KassandrasRuf
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Ich sehe das genauso. Allerdings gibt es in Frankreich (ebenso wie in Österreich) keine gesetzliche Grundlage dafür, straffällig gewordenen Ausländern aufgrund dessen die Aufenthaltserlaubnis zu entziehen.
In Österreich gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Ausweisung straffällig gewordener Nicht-ÖsterreicherInnen. Diese sieht eine Abschiebung vor bei Delikten, die mit einem Strafmaß von 3 Jahren oder mehr bedroht sind und einer gültigen Verurteilung.
Die Umsetzung erweist sich in der Praxis aber oftmals als schwierig - z.B. bei Staatenlosen, bei Personen deren Herkunftsländer die Rücknahme verweigern (siehe Marokko)....
2015 8.355 Menschen abgeschoben. Bis März 2016 waren es 2785 (http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/Der-grosse-Asyl-Report/235511477).
Rund 300 Personen jährlich werden aufgrund eines Aberkennungsverfahrens abgeschoben.