G
Gawyrd
Guest
Stimmt. Da wäre es auch gut, sich genauer zu informieren, um sich nicht unnötig zu ängstigen. (Bei Familienberatungsstellen gibt es auch ÄrztInnen.) Ein Kind aus einem Inzest ist nicht von vornherein von einer Behinderung bedroht. Was sein kann : wenn in einer Familie bereits Gendefekte / Erbkrankheiten vorliegen, können sie durchkommen. Es gibt Gendefekte, die sich nicht bemerkbar machen, wenn man mit einem Partner ein Kind zeugt, der diese Gendefekte nicht hat. Ein erstmaliges Inzest-Kind ist nicht so stark von Schäden bedroht, wie man glaubt. Problematischer ist es, wenn über Generationen hinweg Verwandte miteinander Kinder bekommen (wie dies in Adelskreisen geschah und in isoliert gelegenen Dörfern). Bei einer drohenden Behinderung gilt übrigens die übliche 3-Monats-Frist bei Abtreibungen nicht - da sind auch spätere Abtreibungen erlaubt. (Ich schreibe dies, um einen möglichen Zeitdruck für die junge Frau zu entschärfen.)Das Baby muß nicht zwangsläufig behindert sein ...
Es ist aber nicht nur die Gesundheit des Kindes ein Problem - sondern auch der Schock, vom Vater missbraucht worden zu sein. Um diese seelische Wunde zu verarbeiten, ist eine qualifizierte Beratung und Begleitung ganz, ganz wichtig.
LG, Gawyrd