Meines Wissens gibt es zur Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit Amtsärzte und ärztliche Gutachter. Aber die sind für Dich wahrscheinlich alle ähnlich bescheuert wie ich, oder? Kann man ja eh nicht ernstnehmen...
So jetzt noch mal zu Deiner absolut kranken Denke!
Also, nur wenn jemand eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhält braucht nicht in der Landwirtschaft zu arbeiten, der Rest dann schon?!?
Ich erzähle Dir mal einen kleine Geschichte vom Mensch- sein und was Mensch so braucht. Gehen wir mal von Dir aus.
Du lebts in einer Stadt, sagen wir mal es ist eine Großstadt, Du hast eine Familie, jetzt Deine Eltern, vieleicht auch Geschwister (später vielleicht einen Ehemann und Kinder), Du hast einen festen Freundeskreis und Dir sind all diese Menschen sehr ans Herz gewachsen. Du triffst Dich gerne mit ihnen, denn zu ihnen hast Du Vertrauen gefasst. Du machst die Schule zu Ende, beginnst ein Studium, nimmst Dir eine eigene Wohnung, ziehst vielleicht auch mit Deinen Freund zusammen und arbeitest ein wenig, je nach Arbeitsmarktlage, dauert Dein Arbeitsverhältnis zwischen 6 und 12 Monate. Auf einmal wirst Du arbeitslos- unverschuldet, die Firma musste "rationalisieren" und da warst Du eben auch dabei.
Du musst Dich natürlich umgehend beim Arbeitsamt melden und hast am nächsten Tag schon der ersten Termin. ALG I erhälst Du ein Jahr lang, 61% von Deinem letzten Gehalt. Leider, leider findest Du in dem Jahr keine neue Arbeitsstelle, zu wenig Berufserfahrung. Alle drei Monate musst Du zum Amt, Dich melden nach einem Jahr musst Du zur Hartz 4 Stelle.
Die Arbeitsvermittlerin stellt Dir recht persönliche Fragen. Wie groß ist die Wohnung? 95 qm! Wohnen sie alleine dort? Nein, mit meinem Freund. Antwort der Arbeitsvermittlerin: Sie ist zu groß. Haben Sie Vermögen? Ja, sagt Alice ich habe 10000 Euro angespart. Antwort Arbeitsvermittlerin: Das ist zuviel. Haben sie ein Auto? Alice antwortet, ja ein Porsche: Antwortet die Arbeitsvermittlerin, der ist zu wertvoll, sie müssen den Wagen verkaufen. Haben sie sonstiges Vermögen, Schmuck, Gemälde. Sagt Alice, habe ich. Arbeitsvermittlerin antwortet. Sie müssen eine Liste einreichen, mit all diesen Gegenständen und dem Preis.
Sie wissen, wir sind nun IHR Arbeitgeber und SIE müssen sich auf jede Stelle bwerben. Es ist uns egal, was sie gelernt haben. Aber sie haben noch Vermögen- der über ihr Freibetrag geht- und das müssen sie erst einmal ausgeben. Alles weitere erfahren sie in einer Woche von uns. Ich schreibe sie an.
Nach einer Woche kommt ein Brief. (so sieht die rechtliche Lage aus)
Sie dürfen als Empfänger von Hartz 4 unter folgenden Bedingungen Vermögen haben:
* für hilfebedürftige minderjährige Kinder liegt der Freibetrag bei 3100 Euro. Freibetrag heißt, soviel dürfen Sie haben und bekommen dennoch Hartz4 - aber mehr darf's nicht sein.
* bei Erwachsenen wird der Freibetrag wie folgt berechnet: Anzahl der Lebensjahre x 150 Euro - mindestens aber auch hier 3100 Euro und und maximal 9750 Euro.
* Für jedes Mitglied einer BG gilt über die (mindestens) 3100 EUR Grundfreibetrag hinaus ein Betrag von 750 EUR für notwendige Anschaffungen.
* zusätzlich können Sie nach der Formel "250 Euro x Lebensjahre" für eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung ansparen. Bedingung: die Versicherung wird erst mit Erreichen des Rentenalters ausgezahlt. Diese Bedingung muss im Versicherungsvertrag stehen - das Arbeitsamt prüft. Die Höchstgrenze dieses Freibetrags liegt bei 16.250 Euro.
* Andere Geldanlagen und alles, was Sie ansonsten zu Bargeld gemacht haben, ist nicht geschützt. Erst wenn es weg ist, kommt Geld vom Amt.
Oberhalb der Freibeträge wird Ihr Vermögen mit den Hartz 4 Zahlungen verrechnet und wie Einkommen gewertet: Bevor Sie Geld vom Amt sehen, müssen Sie das Vermögen aufbrauchen.
Nachdem Du in 6 Monaten Dein Vermögen aufgebraucht hast, gehst Du wieder zum Amt um den ALGII Antrag diesmal zu stellen.
Du lebst noch immer in einer zu großen Wohnung, Du erhälst nicht die volle Höhe des Eckregelsatzes von 359 Euro, da Dein Partner ein zu hohes Einkommen hat, allerdings hat er nur noch eine Teilzeitstelle und Du musst beweisen, das Du von ihm nicht versorgt wirst und musst Dich um einen Widerspruch kümmern.
(Hier ein Auszug zum Anspruch der Miete)
Anspruch auf Zahlung der Miete
Neben der Regelleistung besteht Anspruch auf die Gewährung von angemessenen Wohnungskosten.
Diese werden in der Regel an den Mieter direkt ausgezahlt, es sei denn eine zweckgemäße Verwendung ist nicht sichergestellt. In diesem Fall kann der zuständige Träger auch direkt an den Vermieter leisten.
ALG II Empfänger unter 25 Jahren haben ab dem 1. April 2006 grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf die Kosterübernahme für eine eigene Wohnung.
Nur falls der Leistungsempfänger aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht in der elterlichen Wohnung leben kann, aus beruflichen Gründen umziehen muss oder ein ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt, muss der zuständige Träger (in der Regel die ARGE oder das Arbeitsamt) einem Umzug zustimmen.
Als Stichtag hierfür gilt Freitag, der 17. Februar 2006. Wer also vor diesem Datum aus der elterlichen Wohnung ausgezogen ist, fällt nicht unter diese Regelung.
Höhe der Mietkosten
In welcher Höhe Kosten als angemessen anzusehen sind richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten und ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Erfragen lässt sich die Höhe der angemessenen Miete bei dem zuständigen Träger, in der Regel also der Agentur für Arbeit, der so genannten ARGE (Arbeitsgemeinschaft aus Agentur für Arbeit und Sozialamt / Kommune), oder der Kommune selbst.
Als Orientierung dienen den Behörden hier oftmals die Mietobergrenzen des Wohngeldgesetzes (WoGG). Allerdings sind hierbei die am jeweiligen Ort marktüblichen Mieten zu berücksichtigen. Nach der Rechtsprechung sind hierbei Mietpreise im unteren, aber nicht im untersten Bereich des ortsüblichen Mietpreises zugrunde zu legen.
Grundsätzlich nicht übernommen werden Mietschulden. Diese können allerdings ausnahmsweise als Darlehn übernommen werden, wenn ansonsten die Wohnungslosigkeit droht.
Größe des Wohnraums
Was die angemessene Größe der Wohnung betrifft, so gelten in der Regel 45m² für eine, bzw. 60m² für zwei Personen, sowie weitere 15m² für jede weitere Person, als angemessene Wohnungsgröße. Als Person zählen nach der Rechtsprechung auch Säuglinge (LSG Niedersachsen-Bremen v. 17.10.06, L 6 AS 556/06 ER, LSG Baden-Württemberg vom 27.9.2006 - L 7 AS 4739/05 ER-B u.a.).
Für den Fall, dass der Leistungsbezieher eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim besitzt, ist die Frage der Angemessenheit in dem Bereich der Vermögensanrechnung zu klären. In diesem Fall gelten andere Maßstäbe bezüglich der angemessenen Größe des Eigenheims.
Ausstattung der Wohnung
Zur Ausstattung der angemessenen Wohnung macht das SGB II keinerlei konkrete Angaben. Hier kommt es demnach ganz besonders auf die Gegebenheiten des Einzelfalls an.
Beispielsweise entschied das Sozialgericht Dortmund im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, dass einem allein stehenden ALG II Empfänger eine Wohnung ohne Bad nicht zumutbar sei und er sich eine neue Wohnung suchen dürfe, deren Kosten vom zuständigen Träger zu zahlen sei, soweit diese angemessen sind.
Im Falle eines Umzugs wegen unzumutbarer Ausstattung der Wohnung empfiehlt es sich dennoch, die Zusage zur Kostenübernahme für die neue Wohnung im Voraus vom zuständigen Träger einzuholen.
Als, Du endlich alle Papiere vorlegen kannst, musst Du auf einmal zum Amtsarzt gehen. Der stellt fest, Du bist eine völlig kerngesunde junge Frau.
Die Arbeitsvermittlerin gibt Dir eine Frist, innerhalb von zwei Wochen musst Du Dich bei Bauer X melden und in die Anliegerwohnung ziehen. Das Dorf liegt 250 km von Deinem jetzigen Wohnort entfernt.
Du musst die Wohnung auflösen, mit Deinem Freund kannst Du nur noch eine Fernbeziehung führen und ihr seht Euch nur noch am Wochenende- das erweckt in Dir Ängste, das die Beziehung daran scheitern kann, Du musst Dich von Deinen langjährigen Freunden verabschieden, von Deiner gesamten Familie.
Jetzt wartet ein neues Leben auf Dich, an einen fremden Ort, in einer fremden Wohnung, die nun nur 30qm groß ist und mit Dir fremden Menschen.
Dein Morgen beginnt nun um 5.00 Uhr morgens, mit dem ausmisten der Kuhställe, dann musst Du das Feld bestellen, das Unkraut jäten und Spargel stechen. Das Leben erscheint Dir nicht mehr lebenswert, Du vermisst Deine Familie, Deinen Freund, Deinen Freundeskreis, Deine Diskobesuche, die Großstadt und zu guter letzt Deinen Job als Bankangestellte, den Du sehr gerne ausgeübt hast. Du kammst Dir wichtig vor, damals an Deinem Job. Jetzt bist Du eine von vielen, eine einfache ungelernte Bäuerin. Du weißt, Du trägst jetzt ein Stigma mit Dir und das Du so kaum noch eine Chance erhälst in Deinen Beruf wieder tätig zu werden. Denn wie sieht sowas in einen Lebenslauf nur aus?
Ende der Geschichte- das Leben von Alice.