Blue-Bliz
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jedenfalls gehört der 23 Jähre für mindestens 6 Monate in den geschlossenen Vollzug + die Bewährungsstrafe
Jedenfalls besser als 100 Jahre...
Unabhängig davon wie ein Obdachloser behandelt wird hätte ich diesem 23 Jährigen auch eine Bewährungsstrafe gegeben. (sofern er keine Vorstrafen hat)
Klar, die Justiz ist nicht perfekt, aber die Menschen auch nicht.
Und solange es keine Anzeichen dafür gibt das dieser Mann wieder gewalttätig werden könnte, warum einsperren?