Ich hab's mir auch angehört, nachdem die Webseite ganz schnell vom Netz geworden wurde. Da wird definitiv nichts von Erholungsurlaub der Anwältin erwähnt. Nicht einmal über die Wayback-Machine kann man die Domain der Anwältin mehr finden... das ist schon krass. Normalerweise kann man alte Webseiten, die nicht mehr im Netz sind, noch etliche Jahre später über die alte Adresse hier finden:
https://archive.org/web/
Im Falle der Domain
http://www.beatebahner.de funktioniert die Wayback Machine jedoch nicht.
Nun ja... sie erwähnt in dem Brief ganz, ganz viele Paragraphen, weist darauf hin, wann das Infektionsschutzgesetz angewendet werden darf, und was da derzeit alles ganz gewaltig schief läuft. Das Ende des Briefes... nun ja.