Auszug:
Medizinische Maskenpflicht in ÖPNV und Geschäften, Schulen bis 15.2. dicht
► Neben dem verlängerten Lockdown bis 15. Februar sollen weitere Beschlüsse in Kraft treten, als Startdatum sieht die Bundesregierung Donnerstag, den 21. Januar vor.
► In öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften muss ab Donnerstag eine medizinische Maske getragen werden.
Das schließt sowohl sogenannte OP-Masken als auch virenfilternde Masken der Standards KN95 oder FFP2 ein. Generell wird in Situationen, in denen ein engerer oder längerer Kontakt zu anderen Personen, insbesondere in geschlossenen Räumen unvermeidbar ist, die Nutzung medizinischer Masken angeraten.
► Alle Kontakte sollen weiterhin auf ein Minimum beschränkt bleiben, Bürger sollen soweit möglich zu Hause bleiben. Private Zusammenkünfte sind weiterhin im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Dabei soll die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, möglichst konstant und möglichst klein gehalten werden.
► Alten- und Pflegeheime sollen besser geschützt werden. Für das Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen wird beim Kontakt mit den Bewohnern eine FFP2- Maskenpflicht vorgesehen. Beim Betreten der Einrichtung soll es Schnelltests geben. Für das Personal sind Tests verpflichtend. Die Bundeswehr soll beim Testen unterstützen.
Medizinische Maskenpflicht in ÖPNV und Geschäften, Schulen bis 15.2. dicht – B.Z. Berlin (bz-berlin.de)