NexusOne #143
solange Menschen mehrheitlich auf den roten Knopf drücken, um andere zu foltern und das ist eine Tatsache, will ich kein Gesetz haben, das das Töten erlaubt.
FIWA #145
Das eine frei stellen, macht es auf der anderen Seite aber leichter, einzuschläfern, was nicht passt, hart gesagt, der Gesellschaft nicht passt. Das ist die Kehrseite und wir haben dahin eine üble Entwicklung.
Erst recht, wenn man Menschen schön aufzeigt, wie unwert doch deren Leben ist ..... sehr beliebt ......., solange darf keine Sterbehilfe frei gegeben werden.
Diese Gedankengänge kann ich, ähnlich wie Ruhepol und Skadya, nicht teilen.
Hier werden m. E. mehrere Dinge vermischt bzw. persönliche Befürchtungen als gegebene Tatsachen dargestellt.
Tötung im Sinne von Mord 1. u. 2. Grades, Totschlag, fahrlässige Tötung, schwere Körperverletzung mit Todesfolge... stehen unter Strafe. Daran ändert auch eine gesetzliche Regelung für aktive Sterbehilfe nichts (auch in Belgien oder den Niederlanden wird man für oben genannte Straftaten belangt).
Die Kriterien für Euthanasie im Sinne aktiver Sterbehilfe sind, soweit ich das den Berichten entnehmen konnte, sehr streng und
beziehen sich auf einwilligungsfähige PatientInnen (ein Umstand der z.B.: bei Kindern die Altersgrenze deutlich nach oben hebt)
die unheilbar erkrankt sind mit unstillbaren Schmerzen.
Bei Minderjährigen müssen die Eltern zustimmen (no na!), können es aber NICHT, anders als bei nichteinwilligungsfähigen KomapatientInnen, EINFORDERN!
Das gleiche gilt für Heimkinder die unter staatlicher Vormundschaft stehen. Der Vormund muss zustimmen, kann es aber weder einfordern noch anordnen.
In dieser Diskussion schwingt für mich der grauslige Tenor mit, als ob mit einer Legalisierung der aktiven Sterbehilfe, die sehr strengen gesetzlichen Auflagen folgen muss, der Entsorgung unliebsamer weil pflegeaufwändigen Angehörigen (allen voran Alte, aber auch Kinder) Tür und Tor geöffnet würde und jeder nur darauf wartet, seine kranke Oma oder gar sein schwer krankes Kind einschläfern lassen zu können. Das halte ich für eine infame Unterstellung!
Oder aber, als ob die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe gar einem totalitären Regime, einer menschenverachtenden Geisteshaltung Vorschub leisten würde - was, wie die Historie zeigte, absurd ist. Hitler und seine Schergen haben sich einen Scheißdreck um die damals aktuelle gesetzliche Situation geschert.
Ein Aufsehen erregender Fall in den USA von
passiver Sterbehilfe ist der von
Terri Schiavo. Sie hatte schwere Bulimie und erlitt durch Kaliummangel 1990 einen Herzstillstand. Als Folge des massiven Sauerstoffmangels im Gehirn fiel sie in ein apallisches Koma (Wachkoma), aus dem sie auch nach intensivster medizinscher Behandlung nicht mehr erwachte (durch die schwere Schädigung des Gehirns kam es u.a. zu einer Atrophie der Großhirnrinde). 1998 beantragte ihr Ehemann passive Sterbehilfe.
Nach einem jahrelangen Prozess zwischen Terris Ehemann und ihren Eltern (sie wollten ihre Tochter unter allen Umständen am Leben erhalten) entschied das Gericht 2005 zugunsten der passiven Sterbehilfe, die Magensonde wurde entfernt und am 18. März 2005 die künstliche Ernährung eingestellt. Es dauerte dann noch 13 Tage, bis Terri Schiavo verstarb!!! In den letzten Tagen erhielt sie eine Morphiumsedierung, um etwaigen Schmerzen entgegenzuwirken...
Im Falle einer unheilbaren Erkrankung, eines unheilbaren Zustands mit prognostiziertem Siechtum gehört m. E. selbstbestimmtes, menschenwürdiges Sterben zu unseren Grundrechten. Ich sehe es schon als Aufgabe des Gesetzgebers hier streng geschützte Rahmenbedingungen zu formulieren, die mir diese Möglichkeit legal eröffnen, ohne meine Angehörigen oder behandelnde Ärzte zu kriminalisieren.
Es ist für mich ein Unding, dass man mich zwar, wenn ich nur lange genug in unheilbarem Koma liege verhungern lassen darf, aber sofern ich wach und kommunikationsfähig bin, bei einer finalen Erkrankung die Möglichkeit für einen würdigen Tod versagt und das womöglich mit dem Argument weil es noch Gewalt, Folter und Missbrauch auf der Welt gibt...
Um Missverständnissen vorzubeugen: Ich halte auch passive Sterbehilfe, als menschenwürdigen Abschied von einem unheilbar Kranken, der zu einer aktiven Zustimmung nicht mehr i.d. Lage ist, für einen gangbaren Weg - Probleme bereitet mir die Art und Weise, WIE es vollzogen wird.