Rechtsfrage: Mietwohnung und Haustiere

H

-Hime-

Guest
Folgendes...
In meinem Mietvertrag steht wörtlich das:

1. Die Haltung von Tieren (wie z.B. Wellensittichen, Zierfischen, Hamstern u.ä) ist zulässig, soweit es nicht zu Unzuträglichkeiten kommt.

2. Andere Tiere dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters gehalten oder vorrübergehend aufgenommen werden. Die Zustimmung darf nur aus triftigem Grund versagt werden. Zustimmung oder Ablehnung sollen aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Sie gilt nur für den Einzelfall und kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten.

3. Der Mieter haftet vertraglich für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden in entsprechender Anwendung des §833 BGB.

4. Der Mieter verpflichtet sich, das Füttern von Möwen, Tauben und anderen Tieren vom Grundstück aus wegen der damit verbundenen Beeinträchtigungen und Belästigungen zu unterlassen.

Ich will mir eine Wohnungskatze zulegen. Daher rief ich also vorhin bei dem Vermieter dieses Hauses an und fragte nach. Der meinte, er wolle es nicht, da es schon vorkam, dass gehaltene Katzen auf den Rasen gemacht hatten. Als ich nochmal nachfragte und betonte, dass es eine WOHNUNGSkatze ist, die eben nicht auf das Grundstück rausgeht, sondern in der Wohnung lebt, kamen nur solche Sätze zurück:
"Wenn Katzen in der Wohnung leben, können Sie vom Uringestank nicht schlafen! Wohnungen sind für Menschen, nicht für Tiere/Katzen! Sie setzen mir grad die Pistole auf die Brust, darüber müsste ich erstmal in Ruhe nachdenken. Meine Frau meint auch das wollen wir nicht. Also mehr nein statt ja."

Hä?? Pistole auf der Brust?? Weil ich zum ersten Mal (seit ich hier wohne) anrief um etwas zu hinterfragen?? Ziemlich unhöflicher Kerl!

Muss ich dieses Gespräch ernst nehmen? Denn er äußerte ja keinen triftigen Grund, gegen eine WOHNUNGSkatze, wie es aber der Mietvertrag fordert. Für mich klang es eher wie eine Abneigung seinerseits gegen Katzen und Tiere.
 
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Muss ich dieses Gespräch ernst nehmen? Denn er äußerte ja keinen triftigen Grund, gegen eine WOHNUNGSkatze, wie es aber der Mietvertrag fordert. Für mich klang es eher wie eine Abneigung seinerseits gegen Katzen und Tiere.
Wohnst Du in Deutschland? Ich meine, da hätte sich vor nicht allzulanger Zeit im Mietrecht was geändert und der Vermieter braucht schon verdammt gute Gründe, eine Wohnungskatze zu verbieten. Ein Pauschalverbot geht wohl nicht mehr. Versuch, Dich da mal schlau zu machen.

Hab mal schnell gegoogelt. Schau Dir das mal genauer an:
http://www.t-online.de/ratgeber/fin...-haustiere-duerfen-nicht-verboten-werden.html

LG
Grauer Wolf
 
In welchem Land lebst du? Hier in D hat diese Klausel keine Gültigkeit mehr. Die entsprechenden Paragraphen dazu müsstest du dir im Netz suchen.

Andererseits bleibt halt die Frage ob du mit der Anschaffung der Katze nicht unnötigen Ärger herauf beschwörst. Es wäre geschickter gewesen dich nach der Rechtslage zu erkundigen und das Tier dann einfach anzuschaffen ohne etwas zu sagen.

R.
 
Das ist der ganz normale Mietvertrag, wie er üblich ist.

Es ist dem Eigentümer sein Haus ;).

Langfristig könnte es Probleme geben oder nicht .
Er könnte Dir mit Begründung wegen Eigennutz kündigen.

Du kannst Dir einen RA nehmen und beweisen, das die Hauskatze in 10 Jahren auch in ihr Katzenclo macht.

Er kann einfach nur einen schlechten Tag gehabt haben und in 1 Woche sagt er " Ja, Du darfst ".

Nimmst Du Dir als Mieter einen RA und das ganze Haus gehört dem Mann, nun ich sehe zukünftig Probleme :confused:.
Warte mal ab, vielleicht siehst nächste Woche anders aus.
Aber als Hausherr bestimmt er über die Tierhaltung ;). Mit Katzen von draussen hat er Recht, aber zum Glück haben wir dank meines Hundes die Ködel endlich nicht mehr liegen .
Und Urin künftig zu beweisen .....schwer.

Ich sage Dir, warte ab,
drängeln gibt Probleme;)
 
Es ist nicht artgerecht, eine Katze alleine in der Wohnung zu halten. Daher würde ich es bleiben lassen. Dann ist auch der Vermieter zufrieden.
 
§ 833 regelt das Mietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch, Fakt : Deutschland.

Nein, es wäre falsch , ohne Einwilligung eine Hauskatze zu halten, man hört das Miauen. Das Risiko wäre zu groß.

Als Eigentümer bestimme ich auch, daß ich einen Hund habe.
Das geht anderen nichts an, so ist die Rechtslage;)

Immer abwarten,
der wird Dich kennen und einschätzen, ob Du sonst die Hausordnung befolgt .

Vielleicht erkundigt er sich einfach mal im Tiergeschäft oder googelt :)
 
§ 833 regelt das Mietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch, Fakt : Deutschland.
Tatsächlich? Das letzte mal, dass ich in § 833 BGB geguckt hab, war da nämlich nicht Mietrecht, sondern Deliktsrecht geregelt ... :rolleyes:



Ansonsten, so wie das BGH-Urteil aussieht, kann Fenrir wohl die Katze in seiner Wohnung halten. Kann keine ernstzunehmenden, entgegenstehenden Interessen des Vermieters erkennen. Weder sind Katzen in der Regel laut, noch stinkt deren Pisse durch Wände durch. Ich würd den Vermieter ansprechen, im Zweifelsfall höflich auf das Urteil hinweisen und dann entscheiden. Wenns Fenrir wichtig ist, würd ich an seiner Stelle die Katze einfach nehmen und gucken, ob der Vermieter dumm genug ist, zu klagen.
 
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