Ansonsten, so wie das BGH-Urteil aussieht, kann Fenrir wohl die Katze in seiner Wohnung halten. Kann keine ernstzunehmenden, entgegenstehenden Interessen des Vermieters erkennen. Weder sind Katzen in der Regel laut, noch stinkt deren Pisse durch Wände durch. Ich würd den Vermieter ansprechen, im Zweifelsfall höflich auf das Urteil hinweisen und dann entscheiden. Wenns Fenrir wichtig ist, würd ich an seiner Stelle die Katze einfach nehmen und gucken, ob der Vermieter dumm genug ist, zu klagen.
Vorsicht, vorsicht, so einfach würde ich das nicht sehen. Katzen können laut sein und poltern wie sonst was und auch stinken.
Auch wenn das BGH Urteil da ist, es kommt immer auf den Einzelfall an. Gehe ich morgens um 7:00 Uhr aus dem Haus und komme um 20:00 Uhr wieder und keiner ist in der Zwischenzeit für das Tier da, kann das Ärger geben. Und zwar, wenn das Tier Krach macht.
Egal dabei ob Hund oder Katze, ob erlaubt oder nicht. Da kommt dann nämlich das Recht des Nachbarn ins Spiel. Und es gibt leider Hundehalter, die meinen mein Hund ist ganz lieb, der kläfft nicht und wenn der Halter aus dem Hause geht, legt der Hund los, bis zur Wiederkehr. Keine Einzelfälle, wird dann vom Halter damit erklärt, der hört mich ja wie ich gehe, oder dann komme und sowieso, dass ist doch ein Wachhund
Ähm ja klar, in Mehrparteienwohnhäusern.
Katzen können das genauso gut, die können in den höchsten und lautesten Tönen mauzen und können sanft und leise schleichen, aber auch das Gegenteil. Die schmeißen dir sogar Regale um und dann sitzen die ganz unschuldig da, "ich war das nicht, nein, niemals".
Daher, zum einem, ist Zeit für das Tier da und zum anderen, der Charakter des Tieres. Es gibt ruhige, aber auch lebhafte und Herrchen und Frauchen denken immer, mein Tier ist das liebste, dem ist aber in der Regel nicht so.
Wenn aber jemand den ganzen Tag zu Hause ist und hat nen lieben Kuscheltiger, da kann keiner was wollen, selbst wenn sogar im Mietvertrag es untersagt sein sollte.
Und für das alles, reicht nur mal kurzes drüber nachdenken, egal was der Vermieter meint und denkt.