C
Condemn
Guest
Genau, es fehlen uns so ziemlich alle Details. Die aber dem Gericht vorlagen.
Was wir wissen ist, dass die Vier schon einige Stunden gemeinsam durch die Nacht gezecht hatten. Und das Mädel war da freiwillig dabei. Es ging auch freiwillig mit in die Wohnung.
Also, hatte sie da noch keine Bedenken wegen Gewalt.
Und, ein Richter, der einen Angeklagten auf der Basis von Vermutungen verurteilt, bekommt in der Revision eins auf die Nase.
Die Vermutungen, die wir hier anstellen können, sind eben nur Vermutungen.
Und ein Gericht braucht Beweise.
Die Beweise wären vielleicht noch zu finden gewesen. Wenn die Anzeige sofort nach der Tat gestellt worden wäre. Was aber nicht der Fall war. Sondern, es vergingen 6 Monate. Damit waren alle Beweise weg. Und wie es mit den Erinnerungen der Beteiligten aussieht, weiß kein Mensch.
Klar ist das kein zufriedenstellendes Urteil. Aber, wäre wirklich ein Anderes möglich gewesen? Ohne dass grundlegende Rechtsprinzipien aufgegeben hätten werden müssen?
Ich sehe das nicht anders. Das Urteil ist juristisch sehr wahrscheinlich korrekt. Ich denke, der Fall hat sich in einer gesetzlichen Grauzone abgespielt. Das Mädchen war ein "bisschen zu alt", sonst wäre der Fall klar. Das Mädchen hat sich zu wenig gewehrt, sonst wäre der Fall ebenfalls klar. Der Mann musste keine Gewalt anwenden, sonst wäre der Fall ebenfalls klar (wobei aber trotzdem bewiesen ist, dass er durchaus zu massiver Gewalt fähig ist).
Denk es Dir bei einer 15jährigen die Du gut kennst... dann würdest Du das sehr wahrscheinlich Vergewaltigung nennen, auch wenn es juristisch nicht fassbar ist. Es sei denn: Sie wollte... nur dann ist es m.A.n. keine.