FIWA
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Natürlich hat sich schludriger Sohn so mancherlei Kürzung, wegen Termin-Versäumnisse hinnehmen müssen.
Du meinst die hätten ihm nicht alles kürzen dürfen, bzw. er hätte immer einen Mindestanspruch von 30% H 4 haben müssen?
So wie ich es verstanden habe, darf er nicht ständig Anspruchsleistungen stellen, scheinbar muss er nun wieder einmal ¼ Jahr warten,
weil er nun wieder einmal nicht fristgemäß die korrekten Formulare zusendete!?
Nochmals darauf zurück.
Laut einigen höchstrichterlichen Beschlüssen darf nicht mehr als 30 % gekürzt werden. Selbst nicht bei Terminversäumnissen. Das ist aber schon lange bekannt.
Wenn dein Sohn aber unter 25 ist, hat er es härter, wenn er zumutbare Jobs, oder Ausbildungen ablehnt. Das sollte wohl klar sein.
Trotzdem, auch wenn Sperren erfolgt sind, kann man wieder Anträge stellen, jederzeit, wenn man die Willigkeit belegen kann und auch belegen kann, warum etwas abgelehnt wurde. Soviel Denke und Engagement darf man noch erwarten.
Gegen jeden Beschluss eines Jobcenters kann man dazu auch eine einstweilige Verfügung einlegen, die unmittelbar erst mal zur Aufhebung des Erlasses führt.
Steht in jedem Erlass der Behörde. Das Hartz4 Konzept hat einen wunderbaren Vorteil, es ist Auslegungssache und oben drüber steht die Verfügung, das jedem sein Überlebenskontingent zur Verfügung gestellt werden muss. Es muss aber die Mitarbeit auch ersichtlich sein und das ist wiederum Auslegungssache.
Ein bisschen Mitarbeit sollte aber Voraussetzung sein.
Damit habe ich genug gesagt.