Anschlag in Nizza am französischen Nationalfeiertag mit mindestens 60 Toten

Ich sehe das genauso. Allerdings gibt es in Frankreich (ebenso wie in Österreich) keine gesetzliche Grundlage dafür, straffällig gewordenen Ausländern aufgrund dessen die Aufenthaltserlaubnis zu entziehen.

In Österreich gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Ausweisung straffällig gewordener Nicht-ÖsterreicherInnen. Diese sieht eine Abschiebung vor bei Delikten, die mit einem Strafmaß von 3 Jahren oder mehr bedroht sind und einer gültigen Verurteilung.
Die Umsetzung erweist sich in der Praxis aber oftmals als schwierig - z.B. bei Staatenlosen, bei Personen deren Herkunftsländer die Rücknahme verweigern (siehe Marokko)....
2015 8.355 Menschen abgeschoben. Bis März 2016 waren es 2785 (http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/Der-grosse-Asyl-Report/235511477).
Rund 300 Personen jährlich werden aufgrund eines Aberkennungsverfahrens abgeschoben.
 
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weil Deutschland nicht hart genug gegen die AfD vorgeht

Nur der Ordnung halber sollte noch erwähnt werden, dass Gruppierungen wie die AfD oder die FPÖ die wahren Feinde sind und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpft werden müssen. DAS muss auch endlich in die Köpfe hinein.

Die diversen Terroranschläge in Europa sind ohnehin nur Einzelfälle.
 
Lass die Polemik weg.

Das ist doch das Phänomen des sogenannten "Schläfers". Unerkannt zu sein.

Ich frage mich allerdings auch schon lange, warum es keine Konsequenzen hat, wenn jemand so wie in diesem Fall mehrfach straffällig wird. Als ob man eine einmal erteilte Aufenthaltsgenehmigung nicht widerrufen könnte.

Aber selbst das löst das eigentliche Problem nicht, das @Hedonnisma treffend dargestellt hat.


Polemik?

Schau dir die Gemeinsamkeiten dieser Attentäter an.
 
Wenn der Täter zuvor aus einer psychiatrischen Klinik ausgebrochen wäre, und als völlig gestört gegolten hätte, wäre es sogar schwer gewesen ihn zu verurteilen.
Dann gehörte er so weggesperrt (und der Schlüssel weggeworfen), daß er nicht ausbüchsen kann. Wobei ich der Meinung bin, daß bei gemeingefährlichen Gestörten bewaffnete Wachen an den Eingang der Abteilung gehören. Der Bürger hat das Recht, auch vor solchen Irren konsequent geschützt zu werden.
 
Dann gehörte er so weggesperrt (und der Schlüssel weggeworfen), daß er nicht ausbüchsen kann. Wobei ich der Meinung bin, daß bei gemeingefährlichen Gestörten bewaffnete Wachen an den Eingang der Abteilung gehören. Der Bürger hat das Recht, auch vor solchen Irren konsequent geschützt zu werden.

Klar, ich habe lediglich ein alternatives Szenario genannt.
 
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