Belgien will Sterbehilfe für Kinder erlauben

Ich bin aber sowieso der Meinung, dass "Gott" im Menschen erst wirklich zu "Gott" wird, dadurch, dass "Gott" eine Metaebene zur Schöpfung einnimmt.
Insofern ist das völlig konsequent. Ich identifiziere mich da völlig mit den Aussagen der Schlange ;)

Das mit "Gott" hab ich nur mit reingenommen, weil es teilweise als "Argument" kam, und nicht, weil ich an diese Form eines Gottes glaube und somit auch keine Relevanz für mich in dieser Diskussion hat.
 
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Zitat: Das mit "Gott" hab ich nur mit reingenommen, weil es teilweise als "Argument" kam, und nicht, weil ich an diese Form eines Gottes glaube und somit auch keine Relevanz für mich in dieser Diskussion hat.

Ich glaube auch nicht an einen personalen oder gar christlichen Gott, der ein Problem damit hat, dass sich seine Schöpfung von ihm emanzipiert, und der Angst hat, dass seine Geschöpfe ihm nacheifern.
 
Wie genau stellst du dir das dann vor? Nenne doch mal das Beispiel eines solchen "Schindluder-Falles".

R.


Österreich der Todesengel von Lainz .

"Als Todesengel von Lainz wurden Waltraud Wagner (* 1960), Irene Leidolf (* 1962), Stefanija Meyer (* 1940) und Maria Gruber (* 1964) bezeichnet. Sie ermordeten gemeinschaftlich im Krankenhaus Lainz in Wien während der Jahre 1983 bis 1989 eine größere Anzahl an Patienten.

Die Mordserie begann 1983, als Wagner nach eigenen Angaben den Wunsch einer Patientin nach einer tödlichen Morphiumspritze erfüllte. Sie sah in diesem „Gnadenakt“ nur eine „Sterbehilfe“ ohne besondere Schuld, wobei auch dieses Verbrechen mit maximal fünf Jahren Haft zu bestrafen gewesen wäre. Dieser Darstellung von „Morden aus Mitleid“ und „gnadenvoller Erlösung“ widerspricht das kaltblütige Auftreten der vier Frauen, besonders von Wagner und Leidolf. "

 
Nachtrag :

Ich bin FÜR Euthanasie / Sterbebegleitung . Ich finde das Schweizer Modell dafür Spitze .

Menschen die tatsächlich aus dem Leben scheiden wollen besitzen eine ganz eigene Klarheit darüber was sie wollen und warum sie es wollen .
Wir können nicht bestimmen wann und ob wir geboren werden aber ich habe verdammt noch mal das Recht zu entscheiden wann ich diesen Planeten verlasse .

Und das darf man niemandem Absprechen auch Kindern nicht .
Und Eltern unterschieben zu wollen das si eihren Kindern den *tod* einreden ist aufjedenfall ein Schlag ins Gesicht .

Für Eltern ist es das schlimmste überhaupt das eigene Kind begraben zu müssen . Für Eltern gibt es nichts ! schlimmeres .
 
NexusOne #143
solange Menschen mehrheitlich auf den roten Knopf drücken, um andere zu foltern und das ist eine Tatsache, will ich kein Gesetz haben, das das Töten erlaubt.

FIWA #145
Das eine frei stellen, macht es auf der anderen Seite aber leichter, einzuschläfern, was nicht passt, hart gesagt, der Gesellschaft nicht passt. Das ist die Kehrseite und wir haben dahin eine üble Entwicklung.

Erst recht, wenn man Menschen schön aufzeigt, wie unwert doch deren Leben ist ..... sehr beliebt ......., solange darf keine Sterbehilfe frei gegeben werden.
Diese Gedankengänge kann ich, ähnlich wie Ruhepol und Skadya, nicht teilen.
Hier werden m. E. mehrere Dinge vermischt bzw. persönliche Befürchtungen als gegebene Tatsachen dargestellt.
Tötung im Sinne von Mord 1. u. 2. Grades, Totschlag, fahrlässige Tötung, schwere Körperverletzung mit Todesfolge... stehen unter Strafe. Daran ändert auch eine gesetzliche Regelung für aktive Sterbehilfe nichts (auch in Belgien oder den Niederlanden wird man für oben genannte Straftaten belangt).
Die Kriterien für Euthanasie im Sinne aktiver Sterbehilfe sind, soweit ich das den Berichten entnehmen konnte, sehr streng und beziehen sich auf einwilligungsfähige PatientInnen (ein Umstand der z.B.: bei Kindern die Altersgrenze deutlich nach oben hebt) die unheilbar erkrankt sind mit unstillbaren Schmerzen.
Bei Minderjährigen müssen die Eltern zustimmen (no na!), können es aber NICHT, anders als bei nichteinwilligungsfähigen KomapatientInnen, EINFORDERN!
Das gleiche gilt für „Heimkinder“ die unter staatlicher Vormundschaft stehen. Der Vormund muss zustimmen, kann es aber weder einfordern noch anordnen.

In dieser Diskussion schwingt für mich der grauslige Tenor mit, als ob mit einer Legalisierung der aktiven Sterbehilfe, die sehr strengen gesetzlichen Auflagen folgen muss, der „Entsorgung“ unliebsamer weil pflegeaufwändigen Angehörigen (allen voran Alte, aber auch Kinder) Tür und Tor geöffnet würde und jeder nur darauf wartet, seine kranke Oma oder gar sein schwer krankes Kind einschläfern lassen zu können. Das halte ich für eine infame Unterstellung!

Oder aber, als ob die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe gar einem totalitären Regime, einer menschenverachtenden Geisteshaltung Vorschub leisten würde - was, wie die Historie zeigte, absurd ist. Hitler und seine Schergen haben sich einen Scheißdreck um die damals aktuelle gesetzliche Situation geschert.

Ein Aufsehen erregender Fall in den USA von passiver Sterbehilfe ist der von Terri Schiavo. Sie hatte schwere Bulimie und erlitt durch Kaliummangel 1990 einen Herzstillstand. Als Folge des massiven Sauerstoffmangels im Gehirn fiel sie in ein apallisches Koma (Wachkoma), aus dem sie auch nach intensivster medizinscher Behandlung nicht mehr erwachte (durch die schwere Schädigung des Gehirns kam es u.a. zu einer Atrophie der Großhirnrinde). 1998 beantragte ihr Ehemann passive Sterbehilfe.
Nach einem jahrelangen Prozess zwischen Terris Ehemann und ihren Eltern (sie wollten ihre Tochter unter allen Umständen am Leben erhalten) entschied das Gericht 2005 zugunsten der passiven Sterbehilfe, die Magensonde wurde entfernt und am 18. März 2005 die künstliche Ernährung eingestellt. Es dauerte dann noch 13 Tage, bis Terri Schiavo verstarb!!! In den letzten Tagen erhielt sie eine Morphiumsedierung, um etwaigen Schmerzen entgegenzuwirken...

Im Falle einer unheilbaren Erkrankung, eines unheilbaren Zustands mit prognostiziertem „Siechtum“ gehört m. E. selbstbestimmtes, menschenwürdiges Sterben zu unseren Grundrechten. Ich sehe es schon als Aufgabe des Gesetzgebers hier streng geschützte Rahmenbedingungen zu formulieren, die mir diese Möglichkeit legal eröffnen, ohne meine Angehörigen oder behandelnde Ärzte zu kriminalisieren.
Es ist für mich ein Unding, dass man mich zwar, wenn ich nur lange genug in unheilbarem Koma liege verhungern lassen darf, aber sofern ich wach und kommunikationsfähig bin, bei einer finalen Erkrankung die Möglichkeit für einen würdigen Tod versagt –und das womöglich mit dem Argument „ weil es noch Gewalt, Folter und Missbrauch auf der Welt gibt“...

Um Missverständnissen vorzubeugen: Ich halte auch passive Sterbehilfe, als menschenwürdigen Abschied von einem unheilbar Kranken, der zu einer aktiven Zustimmung nicht mehr i.d. Lage ist, für einen gangbaren Weg - Probleme bereitet mir die Art und Weise, WIE es vollzogen wird.
 
Österreich der Todesengel von Lainz .

"Als Todesengel von Lainz wurden Waltraud Wagner (* 1960), Irene Leidolf (* 1962), Stefanija Meyer (* 1940) und Maria Gruber (* 1964) bezeichnet. Sie ermordeten gemeinschaftlich im Krankenhaus Lainz in Wien während der Jahre 1983 bis 1989 eine größere Anzahl an Patienten.

Die Mordserie begann 1983, als Wagner nach eigenen Angaben den Wunsch einer Patientin nach einer tödlichen Morphiumspritze erfüllte. Sie sah in diesem „Gnadenakt“ nur eine „Sterbehilfe“ ohne besondere Schuld, wobei auch dieses Verbrechen mit maximal fünf Jahren Haft zu bestrafen gewesen wäre. Dieser Darstellung von „Morden aus Mitleid“ und „gnadenvoller Erlösung“ widerspricht das kaltblütige Auftreten der vier Frauen, besonders von Wagner und Leidolf. "

Was bitte hat dieser Fall mit "Sterbehilfe bei Kindern, im Falle unstillbarer Schmerzen und keinerlei Heilungschancen" zu tun?

Irgendwelche psychisch kranken/größenwahnsinnigen PflegerInnen in Alten-/Pflegeheimen oder Krankenhäusern wird es immer mal wieder geben.

Ich verstehe nicht, wieso du das als Beispiel bringst, es hat so gar nichts mit dem Thema zu tun, das davon handelt, dass Eltern mit Ärzten zusammen Kinder ggf. von ihrem Leid erlösen.

Solche Texte sollen doch unterschwellig nur Stimmung machen.

R.
 
Die Schmerzen des Betroffenen müssen unstillbar sein, die Kinder müssen "Urteilsfähigkeit" besitzen und als "unheilbar krank" diagnostiziert sein. Die Zustimmung der Eltern ist ebenfalls obligatorisch.

Schon allein "Dafuer" sollten die Anreger, Befuerworter und Umsetzer gerichtlich als "Unzurechnungsfaehig", "Urteilsunfaehig" und "Unheilbar krank" diagnostiziert und entsprechend psychiatrisch belangt werden.
 
Wie genau stellst du dir das dann vor? Nenne doch mal das Beispiel eines solchen "Schindluder-Falles".

R.

Das habe ich bereits weiter oben angeführt. Sicher traut man es niemanden zu, richtig ist es auch, dass es dazu genaue Gesetze geben und kontrolliert werden muss. Ebenfalls richtig ist es, dass jeder Mensch das Recht auf einen würdigen Tod hat und das niemand qualvoll dahin vegetieren soll. Aber es ist auch richtig, dass vieles passiert, was man niemals annehmen würde und keinen zutrauen würde. Trotz aller Gesetze. Verständlich das man sagt, die meisten Eltern sind nicht fähig ihrem Kind etwas anzutun, nur um es los zu werden.

Die Realität lehrt uns aber leider auch das Gegenteil. Genau DAS sind meine Bedenken, mag jetzt vielleicht etwas eigenartig klingen aber die Menschheit ist nicht nur gut. Zudem nicht jedes Kind ist mit einem liebevollen Elternhaus gesegnet, indem die Eltern nur das beste für ihre Kinder wollen.
 
Krasses Thema... echt!

Wüsste nicht, wie entscheiden. Tendenz und erster Impuls aber eher "Dagegen"!

Aber ich denke, die Menschen, die damit tagtäglich konfrontiert sind sind da entsprechend gefordert. Ist nix, was Hinz und Kunz entscheiden/beurteilen könnten. (?) :)
 
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