reinstellst..
es betrifft eine ganz minimale zahl der teilnehmer..(und nicht nur wie du schreibst)..und wie soll man sich bei so einer menge distazieren?
das wäre ja so wie wenn ich schreiben würde "bei den blm-demos sind auch linksradikale gewesen..warum habt ihr euch nicht von ihnen distanziert?"



das würde ich dir auch mal anraten bevor du hier über ihn schreibst..
Es gibt Suchmaschinen.
Und nein, ich sagte dir bereits, ich suche dir das nicht raus. Wozu auch?
Du verharmlost seit Monaten die Pandemie und wirst nicht damit aufhören wenn ich dir zig Links dazu einstelle. :rolleyes:
 
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