S
Seyla
Guest
Hallo Babsi,
Ist dein Mann bei der Agentur für Arbeit oder bei ARGE?
Den Antrag solltet ihr schleunigst ausfüllen, denn ab Antragsstellung erhält er auch Geld und kann nachweisen das er sich fristgerecht gemeldet hat, sonst gibts im Januar ein böses Erwachen. Wenn es noch dümmer läuft, eine Sperre von 3 Mon.
Bei ARGE solltest du die Veränderung deines Mannes mitteilen. Sonst gibts da für dich auch Unannehmlichkeiten.
Wenn sie ihm den Antrag verweigern, laßt euch das schriftlich geben, wendet euch dann an einen Anwalt. Beratungsschein beim Amtsgericht geben lassen, falls das Amtsgericht keine Auskunft geben kann.
Für dumm verkauft werden kann der, der sich mit den Regeln und Gesetzen nicht auskennt. Sonst gilt nur, dran bleiben und Recht einfordern, wenn nötig alles besprochene sich schriftlich vom Sachbearbeiter unterschreiben lassen.
Pflichten gehören auch dazu, diese einhalten..dann gibts nur dann Ärger wenn es die Gegenseite nicht tut, und das ist oft der Fall, leider.
Denn durch den Widerspruch und Klage wird Zeit geschindet und Geld eingespart. Zum Ende durch Einigung vor Gericht, wieder Geld eingespart...so läuft das in einem Wirtschaftsunternehmen* Versicherung für Arbeitlosigkeit...Es geht um Vermehrung von Geld, denn Geld ist Macht.
Es geht nicht um den Menschen...aber keine Vermehrung ohne den Menschen der dafür sorgt.
Viel Glück und vorallem informiert euch welche Rechte euch zustehen...und welche Pflichten.
L-G Seyla***
Er hat sich gleich gemeldet beim Amt am nächsten Tag da es am Dienstag schon zuspät war. Ja, da hieß es alles kein Problem, im Januar machen wir einen Termin, wenn die restlichen Lohnabrechnungen und Papiere da sind. Win neuer Antrag wäre nicht erforderlich da seine daten noch gespeichert sind und ich, als seine Ehefrau, noch Anspruch auf Hartz 4 hatte weil er so wenig verdiente.
Ist dein Mann bei der Agentur für Arbeit oder bei ARGE?
Den Antrag solltet ihr schleunigst ausfüllen, denn ab Antragsstellung erhält er auch Geld und kann nachweisen das er sich fristgerecht gemeldet hat, sonst gibts im Januar ein böses Erwachen. Wenn es noch dümmer läuft, eine Sperre von 3 Mon.
Bei ARGE solltest du die Veränderung deines Mannes mitteilen. Sonst gibts da für dich auch Unannehmlichkeiten.
Wenn sie ihm den Antrag verweigern, laßt euch das schriftlich geben, wendet euch dann an einen Anwalt. Beratungsschein beim Amtsgericht geben lassen, falls das Amtsgericht keine Auskunft geben kann.
Für dumm verkauft werden kann der, der sich mit den Regeln und Gesetzen nicht auskennt. Sonst gilt nur, dran bleiben und Recht einfordern, wenn nötig alles besprochene sich schriftlich vom Sachbearbeiter unterschreiben lassen.
Pflichten gehören auch dazu, diese einhalten..dann gibts nur dann Ärger wenn es die Gegenseite nicht tut, und das ist oft der Fall, leider.
Denn durch den Widerspruch und Klage wird Zeit geschindet und Geld eingespart. Zum Ende durch Einigung vor Gericht, wieder Geld eingespart...so läuft das in einem Wirtschaftsunternehmen* Versicherung für Arbeitlosigkeit...Es geht um Vermehrung von Geld, denn Geld ist Macht.
Es geht nicht um den Menschen...aber keine Vermehrung ohne den Menschen der dafür sorgt.
Viel Glück und vorallem informiert euch welche Rechte euch zustehen...und welche Pflichten.
L-G Seyla***