Passive Sterbehilfe heißt im Klartext, dass notwendige Überlebensmaßnahmen unterlassen werden und bezieht sich auf NICHTEINWILLIGUNGSFÄHIGE PatientInnen. Sofern keine Patientenverfügung vorliegt gilt der mutmaßliche Wille. Sind sich die Angehörigen darüber nicht einig (wie vor einigen Jahren in den USA), muss ein Gericht anhand vorliegender Belege über die möglichen Wert- u. Willensvorstellungen der Betroffenen entscheiden.
Konkretes Vorgehen bei indirekter/passiver Sterbehilfe – bei beatmungspflichtigen PatientInnen wird zur Beruhigung Morphium oä. gespritzt und dann das Beatmungsgerät abgestellt, d.h. sie ersticken. Längerwierig ist es bei PatientInnen die selbständig atmen können. Hier wird zwar ggf. noch Flüssigkeit zugeführt, aber die Ernährung abgestellt – sie ersticken nicht, sie verhungern (zur Sedierung gibts auch Morphium). Wird auch die Flüssigkeitszufuhr eingestellt verdursten sie.
Menschenwürdiges Sterben sieht für mich anders aus. Ich halte aktive Sterbehilfe in diesem Zusammenhang für den wesentlich ethischeren Weg.