Beimischung von Krabbeltieren im Essen

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Was mich interessiert ist ob der Körper der ohne Insekten aufgewachsen ist diese dann auch verträgt
Naja, wir sind evolutionstechnisch sehr viel jünger als Insekten und Insekten wurden schon immer gegessen.
Krustentiere z.B. gehören auch dazu. Bezüglich der Verträglichkeit von Proteinen - da habe ich nun gar keine Bedenken^^
 
Selbsverständlich kann jeder selber entscheiden, ob er/sie dieses Zeugs essen mag. Was ich aber hier vemisse ist die Tatsache, dass dem angefügten Thema offenbar kein Interesse gilt.

Obwohl zu wenige, veröffentlichte Erkenntnisse vorliegen bezüglich Allergien und mögliche anaphylaktische Reaktionen, ist die EU-Kommission der Auffassung, dass keine spezifische Kennzeichnungsvorschriften über mögliche Allergische Reaktionen verzeichnet werden müssen.
Die Wahrscheinlichkeit ist jedoch hoch, wer Allergien gegen Krebstiere, Weichtiere und Hausstaubmilben besitzt, beim Verzehr von Produkte mit beigemischte Hausgrillen, ebenfalls allergische Reaktionen zu erleiden.
Ebenfalls kann es zu neue allergische Reaktionen führen gegen das Substrat, das an die Insekten verfüttert werden.
Daher besteht lediglich nur ein Kennzeichnungspflicht, wenn das Produkt Pulver "Acheta domesticus" enthält.
Das bedeutet: Die Menschen müssen selbst in Erfahrung bringen, dass "Acheta domesticus" zu Pulver gemahlene, beigemengte Hausgrillen sind, und müssen eigenverantwortlich prüfen, ob sie darauf allergisch reagieren könnten.
 
Selbsverständlich kann jeder selber entscheiden, ob er/sie dieses Zeugs essen mag. Was ich aber hier vemisse ist die Tatsache, dass dem angefügten Thema offenbar kein Interesse gilt.
Lebensmittel, die Insekten enthalten, müssen dies in ihrer Zutatenliste klar und verständlich kennzeichnen. Dabei müssen der lateinische und der deutsche Name genannt werden. Zusätzlich muss angegeben werden, in welcher Form das Insekt verwendet wurde, zum Beispiel Pulver oder Paste

 
Lebensmittel, die Insekten enthalten, müssen dies in ihrer Zutatenliste klar und verständlich kennzeichnen. Dabei müssen der lateinische und der deutsche Name genannt werden. Zusätzlich muss angegeben werden, in welcher Form das Insekt verwendet wurde, zum Beispiel Pulver oder Paste
In der Rede von Ursula von der Leyen sagt sie, dass für die verarbitenden Unternehmen keine Deklaratinspflicht besteht.
 
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