Bitte um Deutung dieser Legung - ich bin sehr verzweifelt

Weiss nicht, ob das eine gute Idee von mir war. Aber eine dieser Stellen könnte Dir vielleicht helfen......
Falls ich übergriffig war, entschuldige das bitte! Mir lag daran, dass Du Menschen hast, die hinter Dir stehen und Du nicht ganz alleine alles durchstehen musst.
 
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Oje, ich weiß nicht mehr, was ich da geschrieben hatte..... Sorry! Es ist gerade etwas viel Aufregung für mich.
Ich hoffe, dass es mit dem Termin beim Anwalt gut klappt und mein Mann ausgerechnet dann nicht irgendwas "für uns beide" evtl. Im Zusammenhang mit den beiden neuen Wohnungen (die für die Nichte und die der Tochter), die ja ganz selbstverständlich von unserem (letzten) Geld eingerichtet werden, damit sie bald vermietet werden können....

Heute kam so zwischendurch mal kurz zur Ansprache, dass meine Wohn- und Nutzungsrechte (die mich gar nicht mehr interessieren, ich will nur noch auf eigenen Beinen stehen) DOCH NICHT notariell festgelegt werden (hoppla....), die Notarin hätte gesagt, das wäre dann nicht so günstig, weil wir (und später dann ich alleine) dann ja weiterhin die Steuern und Gebühren etc. zahlen müssen. Das wäre dann sehr teuer, weil mit jeder weiteren Immobilie der Steuersatz steigt.... Es wäre daher besser, es als echte Schenkung laufen zu lassen. Es ist doch Familie, der kann man doch vertrauen....
Ich glaube langsam, sie ist diejenige, die die Fäden zieht. Die hat anscheinend was gegen mich ....
Es ist dieselbe Notarin, die mir damals den Absatz von wegen "ich verzichte komplett auf meine Anteile" bei der einen Immobilie, die angeblich aus altem Restgeld der (sicher schon verjährten) Scheidung bezahlt wurde, untergejubelt hat und nicht verstehen wollte, das ich beinahe ohnmächtig geworden bin. Sie hat auch die Vollmacht (für den Kaufvertrag) für meinen Mann geschrieben, obwohl die Tochter noch gar nicht hier war ... Hoffentlich habe ich hier nicht zu befürchten, dass sie ihm auch eine Vollmacht für unsere gemeinsamen Immobilien schreibt, ohne dass ich anwesend bin....
ich finde es denn absolten Oberhammer dass die Dame Dich offenbar für blöd verkauft.

Das ist der Grund weshalb ich rein Interesse halber mal eine Runde "Fluse googelt sich n Wolf gespielt habe."
Hier also meine Fundstücke für Dich zum Überprüfen und Hinterfragen:
Gesetzliche Grundlage – gemeinschaftliches Eigentum bei Immobilien

Artikel 339 Codul civil – "Bunuri comune" (Gemeinsame Güter)
„Bunurile dobândite în timpul regimului comunității legale sunt bunuri comune ale soților, cu excepția celor prevăzute la art. 340.“


Übersetzung:
„Die während des gesetzlichen Güterstands erworbenen Güter sind gemeinsames Eigentum der Ehepartner, mit Ausnahme der in Artikel 340 genannten.“

Das umfasst alle Vermögenswerte, die während der Ehe mit gemeinsamen Mitteln oder aus Einkommen der Ehepartner gekauft wurden – einschließlich Immobilien.

Artikel 345 Codul civil – "Dreptul de dispoziție asupra bunurilor comune" (Verfügungsrecht über gemeinsame Güter)

„Actele de dispoziție cu privire la bunurile comune se încheie numai cu consimțământul ambilor soți.“

Übersetzung:
„Verfügungen über gemeinsames Eigentum können nur mit der Zustimmung beider Ehepartner erfolgen.“

Das bedeutet: Ein Ehepartner darf eine Immobilie nicht allein verkaufen oder belasten, wenn sie zum gemeinschaftlichen Vermögen gehört.
Artikel 342 Codul civil – Beurteilung, ob ein Gut gemeinschaftlich ist
Der Artikel erklärt, wie festgestellt wird, ob ein Vermögenswert zum gemeinschaftlichen oder persönlichen Eigentum zählt. Dabei wird u. a. geprüft:
Zeitpunkt des Erwerbs (während der Ehe),Mittel der Finanzierung,und Zweck (z. B. für die Familie).

Ergänzung: Wer steht im Grundbuch?
In Rumänien wird oft nur ein Ehepartner im Grundbuch eingetragen, aber das hat keinen Einfluss auf das Eigentumsrecht:

Wenn die Immobilie während der Ehe mit gemeinschaftlichen Mitteln gekauft wurde, ist sie automatisch gemeinsames Eigentum, auch wenn nur ein Name im Grundbuch steht.

Das nennt sich „co-proprietate legală“ – gesetzliches Miteigentum.

Der im Grundbuch nicht genannte Ehepartner hat dennoch ein gesetzliches Miteigentumsrecht.

Zusammengefasst:
Regelung Paragraph Inhalt
Gemeinsames Eigentum Art. 339 Cod civil Alles, was während der Ehe erworben wird, ist grundsätzlich gemeinsames Eigentum

Ausnahmen Art. 340 Cod civil
Z. B. Erbschaften oder Schenkungen sind kein Gemeinschaftsvermögen

Verfügungen über Immobilien
Art. 345 Cod civil
Beide Ehepartner müssen zustimmen

Beurteilung des Eigentumsstatus
Art. 342 Cod civil
Festlegung, ob ein Gut gemeinsam oder getrennt ist
1. Gesetzlicher Güterstand: prüfe ob Du Miteigentümerin – auch ohne Grundbucheintrag bist

Wenn keine notarielle Vereinbarung eines anderen Ehemodells (z. B. Gütertrennung) vorliegt, lebst Du und Dein Mann nach dem gesetzlichen Güterstand der "gemeinschaftlichen Gütergemeinschaft" (comunitate legală).

➤ Das bedeutet:

Alle während der Ehe mit gemeinsamen Mitteln (auch seinem Einkommen!) erworbenen Immobilien sind automatisch gemeinsames Eigentum – zu je 50 %, auch wenn sie nicht im Grundbuch steht.

Das betrifft also auch die drei Immobilien, bei denen nur er im Grundbuch steht, sofern sie nach Eheschließung gekauft wurden – was laut deiner Beschreibung offenbar der Fall ist.
2. Er darf diese Immobilien nicht einfach verschenken – ohne ihre Zustimmung
➤ Nach Art. 345 Codul civil:
"Actele de dispoziție asupra bunurilor comune se încheie numai cu consimțământul ambilor soți."
(Verfügungen über gemeinsames Vermögen bedürfen der Zustimmung beider Ehepartner.)
➤ Übersetzt auf die Situation:

Schenkungen an seine Tochter – wenn sie sich auf Immobilien beziehen, die während der Ehe gekauft wurden – sind ohne Deine Zustimmung rechtlich anfechtbar oder sogar nichtig.

Er kann nicht allein über das gesamte Vermögen verfügen, wenn es unter die gemeinschaftliche Gütergemeinschaft fällt.

3. Symbolische Zugeständnisse (Wohnrechte) sind kein gleichwertiger Ersatz für Eigentum
Dass er Dir ein Wohnrecht „nach seinem Tod“ einräumen will, ist:
juristisch eine sehr schwache Form der Absicherung
widerrufbar, solange er lebt
nicht gleichbedeutend mit Eigentum oder Nutzungsrechten zu Lebzeiten

Wichtig! Du solltest dich nicht darauf verlassen, sondern auf ihr gesetzliches Miteigentum bestehen.

4. Optionen – wie Du Dich rechtlich schützen kannst

a) Sofort prüfen lassen: Gibt es einen Ehevertrag?

Falls kein Ehevertrag beim Notar abgeschlossen wurde, gilt automatisch das gesetzliche Güterrecht – die comunitate legală.

Das kann ein rumänischer Notar oder Anwalt leicht überprüfen – Du kannst eine „Notă de constatare regim matrimonial“ (Auszug aus dem Eheregister) anfordern.

b) Rechtlich gegen die Schenkung vorgehen (oder vorbeugen)

Du kannst:
der Schenkung widersprechen, wenn Du nicht zugestimmt hast.
notfalls gerichtlich die Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit der Schenkung anfechten
eine einstweilige Verfügung (ordonanță președințială) beantragen, um die Übertragung zu stoppen, falls sie kurz bevorsteht

c) Klären lassen: Was ist mit den 3 Immobilien, bei denen Du nicht im Grundbuch stehst?

Du kannst eine gerichtliche Feststellungsklage auf Miteigentum (acțiune în constatare a coproprietății) einreichen – und sich als 50-%-Eigentümerin eintragen lassen, wenn sie nachweist, dass die Immobilie während der Ehe gekauft wurde.
d) Notarliche Vereinbarung oder gerichtlicher Vergleich
Falls der Mann doch einlenkt, wäre eine faire Lösung z. B.:

Übertragung von Miteigentum
Nießbrauchsrechte oder lebenslange Wohnrechte zu seinen Lebzeiten
Testamentarische Verfügung mit voller Sicherheit – öffentlich beurkundet
Fazit: Du bist rechtlich nicht machtlos – im Gegenteil

Miteigentum an Immobilien (auch ohne Grundbucheintrag)? Ja, bei während der Ehe gekauften Immobilien – zu 50 %
Kann er ohne Zustimmung schenken? Nein, laut Art. 345 Cod Civil
Was kann Du tun? Zustimmung verweigern, gerichtliche Feststellung des Miteigentums beantragen, Schenkung anfechten, Übertragung stoppen lassen
Wohnrecht als „Lösung“? Ungenügend
und unsicher

Ich glaube Du solltest versuchen am Wochenende irgendwie unterm Radar zu fliegen. Am Montag kannst Du dann mit dem Anwalt versuchen so viel wie möglich für Dich einzutüten.
 
ich finde es denn absolten Oberhammer dass die Dame Dich offenbar für blöd verkauft.

Das ist der Grund weshalb ich rein Interesse halber mal eine Runde "Fluse googelt sich n Wolf gespielt habe."
Hier also meine Fundstücke für Dich zum Überprüfen und Hinterfragen:
Gesetzliche Grundlage – gemeinschaftliches Eigentum bei Immobilien

Artikel 339 Codul civil – "Bunuri comune" (Gemeinsame Güter)
„Bunurile dobândite în timpul regimului comunității legale sunt bunuri comune ale soților, cu excepția celor prevăzute la art. 340.“


Übersetzung:
„Die während des gesetzlichen Güterstands erworbenen Güter sind gemeinsames Eigentum der Ehepartner, mit Ausnahme der in Artikel 340 genannten.“

Das umfasst alle Vermögenswerte, die während der Ehe mit gemeinsamen Mitteln oder aus Einkommen der Ehepartner gekauft wurden – einschließlich Immobilien.

Artikel 345 Codul civil – "Dreptul de dispoziție asupra bunurilor comune" (Verfügungsrecht über gemeinsame Güter)

„Actele de dispoziție cu privire la bunurile comune se încheie numai cu consimțământul ambilor soți.“

Übersetzung:
„Verfügungen über gemeinsames Eigentum können nur mit der Zustimmung beider Ehepartner erfolgen.“

Das bedeutet: Ein Ehepartner darf eine Immobilie nicht allein verkaufen oder belasten, wenn sie zum gemeinschaftlichen Vermögen gehört.
Artikel 342 Codul civil – Beurteilung, ob ein Gut gemeinschaftlich ist
Der Artikel erklärt, wie festgestellt wird, ob ein Vermögenswert zum gemeinschaftlichen oder persönlichen Eigentum zählt. Dabei wird u. a. geprüft:
Zeitpunkt des Erwerbs (während der Ehe),Mittel der Finanzierung,und Zweck (z. B. für die Familie).

Ergänzung: Wer steht im Grundbuch?
In Rumänien wird oft nur ein Ehepartner im Grundbuch eingetragen, aber das hat keinen Einfluss auf das Eigentumsrecht:

Wenn die Immobilie während der Ehe mit gemeinschaftlichen Mitteln gekauft wurde, ist sie automatisch gemeinsames Eigentum, auch wenn nur ein Name im Grundbuch steht.

Das nennt sich „co-proprietate legală“ – gesetzliches Miteigentum.

Der im Grundbuch nicht genannte Ehepartner hat dennoch ein gesetzliches Miteigentumsrecht.

Zusammengefasst:
Regelung Paragraph Inhalt
Gemeinsames Eigentum Art. 339 Cod civil Alles, was während der Ehe erworben wird, ist grundsätzlich gemeinsames Eigentum

Ausnahmen Art. 340 Cod civil
Z. B. Erbschaften oder Schenkungen sind kein Gemeinschaftsvermögen

Verfügungen über Immobilien
Art. 345 Cod civil
Beide Ehepartner müssen zustimmen

Beurteilung des Eigentumsstatus
Art. 342 Cod civil
Festlegung, ob ein Gut gemeinsam oder getrennt ist
1. Gesetzlicher Güterstand: prüfe ob Du Miteigentümerin – auch ohne Grundbucheintrag bist

Wenn keine notarielle Vereinbarung eines anderen Ehemodells (z. B. Gütertrennung) vorliegt, lebst Du und Dein Mann nach dem gesetzlichen Güterstand der "gemeinschaftlichen Gütergemeinschaft" (comunitate legală).

➤ Das bedeutet:

Alle während der Ehe mit gemeinsamen Mitteln (auch seinem Einkommen!) erworbenen Immobilien sind automatisch gemeinsames Eigentum – zu je 50 %, auch wenn sie nicht im Grundbuch steht.

Das betrifft also auch die drei Immobilien, bei denen nur er im Grundbuch steht, sofern sie nach Eheschließung gekauft wurden – was laut deiner Beschreibung offenbar der Fall ist.
2. Er darf diese Immobilien nicht einfach verschenken – ohne ihre Zustimmung
➤ Nach Art. 345 Codul civil:
"Actele de dispoziție asupra bunurilor comune se încheie numai cu consimțământul ambilor soți."
(Verfügungen über gemeinsames Vermögen bedürfen der Zustimmung beider Ehepartner.)
➤ Übersetzt auf die Situation:

Schenkungen an seine Tochter – wenn sie sich auf Immobilien beziehen, die während der Ehe gekauft wurden – sind ohne Deine Zustimmung rechtlich anfechtbar oder sogar nichtig.

Er kann nicht allein über das gesamte Vermögen verfügen, wenn es unter die gemeinschaftliche Gütergemeinschaft fällt.

3. Symbolische Zugeständnisse (Wohnrechte) sind kein gleichwertiger Ersatz für Eigentum
Dass er Dir ein Wohnrecht „nach seinem Tod“ einräumen will, ist:
juristisch eine sehr schwache Form der Absicherung
widerrufbar, solange er lebt
nicht gleichbedeutend mit Eigentum oder Nutzungsrechten zu Lebzeiten

Wichtig! Du solltest dich nicht darauf verlassen, sondern auf ihr gesetzliches Miteigentum bestehen.

4. Optionen – wie Du Dich rechtlich schützen kannst

a) Sofort prüfen lassen: Gibt es einen Ehevertrag?

Falls kein Ehevertrag beim Notar abgeschlossen wurde, gilt automatisch das gesetzliche Güterrecht – die comunitate legală.

Das kann ein rumänischer Notar oder Anwalt leicht überprüfen – Du kannst eine „Notă de constatare regim matrimonial“ (Auszug aus dem Eheregister) anfordern.

b) Rechtlich gegen die Schenkung vorgehen (oder vorbeugen)

Du kannst:
der Schenkung widersprechen, wenn Du nicht zugestimmt hast.
notfalls gerichtlich die Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit der Schenkung anfechten
eine einstweilige Verfügung (ordonanță președințială) beantragen, um die Übertragung zu stoppen, falls sie kurz bevorsteht

c) Klären lassen: Was ist mit den 3 Immobilien, bei denen Du nicht im Grundbuch stehst?

Du kannst eine gerichtliche Feststellungsklage auf Miteigentum (acțiune în constatare a coproprietății) einreichen – und sich als 50-%-Eigentümerin eintragen lassen, wenn sie nachweist, dass die Immobilie während der Ehe gekauft wurde.
d) Notarliche Vereinbarung oder gerichtlicher Vergleich
Falls der Mann doch einlenkt, wäre eine faire Lösung z. B.:

Übertragung von Miteigentum
Nießbrauchsrechte oder lebenslange Wohnrechte zu seinen Lebzeiten
Testamentarische Verfügung mit voller Sicherheit – öffentlich beurkundet
Fazit: Du bist rechtlich nicht machtlos – im Gegenteil

Miteigentum an Immobilien (auch ohne Grundbucheintrag)? Ja, bei während der Ehe gekauften Immobilien – zu 50 %
Kann er ohne Zustimmung schenken? Nein, laut Art. 345 Cod Civil
Was kann Du tun? Zustimmung verweigern, gerichtliche Feststellung des Miteigentums beantragen, Schenkung anfechten, Übertragung stoppen lassen
Wohnrecht als „Lösung“? Ungenügend
und unsicher

Ich glaube Du solltest versuchen am Wochenende irgendwie unterm Radar zu fliegen. Am Montag kannst Du dann mit dem Anwalt versuchen so viel wie möglich für Dich einzutüten.

"Ich glaube Du solltest versuchen am Wochenende irgendwie unterm Radar zu fliegen. Am Montag kannst Du dann mit dem Anwalt versuchen so viel wie möglich für Dich einzutüten"

Das werde ich tun! Herzlichen Dank!
 
ich finde es denn absolten Oberhammer dass die Dame Dich offenbar für blöd verkauft.

Das ist der Grund weshalb ich rein Interesse halber mal eine Runde "Fluse googelt sich n Wolf gespielt habe."
Hier also meine Fundstücke für Dich zum Überprüfen und Hinterfragen:
Gesetzliche Grundlage – gemeinschaftliches Eigentum bei Immobilien

Artikel 339 Codul civil – "Bunuri comune" (Gemeinsame Güter)
„Bunurile dobândite în timpul regimului comunității legale sunt bunuri comune ale soților, cu excepția celor prevăzute la art. 340.“


Übersetzung:
„Die während des gesetzlichen Güterstands erworbenen Güter sind gemeinsames Eigentum der Ehepartner, mit Ausnahme der in Artikel 340 genannten.“

Das umfasst alle Vermögenswerte, die während der Ehe mit gemeinsamen Mitteln oder aus Einkommen der Ehepartner gekauft wurden – einschließlich Immobilien.

Artikel 345 Codul civil – "Dreptul de dispoziție asupra bunurilor comune" (Verfügungsrecht über gemeinsame Güter)

„Actele de dispoziție cu privire la bunurile comune se încheie numai cu consimțământul ambilor soți.“

Übersetzung:
„Verfügungen über gemeinsames Eigentum können nur mit der Zustimmung beider Ehepartner erfolgen.“

Das bedeutet: Ein Ehepartner darf eine Immobilie nicht allein verkaufen oder belasten, wenn sie zum gemeinschaftlichen Vermögen gehört.
Artikel 342 Codul civil – Beurteilung, ob ein Gut gemeinschaftlich ist
Der Artikel erklärt, wie festgestellt wird, ob ein Vermögenswert zum gemeinschaftlichen oder persönlichen Eigentum zählt. Dabei wird u. a. geprüft:
Zeitpunkt des Erwerbs (während der Ehe),Mittel der Finanzierung,und Zweck (z. B. für die Familie).

Ergänzung: Wer steht im Grundbuch?
In Rumänien wird oft nur ein Ehepartner im Grundbuch eingetragen, aber das hat keinen Einfluss auf das Eigentumsrecht:

Wenn die Immobilie während der Ehe mit gemeinschaftlichen Mitteln gekauft wurde, ist sie automatisch gemeinsames Eigentum, auch wenn nur ein Name im Grundbuch steht.

Das nennt sich „co-proprietate legală“ – gesetzliches Miteigentum.

Der im Grundbuch nicht genannte Ehepartner hat dennoch ein gesetzliches Miteigentumsrecht.

Zusammengefasst:
Regelung Paragraph Inhalt
Gemeinsames Eigentum Art. 339 Cod civil Alles, was während der Ehe erworben wird, ist grundsätzlich gemeinsames Eigentum

Ausnahmen Art. 340 Cod civil
Z. B. Erbschaften oder Schenkungen sind kein Gemeinschaftsvermögen

Verfügungen über Immobilien
Art. 345 Cod civil
Beide Ehepartner müssen zustimmen

Beurteilung des Eigentumsstatus
Art. 342 Cod civil
Festlegung, ob ein Gut gemeinsam oder getrennt ist
1. Gesetzlicher Güterstand: prüfe ob Du Miteigentümerin – auch ohne Grundbucheintrag bist

Wenn keine notarielle Vereinbarung eines anderen Ehemodells (z. B. Gütertrennung) vorliegt, lebst Du und Dein Mann nach dem gesetzlichen Güterstand der "gemeinschaftlichen Gütergemeinschaft" (comunitate legală).

➤ Das bedeutet:

Alle während der Ehe mit gemeinsamen Mitteln (auch seinem Einkommen!) erworbenen Immobilien sind automatisch gemeinsames Eigentum – zu je 50 %, auch wenn sie nicht im Grundbuch steht.

Das betrifft also auch die drei Immobilien, bei denen nur er im Grundbuch steht, sofern sie nach Eheschließung gekauft wurden – was laut deiner Beschreibung offenbar der Fall ist.
2. Er darf diese Immobilien nicht einfach verschenken – ohne ihre Zustimmung
➤ Nach Art. 345 Codul civil:
"Actele de dispoziție asupra bunurilor comune se încheie numai cu consimțământul ambilor soți."
(Verfügungen über gemeinsames Vermögen bedürfen der Zustimmung beider Ehepartner.)
➤ Übersetzt auf die Situation:

Schenkungen an seine Tochter – wenn sie sich auf Immobilien beziehen, die während der Ehe gekauft wurden – sind ohne Deine Zustimmung rechtlich anfechtbar oder sogar nichtig.

Er kann nicht allein über das gesamte Vermögen verfügen, wenn es unter die gemeinschaftliche Gütergemeinschaft fällt.

3. Symbolische Zugeständnisse (Wohnrechte) sind kein gleichwertiger Ersatz für Eigentum
Dass er Dir ein Wohnrecht „nach seinem Tod“ einräumen will, ist:
juristisch eine sehr schwache Form der Absicherung
widerrufbar, solange er lebt
nicht gleichbedeutend mit Eigentum oder Nutzungsrechten zu Lebzeiten

Wichtig! Du solltest dich nicht darauf verlassen, sondern auf ihr gesetzliches Miteigentum bestehen.

4. Optionen – wie Du Dich rechtlich schützen kannst

a) Sofort prüfen lassen: Gibt es einen Ehevertrag?

Falls kein Ehevertrag beim Notar abgeschlossen wurde, gilt automatisch das gesetzliche Güterrecht – die comunitate legală.

Das kann ein rumänischer Notar oder Anwalt leicht überprüfen – Du kannst eine „Notă de constatare regim matrimonial“ (Auszug aus dem Eheregister) anfordern.

b) Rechtlich gegen die Schenkung vorgehen (oder vorbeugen)

Du kannst:
der Schenkung widersprechen, wenn Du nicht zugestimmt hast.
notfalls gerichtlich die Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit der Schenkung anfechten
eine einstweilige Verfügung (ordonanță președințială) beantragen, um die Übertragung zu stoppen, falls sie kurz bevorsteht

c) Klären lassen: Was ist mit den 3 Immobilien, bei denen Du nicht im Grundbuch stehst?

Du kannst eine gerichtliche Feststellungsklage auf Miteigentum (acțiune în constatare a coproprietății) einreichen – und sich als 50-%-Eigentümerin eintragen lassen, wenn sie nachweist, dass die Immobilie während der Ehe gekauft wurde.
d) Notarliche Vereinbarung oder gerichtlicher Vergleich
Falls der Mann doch einlenkt, wäre eine faire Lösung z. B.:

Übertragung von Miteigentum
Nießbrauchsrechte oder lebenslange Wohnrechte zu seinen Lebzeiten
Testamentarische Verfügung mit voller Sicherheit – öffentlich beurkundet
Fazit: Du bist rechtlich nicht machtlos – im Gegenteil

Miteigentum an Immobilien (auch ohne Grundbucheintrag)? Ja, bei während der Ehe gekauften Immobilien – zu 50 %
Kann er ohne Zustimmung schenken? Nein, laut Art. 345 Cod Civil
Was kann Du tun? Zustimmung verweigern, gerichtliche Feststellung des Miteigentums beantragen, Schenkung anfechten, Übertragung stoppen lassen
Wohnrecht als „Lösung“? Ungenügend
und unsicher

Ich glaube Du solltest versuchen am Wochenende irgendwie unterm Radar zu fliegen. Am Montag kannst Du dann mit dem Anwalt versuchen so viel wie möglich für Dich einzutüten.
Eigentlich wie in D wenn keine Gütertrennung /Ehevertrag beschlossen wurde gilt die Zugewinngemeinschaft. :thumbsup:
 
Eigentlich wie in D wenn keine Gütertrennung /Ehevertrag beschlossen wurde gilt die Zugewinngemeinschaft. :thumbsup:
nicht ganz...Für gemeinsam angeschaffte Dinge gilt in D die Zugewinngemeinschaft,das ist richtig.Bei Immobilien ist das in D allerdings anders. Da gilt,wer im Grundbuch steht,dem gehört das Haus. Deshalb ist es für Frau sehr wichtig ebenfalls im Grundbuch zu stehen, damit es rechtssicher auch ihr gehört. ( ich weiß das deshalb so genau, weil ich mich mit exakt dieser Frage intensiv befassen durfte und auf notarielle Regelung bestanden habe- auch weil Ex-Frau meinte Dinge zu regeln, die gar nicht mehr in Ihre Zuständigkeit fallen)

Ich fand es deshalb spannend zu lesen dass das in Rumänien offenbar anders geregelt ist. Da muss Frau nicht im Grundbuch stehen, sie muss in Anführungszeichen "nur" belegen können,dass die Immoblien während der Ehe gekauft wurden und es keinen Ehevertrag gibt.

Auch interessant ist daraus die Rechtsauffassung, dass mit Eheschließung sein Geld automatisch auch ihr Geld ist und er folglich davon gekaufte Immobilien nicht ohne ihre Zustimmung verschenkt werden können.

Das wäre in D ja anders. Wenn mein Mann ein Haus kauft und ich nicht im Grundbuch stehe und er das dann verschenkt, an wen auch immer,dann kann ich das blöd finden,aber tun kann ich dagegen wenig.

Trotzdem wird es dann - wenn offiziell eingetütet, dann für dich in räumlicher Nähe mit ihm, dann auch ziemlich brisant.
Das sehe ich auch so. Deshalb wäre es gut sicherheitshalber das was Du zwingend behalten möchtest schon einmal aus dem Haus zu schaffen. Wenn der Anwalt seine " freundlichen Briefe - wie im Kartenbild zu sehen" zustellen lässt, solltest Du besser gar nicht mehr in diesem Haus sein müssen.Die Fakten sind dann geschaffen.

Wir wissen alle nicht wie er sich verhalten wird. Aber eigentlich gibt es nur zwei Versionen.
Ich gehe davon aus dass der Anwalt feststellen wird- kein Ehevertrag 50% gehört @Romania. Deshalb das ganze Schmierentheater mit Tochter und Nichte, damit es sicher nicht mehr aus "seiner" Familie abhanden kommen kann.

Davon ausgehend wird er sicher wirklich wütend werden, wenn er wirklich, wirklich den perfiden Plan geschmiedet hat nachdem es hier aus allem was Du @Romania berichtet hast.

Falls er wiedererwartend "nur " selbstgerecht unterwegs ist und durch den Anwalt darüber aufgeklärt wird dass ihm gerade durch selbiges sein Zuhause samt Frau abhanden kommt,kann er sich ja im mea culpa üben und um Verzeihung bitten. Das glaube ich aber nicht.
 
... mir ist der Text abgehauen...

...ich wollte noch sagen,dass ich Dir @Romania wünsche, dass Du diesen persönlichen Krimi gut geplant und in allen Schritten durchdacht durchtakten und umsetzen kannst.
 
Ich wäre vorsichtig mit dem Plan, mir zehntausend Euro zu überweisen und abzuhauen. Es ist nicht ganz einfach - aber Überweisungen können eine zeitlang rückgängig gemacht werden.
 
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Da fehlt ja auch was....das Geld abholen. In bar abgeholtes Geld kann nicht wieder rückgängig gemacht werden. Rominia hat Konto Vollmacht, es ihr gemeinsames Geld.
 
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