Shimon1938
Sehr aktives Mitglied
Die Tat: (tazbericht, 6. dez. 2007)
"In der Nach zum 19. August 2007 gab es beim Altstadtfest im sächsischen Mügeln eine Prügelei zwischen indischen und deutschen Besuchern. Anschließend flüchteten die acht Inder in die Innenstadt und verschanzten sich in der Pizzeria des einen. Vor dem Lokal versammelte sich wenig später eine aufgebrachte Menschenmenge, die rassistische Parolen brüllte und versuchte in das Haus einzudringen, unter Ihnen der 23jährige Frank D. Das Amtsgericht warf ihm vor, versucht zu haben, die Eingangstür gewaltsam aufzubrechen."
"Das Urteil: das Amtsgericht verurteilte Frank D. am Dienstagabend zu acht Monaten Gefängnis wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung."Diesmal wurde das Urteil nicht auf Bewährung ausgesezt.
Ob die Strafe mit 8 Monaten "zu hoch" oder "zu niedrig" ausgefallen ist, darüber liesse sich lang und breit diskutieren, da Frank D. bisher nicht als potenzieller Neonazi aufgefallen ist und auch keine Vorstrafen hatte. Die Strafe nicht auf Bewährung auszusetzen ist ein Zeichen in Sachsen. Dort Werden Ausländer regelmäßig von Neonazis angegriffen, verletzt sogar getötete. Es ist als ein Zeichen zu bewerten, dass auch Deutsche Gerichte geneigt sind rassistisch motivierte Taten als solche anzusehen und die Täter sofort in Gefängnis zu stecken.
Shimon1938
"In der Nach zum 19. August 2007 gab es beim Altstadtfest im sächsischen Mügeln eine Prügelei zwischen indischen und deutschen Besuchern. Anschließend flüchteten die acht Inder in die Innenstadt und verschanzten sich in der Pizzeria des einen. Vor dem Lokal versammelte sich wenig später eine aufgebrachte Menschenmenge, die rassistische Parolen brüllte und versuchte in das Haus einzudringen, unter Ihnen der 23jährige Frank D. Das Amtsgericht warf ihm vor, versucht zu haben, die Eingangstür gewaltsam aufzubrechen."
"Das Urteil: das Amtsgericht verurteilte Frank D. am Dienstagabend zu acht Monaten Gefängnis wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung."Diesmal wurde das Urteil nicht auf Bewährung ausgesezt.
Ob die Strafe mit 8 Monaten "zu hoch" oder "zu niedrig" ausgefallen ist, darüber liesse sich lang und breit diskutieren, da Frank D. bisher nicht als potenzieller Neonazi aufgefallen ist und auch keine Vorstrafen hatte. Die Strafe nicht auf Bewährung auszusetzen ist ein Zeichen in Sachsen. Dort Werden Ausländer regelmäßig von Neonazis angegriffen, verletzt sogar getötete. Es ist als ein Zeichen zu bewerten, dass auch Deutsche Gerichte geneigt sind rassistisch motivierte Taten als solche anzusehen und die Täter sofort in Gefängnis zu stecken.
Shimon1938