Ausgenutzt von einem Schizophrenen warum

Sein Betreuer hat mir bestätigt, daß es ein Psychiatrisches Gutachten gibt, er darf mir aber es nicht aushändigen, da er nur für Vermögensangelegenheiten zuständig ist.
Und woher weißt du, dass das sein Betreuer ist? - Selbst wenn: Ich würde nicht schauen, wie man Betrüger oder Kranke per "Fernheiler" kuriert - sondern sehen, dass ich Betrügern künftig nicht mehr auf den Leim gehe.
 
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Ich verstehe gar nicht, worum es hier geht? So ohne Hintergrundinformationen ist es doch gar nicht möglich, die Eingangsfragen des TE ernsthaft zu beantworten..und sich nur an hingeworfenen Stichwörtern abzuarbeiten, erscheint mir völlig sinnlos..
 
Zuletzt bearbeitet:
Und woher weißt du, dass das sein Betreuer ist? - Selbst wenn: Ich würde nicht schauen, wie man Betrüger oder Kranke per "Fernheiler" kuriert - sondern sehen, dass ich Betrügern künftig nicht mehr auf den Leim gehe.
Das ist der einzige Ansatzpunkt für Heilung: Schau dir deinen eigenen Teil an,
den du dazu beigetragen hast, dich ausgenutzt zu fühlen.
Hinterfrage, weshalb du so leichtgläubig bist.
 
Meine Rechtsschutzversicherung zahlt nicht für solche Fälle und die Polizei will nichts machen sobald es herauskommt, das er psychisch krank /schuldunfähig ist
 
Meine Rechtsschutzversicherung zahlt nicht für solche Fälle und die Polizei will nichts machen sobald es herauskommt, das er psychisch krank /schuldunfähig ist
Du hast natürlich einen Anwalt genommen.

Wenn "er" psychisch krank und somit geschäftsunfähig (?) ist, könnte eine anwaltliche Hilfe sehr nützlich sein.
 
Der genaue Ablauf deines Problems (wie alles abgelaufen ist,wo du da überall mithängst oder auch nicht) ist hier nicht wirklich bekannt, somit empfehle ich dir das mit einem Juristen zu besprechen. Sollte auf Grund bestätigter psychischer Erkrankung,Besachwaltung,Erwachsenenvertretung,etc. dein Geschäftspartner nicht geschäftsfähig sein wäre jede eingegangene Unterschrift dieser Person ohnehin ungültig. Wende dich an die zuständigen Stellen,bringe dein Problem dort vor ,vielleicht geht es eventuell auch ohne Gerichte,abhängig von bereits geleisteten Verbindlichkeiten ,Unterschriften,etc.
Alles Gute!
 
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Ja auch diese Info fällt anscheinend unter Datenschutz, weil medizinisch, weder der Betreuer noch das Betreuungsgericht gibt es schwarz auf weiß zu
 
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