Dann habe ich mich wahrscheinlich zu lapidar ausgedrückt. Ich meinte ausdrücklich die Fälle, in denen sich jemand vorsätzlich und wissentlich gegen das Wohl oder den erklärten Willen seines Gegenübers hinwegsetzt, um seine Forderungen durchzusetzen. Sollte besagte Freundin das versuchen, falls satansbraut sich einverstanden erklärt, könnte sie davon ausgehen, daß man ihr nichts Gutes will.
Nun klar genug ausgedrückt?