Ich nehme mal an, dass die gute Frau auf ihrer Webseite einen Aufruf zur Corona Demonstration hatte. Da sie dafür ja die Anzeige kassiert hat, wird sie wohl die Auflage bekommen haben, diesen Aufruf schnellstmöglich aus dem Netz zu nehmen. Da solche Webseiten ja häufig von Dienstleistern gewartet werden und die auch nicht immer Zeit haben, wurde die Seite aus dem Netz genommen und der Anordnung Genüge getan. Durchaus möglich, dass da Tagessätze als Strafe zur Diskussion standen
In ein paar Tagen, hat der Dienstleister die Seite gesäubert und alles ist wieder da.
Es kann aber tatsächlich sein, das der Webseitenbetreiber die Seite aus dem Netz genommen hat, weil der Aufruf zur Demonstration eine Straftat ist und er sich mitschuldig macht, wenn er nicht reagiert. Eine richterliche Anordnung vorrausgesezt.
In dem Fall ist das 1 und 1.