Bürgerkrieg in Stuttgart !!!

ja du hast recht: ich weiß was hier gespielt wird. aber ich bin ein indigokind und als solches muss ich noch kämpfen. ich kann auch nichts dagegen machen wenn andere das was ich sage und mache so oft in den falschen hals bekommen. und sorry: ich bin traumatisiert.

deine beitraege klingen nicht danach. ein indigokind zu sein, bedeutet nicht, die
haende in den schoss zu legen, sondern sie zu erheben wenn unrecht geschieht
und mitzuhelfen, eine neue aera einzulaeuten. indigo bedeutet bewusstsein und
handeln. gegen was kaempfst du? [das ist doch dein thema, oder?] immer noch
um um anererkennung? sei und handle. gegen das unrecht.
 
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Eine Volksabstimmung wäre hier endlich mal angebracht, dies hielte ich für die einzig vernünftige Alternative.


Und warum wird dann kein Bürgerentscheid der Stuttgarter initiiert? Ist zulässig, steht in der baden-württemberger Landesverfassung.

Oder ein Volksentscheid auf Landesebene? Steht auch in der Verfassung.

:)

crossfire
 
Genau so ist es.

Ich kann verstehen, dass man seine Bedenken hat bei dem Projekt. Warum auch nicht? Das ganze wird durch die Hysterie drumrum aber ein bisschen zu melodramatisch und es wirkt schon sehr bizarr, wenn erwachsene Menschen wegen eines bescheuerten Bahnhofs vor laufenden Kameras hysterisch zu heulen anfangen. Da wird offenkundig, dass diese Personen ganz andere Probleme haben als den Abriss eines kleinen Teils einer unbedeutenden Verkehrsanlage einer unbedeutenden Provinzstadt.

Die platte Wahlfangkampagnie von "Linken" und Grünen ist übrigens unbeschreiblich peinlich, schäbig und ein Armutszeugnis für die politische Kultur der deutschen "Linken". So richtige Berufspolitiker... Prächtig. :rolleyes:

mal ehrlich, fuer oder gegen was koennen sich menschen einsetzen? mit nem
kreuz aufm wahlzettel? es ist ein bescheuerter, unnuetzer bahnhof, der 7 - 11
mrd aus dem staatssaeckel saugt, die man anders besser einsetzen koennte.
dass menschen heulen, wenn sie mit der sog staatsgewalt in form von gas und
wasserkanonen konfrontiert werden, ist auch nicht weiter verwunderlich.
 

Und warum wird dann kein Bürgerentscheid der Stuttgarter initiiert? Ist zulässig, steht in der baden-württemberger Landesverfassung.

Oder ein Volksentscheid auf Landesebene? Steht auch in der Verfassung.

:)

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meinst du buergerbegehren? wurde hier im thread schon erwaehnt; falls du es
'ueberlesen' haben solltest. es wurde abgelehnt.

hier der bescheid:

Bürgerbegehren zu Stuttgart 21 rechtlich nicht zulässig

Gutachter: "Voraussetzungen nach der Gemeindeordnung liegen nicht vor"
13.12.2007 Stuttgart 21
Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster hat heute gemeinsam mit dem Bürgermeister für Recht, Sicherheit und Ordnung, Dr. Martin Schairer, die Ergebnisse der Unterschriftenprüfung und der juristischen Prüfung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens zu Stuttgart 21 vorgestellt. Demnach wurde die nach der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg für ein Bürgerbegehren notwendige Zahl von 20.000 Unterschriften Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger erreicht und sogar deutlich überschritten.

Das Bürgerbegehren ist jedoch rechtlich nicht zulässig. Zu diesem Ergebnis kommen übereinstimmend die Rechtsanwälte Prof. Dr. Klaus-Peter Dolde und Dr. Winfried Porsch von der Kanzlei Dolde & Partner sowie Prof. Dr. Franz-Ludwig Knemeyer von der Universität Würzburg. Die Gutachter waren von der Stadt mit der juristischen Prüfung des Antrags auf Durchführung eines Bürgerentscheids beauftragt worden.
Die Ergebnisse der Unterschriftenprüfung und der juristischen Gutachten bilden die Grundlage für eine Vorlage an den Gemeinderat. Entsprechend der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wird der Gemeinderat in seiner Sitzung am 20. Dezember entscheiden, ob das Bürgerbegehren zulässig ist.

"Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Voraussetzungen der Gemeindeordnung für die Durchführung eines Bürgerentscheids nicht vorliegen", so das Fazit der Gutachter. Und weiter: "Nachdem das Bürgerbegehren nicht zulässig ist, empfehlen wir dem Gemeinderat, das Bürgerbegehren abzulehnen. Es besteht kein Ermessensspielraum, ob ein Bürgerentscheid sinnvoll ist oder nicht, sondern es geht bei der Frage der Zulässigkeit um eine reine Rechtsfrage."

Gegenstand des Bürgerbegehrens sind fünf Teilfragen, die zu einer einheitlichen Fragestellung verbunden werden, die die Gutachter in den vergangenen Wochen auf ihre Zulässigkeit geprüft haben. So geht es in der ersten Teilfrage um den "Ausstieg der Stadt Stuttgart aus dem Projekt Stuttgart 21". Die zweite Teilfrage behandelt die Ergänzungsvereinbarung zwischen der Stadt und den anderen Projektpartnern. In Teilfrage drei soll eine Änderung der Kaufverträge der Stadt mit der Deutschen Bahn verhindert werden.

Die vierte Teilfrage des Bürgerbegehrens soll erwirken, dass die Stadt Stuttgart "keine weiteren Verträge über dieses Projekt abschließt." In der letzten Teilfrage werden die Unterzeichner gefragt, ob sie dafür sind, dass "dies den Vertragspartnern mit dem Ziel des Abschlusses einer Aufhebungsvereinbarung mitgeteilt wird."

Die Gutachter sehen alle fünf Teilfragen und damit das gesamte Begehren als unzulässig an. So heißt es im Gutachten von Dolde & Partner: "Bei Bürgerbegehren, die mehrere Fragestellungen zu einer einheitlichen Frage koppeln, betrifft die Unzulässigkeit einer der Teilfragen das gesamte Bürgerbegehren; es ist insgesamt unzulässig. Selbst wenn man abweichend von der hier vertretenen Auffassung, z.B. die Teilfrage nach dem Verbot des Abschlusses weiterer Verträge für inhaltlich hinreichend bestimmt hält, wäre das Bürgerbegehren, das einheitlich auf einen "Ausstieg" gerichtet ist, insgesamt unzulässig."

Am kommenden Donnerstag wird der Gemeinderat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden. Schuster: "Aufgrund des Ergebnisses der Gutachten besteht kein Spielraum für eine andere Entscheidung."

Sollte der Gemeinderat auf Basis der Rechtsprüfung ein Bürgerbegehren als unzulässig ablehnen, kann gegen diesen Beschluss innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Hilft die Stadt dem Widerspruch nicht ab, hat das Regierungspräsidium die Rechts- und Sachlage zu prüfen. Die Dauer dieses Verfahrens ist offen. Gibt das Regierungspräsidium dem Widerspruch statt, wird der Gemeinderatsbeschluss aufgehoben und der Bürgerentscheid wird durchgeführt. Andernfalls haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens die Möglichkeit, vor dem Verwaltungsgericht gegen die Entscheidung zu klagen.

"Die Entscheidung für Stuttgart 21 wurde auf breiter demokratischer Basis getroffen", so Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster. "Ob Bürgeranhörungen, Diskussionen oder offene Bürgerbeteiligungen - über alle Jahre hinweg konnten sich die Bürgerinnen und Bürger immer wieder wesentlich in die Projektplanung zu Stuttgart 21 einbringen. Der von den Bürgern gewählte Gemeinderat hat sich immer wieder mit einer Dreiviertelmehrheit für Stuttgart 21 ausgesprochen. Darüber hinaus wurde das Projekt in den vergangenen Jahren rund 170 Mal in den öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats behandelt."

OB Schuster weiter: "Die Organisatoren des Bürgerbegehrens gegen Stuttgart 21 haben die Rechtslage gekannt. Sie tragen die Verantwortung für das Scheitern des Bürgerbegehrens. Sie haben den gutgläubigen Unterzeichnern Sand in die Augen gestreut. Offensichtlich geht auch die Gemeinderatsfraktion der Grünen davon aus, dass das jetzige Bürgerbegehren unzulässig ist, sonst hätten diese nicht einen neuen Antrag gestellt. Dieser steht ebenfalls am 20. Dezember auf der Tagesordnung des Gemeinderats."
 
mal ehrlich, fuer oder gegen was koennen sich menschen einsetzen? mit nem
kreuz aufm wahlzettel?
Mir völlig egal. Meinetwegen so wie in Stuttgart. Dann nehme ich mir aber das Recht zu sagen, dass ich das kindisch und unehrlich finde, dass für meinen Geschmack die hochkochenden Emotionen in keinem vernünftigen Verhältnis zum Gegenstand der Empörung stehen.

es ist ein bescheuerter, unnuetzer bahnhof, der 7 - 11
mrd aus dem staatssaeckel saugt, die man anders besser einsetzen koennte.
Ja. Natürlich. Ich verstehe trotzdem nicht, warum es nicht möglich ist, diese Bedenken unter Wahrung eines gewissen Niveaus vorzutragen.

dass menschen heulen, wenn sie mit der sog staatsgewalt in form von gas und
wasserkanonen konfrontiert werden, ist auch nicht weiter verwunderlich.
Ich sprach von Demonstranten, die einfach nur heulten, weil die Abrissarbeiten begannen. Das ist ne ganze Weile her und da ist der Polizei nich mal der Knüppel ausgerutscht. Diese Szenen sind aber ein deutlicher Hinweis gewesen, dass es da hauptsächlich um Emotionen und nicht so sehr um die Sache an sich geht.
 

Und warum wird dann kein Bürgerentscheid der Stuttgarter initiiert? Ist zulässig, steht in der baden-württemberger Landesverfassung.

Oder ein Volksentscheid auf Landesebene? Steht auch in der Verfassung.

:)

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Keine Sorge, ist in der Mache. Wird gerade geprüft. :)

Landes-SPD für Plebiszit - Roswitha Blind: "Sorgfältig prüfen"
Der Landesvorsitzende der SPD, Nils Schmid, hat erklärt, die SPD sei zwar weiter für das Projekt Stuttgart 21, wolle aber angesichts des massiven Protests die Bürger entscheiden lassen. Ein Gutachten solle zeigen, dass ein Plebiszit rechtlich noch möglich sei.
Roswitha Blind, SPD-Fraktionsvorsitzende im Gemeinderat, sagte: "Ich erhoffe mir von einem Volksentscheid eine Versachlichung der Diskussion, bei der auch die Argumente für Stuttgart 21 wieder ernst genommen werden." Deshalb könne von einem Kurswechsel der SPD nicht die Rede sein. "Es muss aber sorgfältig geprüft werden, ob ein Volksentscheid auf Landesebene möglich ist."

http://www.stuttgart.de/item/show/318917/1/3/407316

Bürgerbegehren und Volksentscheid sind zwei paar Stiefel. Bürgerbegehren abgelehnt - Volksentscheid möglicherweise noch machbar.
 
Mir völlig egal. Meinetwegen so wie in Stuttgart. Dann nehme ich mir aber das Recht zu sagen, dass ich das kindisch und unehrlich finde, dass für meinen Geschmack die hochkochenden Emotionen in keinem vernünftigen Verhältnis zum Gegenstand der Empörung stehen.


Ja. Natürlich. Ich verstehe trotzdem nicht, warum es nicht möglich ist, diese Bedenken unter Wahrung eines gewissen Niveaus vorzutragen.


Ich sprach von Demonstranten, die einfach nur heulten, weil die Abrissarbeiten begannen. Das ist ne ganze Weile her und da ist der Polizei nich mal der Knüppel ausgerutscht. Diese Szenen sind aber ein deutlicher Hinweis gewesen, dass es da hauptsächlich um Emotionen und nicht so sehr um die Sache an sich geht.

die bedenken wurde auch in einem buergerbegehren formuliert, wenn du nach
einem anderen niveau fragst. menschen sind emotional, nenn es kindisch und
unehrlich. emotionen bewegen menschen; ua um das zu aendern, was sie stoert.
 

Und warum wird dann kein Bürgerentscheid der Stuttgarter initiiert? Ist zulässig, steht in der baden-württemberger Landesverfassung.

Oder ein Volksentscheid auf Landesebene? Steht auch in der Verfassung.

:)

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hier nochmal:
Bürgerbegehren soll neue Verhandlungen ermöglichen

Im Konflikt um das Bahnprojekt "Stuttgart 21" gibt es einen neuen Vermittlungsversuch. 54.000 Bürger unterzeichneten einen Aufruf, in dem ein vorläufiger Baustopp und ein Bürgerbegehren gefordert werden, um Zeit für Gespräche zu gewinnen. Ein Treffen zwischen Gegnern und Befürwortern kam aber nicht zustande.

Von Thomas Denzel, SWR
 
Bürgerbegehren liegen auf kommunaler Ebene, Volksentscheide auf Landesebene.

Mich wundert, daß sich hier ein User (ja ich meine den bulldackel :) ), der sich doch hier immer wieder gern als Radikaldemokrat inszeniert, gegen diese Form direkter Demokratie plötzlich solche Vorbehalte entwickelt.
 
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Bürgerbegehren liegen auf kommunaler Ebene, Volksentscheide auf Landesebene.

Mich wundert, daß sich hier ein User (ja ich meine den bulldackel :) ), der sich doch hier immer wieder gern als Radikaldemokrat inszeniert, gegen diese Form direkter Demokratie plötzlich solche Vorbehalte entwickelt.
Mein lieber Tommy, das ist schon eine herausragende Frechheit. Ich habe überhaupt nichts dagegen. Ich würde aber gern von dir wissen, wie man dann begründet, dass man über Verkehrspolitik direkt abstimmen lassen will, über Ausländerpolitik aber nicht (oder die Ökosteuer).

Als Demokrat ist mir vor allem wichtig, dass politische Privilegien nicht nach der politischen Ausrichtung vergeben werden, sondern: überhaupt nicht. Also auch nicht an die Gegner von Stuttgart21.
 
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