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Mondkriegerin
Guest
leider konnte ich mit den angaben die entscheidung nicht finden :-(
@syscomed: wenn du die rechtlichen bestimmungen kennst, warum schreibst du dann dinge wie den hinweis auf den hippokratischen eid? sorry, das ist polemisch, wenn nicht gezielte halb- und damit fehlinformation.
warum wirfst du anderen vor, nur homepages zu zitieren, machst aber selbst keine vollständigen zitate bzw erst auf anfrage?
die statistik mit den behandlungsfehlern hätte ich wirklich gern, aber eine alte zeitung in der nationalbibliothek aufzutreiben ist mir doch zu mühsam. mich würde interessieren, wie diese statistik zustande kam. ich habe heute die statistiken der patientenanwaltschaften im netz gelesen, die zahlen dort sind um einiges niedriger. auf eine derart hohe zahl komme ich nur dann, wenn ich sämtliche beschwerden zusammen zähle, aber nicht jeder verdacht auf einen behandlungsfehler erweist sich als richtig.
wenn dem richter das fachwissen fehlt, zieht er einen sachverständigen bei, aus. beim kindeswohl in zusammenhang mit medizinischer behandlung kenn ich keinen einzigen fall, wo ohne sachverständigen entschieden wurde. und den richter, der es gestattet, dass in einer verhandlung die wogen hochgehen und die diskussion entgleist, den zeigst du mir bitte. eine gerichtsentscheidung beruht auf fakten und wird genau begründet.
@syscomed: wenn du die rechtlichen bestimmungen kennst, warum schreibst du dann dinge wie den hinweis auf den hippokratischen eid? sorry, das ist polemisch, wenn nicht gezielte halb- und damit fehlinformation.
warum wirfst du anderen vor, nur homepages zu zitieren, machst aber selbst keine vollständigen zitate bzw erst auf anfrage?
die statistik mit den behandlungsfehlern hätte ich wirklich gern, aber eine alte zeitung in der nationalbibliothek aufzutreiben ist mir doch zu mühsam. mich würde interessieren, wie diese statistik zustande kam. ich habe heute die statistiken der patientenanwaltschaften im netz gelesen, die zahlen dort sind um einiges niedriger. auf eine derart hohe zahl komme ich nur dann, wenn ich sämtliche beschwerden zusammen zähle, aber nicht jeder verdacht auf einen behandlungsfehler erweist sich als richtig.
wenn dem richter das fachwissen fehlt, zieht er einen sachverständigen bei, aus. beim kindeswohl in zusammenhang mit medizinischer behandlung kenn ich keinen einzigen fall, wo ohne sachverständigen entschieden wurde. und den richter, der es gestattet, dass in einer verhandlung die wogen hochgehen und die diskussion entgleist, den zeigst du mir bitte. eine gerichtsentscheidung beruht auf fakten und wird genau begründet.