Unter der Vorraussetzung, dass eine Abhängigkeit nachgewiesen werden kann und da kann es auch Fußgänger erwischen.
Bei Drogen ist die Dauerabhängigkeit einfach nachzuweisen. Bei Allehol wird es problematischer. Hat da aber letztes Jahr jemanden als Fußgänger erwischt, mit 3 Promille. Wurde auch erst der Führerschein entzogen aber musste laut Urteil wieder zurückgegeben werden.
Seitdem wird aber gewarnt, denn bei 3 Promille und noch aufrecht stehen zu können, kann von einer Dauerabhängigkeit ausgegangen werden und das kann den Lappen kosten, auch als Fußgänger.
War vorher immer noch, wer ein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt, also auch ein Fahrrad angetrunken, oder bekifft benutzt. Das ist mittlerweile vorbei, es reicht die einfache Beteiligung im Straßenverkehr zu Fuß. Wer da auffällig wird, und eine Abhängigkeit nachgewiesen wird, kann sich von seinem Lappen verabschieden.