Oje, ich weiß nicht mehr, was ich da geschrieben hatte..... Sorry! Es ist gerade etwas viel Aufregung für mich.
Ich hoffe, dass es mit dem Termin beim Anwalt gut klappt und mein Mann ausgerechnet dann nicht irgendwas "für uns beide" evtl. Im Zusammenhang mit den beiden neuen Wohnungen (die für die Nichte und die der Tochter), die ja ganz selbstverständlich von unserem (letzten) Geld eingerichtet werden, damit sie bald vermietet werden können....
Heute kam so zwischendurch mal kurz zur Ansprache, dass meine Wohn- und Nutzungsrechte (die mich gar nicht mehr interessieren, ich will nur noch auf eigenen Beinen stehen) DOCH NICHT notariell festgelegt werden (hoppla....), die Notarin hätte gesagt, das wäre dann nicht so günstig, weil wir (und später dann ich alleine) dann ja weiterhin die Steuern und Gebühren etc. zahlen müssen. Das wäre dann sehr teuer, weil mit jeder weiteren Immobilie der Steuersatz steigt.... Es wäre daher besser, es als echte Schenkung laufen zu lassen. Es ist doch Familie, der kann man doch vertrauen....
Ich glaube langsam, sie ist diejenige, die die Fäden zieht. Die hat anscheinend was gegen mich ....
Es ist dieselbe Notarin, die mir damals den Absatz von wegen "ich verzichte komplett auf meine Anteile" bei der einen Immobilie, die angeblich aus altem Restgeld der (sicher schon verjährten) Scheidung bezahlt wurde, untergejubelt hat und nicht verstehen wollte, das ich beinahe ohnmächtig geworden bin. Sie hat auch die Vollmacht (für den Kaufvertrag) für meinen Mann geschrieben, obwohl die Tochter noch gar nicht hier war ... Hoffentlich habe ich hier nicht zu befürchten, dass sie ihm auch eine Vollmacht für unsere gemeinsamen Immobilien schreibt, ohne dass ich anwesend bin....
ich finde es denn absolten Oberhammer dass die Dame Dich offenbar für blöd verkauft.
Das ist der Grund weshalb ich rein Interesse halber mal eine Runde "Fluse googelt sich n Wolf gespielt habe."
Hier also meine Fundstücke für Dich zum Überprüfen und Hinterfragen:
Gesetzliche Grundlage – gemeinschaftliches Eigentum bei Immobilien
Artikel 339 Codul civil – "Bunuri comune" (Gemeinsame Güter)
„Bunurile dobândite în timpul regimului comunității legale sunt bunuri comune ale soților, cu excepția celor prevăzute la art. 340.“
Übersetzung:
„Die während des gesetzlichen Güterstands erworbenen Güter sind gemeinsames Eigentum der Ehepartner, mit Ausnahme der in Artikel 340 genannten.“
Das umfasst alle Vermögenswerte, die während der Ehe mit gemeinsamen Mitteln oder aus Einkommen der Ehepartner gekauft wurden – einschließlich Immobilien.
Artikel 345 Codul civil – "Dreptul de dispoziție asupra bunurilor comune" (Verfügungsrecht über gemeinsame Güter)
„Actele de dispoziție cu privire la bunurile comune se încheie numai cu consimțământul ambilor soți.“
Übersetzung:
„Verfügungen über gemeinsames Eigentum können nur mit der Zustimmung beider Ehepartner erfolgen.“
Das bedeutet: Ein Ehepartner darf eine Immobilie nicht allein verkaufen oder belasten, wenn sie zum gemeinschaftlichen Vermögen gehört.
Artikel 342 Codul civil – Beurteilung, ob ein Gut gemeinschaftlich ist
Der Artikel erklärt, wie festgestellt wird, ob ein Vermögenswert zum gemeinschaftlichen oder persönlichen Eigentum zählt. Dabei wird u. a. geprüft:
Zeitpunkt des Erwerbs (während der Ehe),Mittel der Finanzierung,und Zweck (z. B. für die Familie).
Ergänzung: Wer steht im Grundbuch?
In Rumänien wird oft nur ein Ehepartner im Grundbuch eingetragen, aber das hat keinen Einfluss auf das Eigentumsrecht:
Wenn die Immobilie während der Ehe mit gemeinschaftlichen Mitteln gekauft wurde, ist sie automatisch gemeinsames Eigentum, auch wenn nur ein Name im Grundbuch steht.
Das nennt sich „co-proprietate legală“ – gesetzliches Miteigentum.
Der im Grundbuch nicht genannte Ehepartner hat dennoch ein gesetzliches Miteigentumsrecht.
Zusammengefasst:
Regelung Paragraph Inhalt
Gemeinsames Eigentum Art. 339 Cod civil Alles, was während der Ehe erworben wird, ist grundsätzlich gemeinsames Eigentum
Ausnahmen Art. 340 Cod civil
Z. B. Erbschaften oder Schenkungen sind kein Gemeinschaftsvermögen
Verfügungen über Immobilien
Art. 345 Cod civil
Beide Ehepartner müssen zustimmen
Beurteilung des Eigentumsstatus
Art. 342 Cod civil
Festlegung, ob ein Gut gemeinsam oder getrennt ist
1. Gesetzlicher Güterstand: prüfe ob Du Miteigentümerin – auch ohne Grundbucheintrag bist
Wenn keine notarielle Vereinbarung eines anderen Ehemodells (z. B. Gütertrennung) vorliegt, lebst Du und Dein Mann nach dem gesetzlichen Güterstand der "gemeinschaftlichen Gütergemeinschaft" (comunitate legală).
➤ Das bedeutet:
Alle während der Ehe mit gemeinsamen Mitteln (auch seinem Einkommen!) erworbenen Immobilien sind automatisch gemeinsames Eigentum – zu je 50 %, auch wenn sie nicht im Grundbuch steht.
Das betrifft also auch die drei Immobilien, bei denen nur er im Grundbuch steht, sofern sie nach Eheschließung gekauft wurden – was laut deiner Beschreibung offenbar der Fall ist.
2. Er darf diese Immobilien nicht einfach verschenken – ohne ihre Zustimmung
➤ Nach Art. 345 Codul civil:
"Actele de dispoziție asupra bunurilor comune se încheie numai cu consimțământul ambilor soți."
(Verfügungen über gemeinsames Vermögen bedürfen der Zustimmung beider Ehepartner.)
➤ Übersetzt auf die Situation:
Schenkungen an seine Tochter – wenn sie sich auf Immobilien beziehen, die während der Ehe gekauft wurden – sind ohne Deine Zustimmung rechtlich anfechtbar oder sogar nichtig.
Er kann nicht allein über das gesamte Vermögen verfügen, wenn es unter die gemeinschaftliche Gütergemeinschaft fällt.
3. Symbolische Zugeständnisse (Wohnrechte) sind kein gleichwertiger Ersatz für Eigentum
Dass er Dir ein Wohnrecht „nach seinem Tod“ einräumen will, ist:
juristisch eine sehr schwache Form der Absicherung
widerrufbar, solange er lebt
nicht gleichbedeutend mit Eigentum oder Nutzungsrechten zu Lebzeiten
Wichtig! Du solltest dich nicht darauf verlassen, sondern auf ihr gesetzliches Miteigentum bestehen.
4. Optionen – wie Du Dich rechtlich schützen kannst
a) Sofort prüfen lassen: Gibt es einen Ehevertrag?
Falls kein Ehevertrag beim Notar abgeschlossen wurde, gilt automatisch das gesetzliche Güterrecht – die comunitate legală.
Das kann ein rumänischer Notar oder Anwalt leicht überprüfen – Du kannst eine „Notă de constatare regim matrimonial“ (Auszug aus dem Eheregister) anfordern.
b) Rechtlich gegen die Schenkung vorgehen (oder vorbeugen)
Du kannst:
der Schenkung widersprechen, wenn Du nicht zugestimmt hast.
notfalls gerichtlich die Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit der Schenkung anfechten
eine einstweilige Verfügung (ordonanță președințială) beantragen, um die Übertragung zu stoppen, falls sie kurz bevorsteht
c) Klären lassen: Was ist mit den 3 Immobilien, bei denen Du nicht im Grundbuch stehst?
Du kannst eine gerichtliche Feststellungsklage auf Miteigentum (acțiune în constatare a coproprietății) einreichen – und sich als 50-%-Eigentümerin eintragen lassen, wenn sie nachweist, dass die Immobilie während der Ehe gekauft wurde.
d) Notarliche Vereinbarung oder gerichtlicher Vergleich
Falls der Mann doch einlenkt, wäre eine faire Lösung z. B.:
Übertragung von Miteigentum
Nießbrauchsrechte oder lebenslange Wohnrechte zu seinen Lebzeiten
Testamentarische Verfügung mit voller Sicherheit – öffentlich beurkundet
Fazit: Du bist rechtlich nicht machtlos – im Gegenteil
Miteigentum an Immobilien (auch ohne Grundbucheintrag)? Ja, bei während der Ehe gekauften Immobilien – zu 50 %
Kann er ohne Zustimmung schenken? Nein, laut Art. 345 Cod Civil
Was kann Du tun? Zustimmung verweigern, gerichtliche Feststellung des Miteigentums beantragen, Schenkung anfechten, Übertragung stoppen lassen
Wohnrecht als „Lösung“? Ungenügend
und unsicher
Ich glaube Du solltest versuchen am Wochenende irgendwie unterm Radar zu fliegen. Am Montag kannst Du dann mit dem Anwalt versuchen so viel wie möglich für Dich einzutüten.