Ich verstehe die Frage noch immer noch. Was ist denn der entscheidende Faktor, ob du am ersten oder am zweiten Datum beginnen kannst?
Ich bin momentan leider beim Jobcenter - nur gemeldet. Leistungen gibt es bisher nicht.
Es gibt aber auch keinen Bildungsgutschein. Diesbezüglich habe ich den zuständigen Minister kontaktiert und erwarte von dortaus eine Resonanz. Ich bringe alle Voraussetzungen mit, um einen solchen Bildungsgutschein zu erhalten. Ein naheliegendes Jobcenter fördert, das andere nicht.
Ich hatte recherchiert: Laut BA (Bundesagentur für Arbeit) gelten die Voraussetzungen grundsätzlich und nicht z B. nur für ein Jobcenter aufgrund "unterschiedlicher Träger"; das ist so nicht vorgesehen.
Noch interessanter wurde es, als ich beim Recherchieren auf Berichte stieß, die belegen, dass Jobcenter die zur Verfügung stehenden Gelder für Eigenbedarfe nutzen, anstatt es den "Kunden" zukommen zu lassen und diese zu fördern. Aber, das führt jetzt zu weit.
Ich möchte gerne so schnell, wie möglich da weg und bin gewillt, mich dafür weiterzubilden. Die nächste Frage würde sich dann daraus ergeben, ob ich das überhaupt schaffen kann...?
Aufstiegs-BAföG hatte ich bereits beantragt. Hierzu erhalte ich Unterlagen.
Man lehnte ab - 2 x telefonisch -, mir den Bildungsgutschein auszuhändigen. Ich bat daher um einen Bescheid hierzu zwecks Rechtsmitteleinlegens. Der soll nun irgendwann eintrudeln.
Ja, das müsste ich hinkriegen können mit den Augen. Es ging damals ja darum, ob ich das Kleingeschriebene am PC erkenne, Red/Green Eireen; dazu hatte ich damals eine Arbeitsplatzbrille bekommen. Man wird da sowieso vorher auf den Kopf gestellt, ob man mental, physisch und psychisch sowie charakterlich dazu in der Lage ist.