SYS41952
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Sachen gibts
Eine Tantra-Massage ist laut einem Berliner Gericht nicht vergleichbar mit einer gynäkologischen Untersuchung.
Laut Gericht gab die Antragstellerin dazu an, in ihrem Tantra-Studio werde kein Geschlechtsverkehr angeboten. Vielmehr gebe es eine »alternativmedizinische Behandlung«, die einer gynäkologischen Untersuchung gleiche. Ihr Tantra-Betrieb sei zudem ausgestattet wie der »Wellness- und Spa-Bereich eines Hotels«.
In dem Tantra-Studio seien sexuelle Handlungen Teil der Massage. Dabei sei auch der Genitalbereich mit einbezogen, beide Beteiligten seien zudem nackt. Nach Ansicht des Gerichts ziele die Antragstellerin damit bewusst auf »eine sexuelle Erregung ihrer Kundschaft«.
Verwaltungsgericht Berlin: Tantra-Studios fallen unter Prostitution
Eine Tantra-Massage ist laut einem Berliner Gericht nicht vergleichbar mit einer gynäkologischen Untersuchung. Die Klägerin braucht für ihr Studio nun eine Erlaubnis nach dem Prostituiertenschutzgesetz.
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