Da es sich um einen „stillen Tag“ bzw. „stillen Feiertag“ handelt, gelten für den Karfreitag besondere Einschränkungen wie das Tanzverbot. Es verbietet verschiedene öffentliche Veranstaltungen, etwa sportliche Veranstaltungen, solche in Räumen mit Schankbetrieb und alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen zur Unterhaltung, „außer wenn sie der geistig-seelischen Erhebung oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen.“ Auch Theater und Opern müssen in ihrem Spielplan den Karfreitag berücksichtigen. In Bremen bleibt die traditionelle „Osterwiese“, eine Kirmes mit Fahrgeschäften etc., am Karfreitag geschlossen, ebenso in Hamburg der „Frühlingsdom“.