C
Camajan
Guest
Hallo lazpel,lazpel schrieb:Durchgreifen auf diese Art ist jedoch nach meiner Meinung unangebracht und schon zu spät.
alles staatliche Durchgreifen erfährt Grenzen durch den unveränderbaren Art.1 des Grundgesetzes
"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
Diese Würde ist einklagbar vor dem Verfassungsgericht, welches festschrieb,
dass die Höchststrafe lebenslange Haft ist mit der Chance nach Verbüssung
einer gewissen langjährigen Haftstrafe wieder auf freien Fuss zu kommen.
Das ist klar und akzepiert.
Völlig unabhängig davon legt das Strafrecht fest, dass Mord (und Völkermord)
mit der Höchststrafe zu sanktionieren ist.
Das ist für mich ebenfalls unabänderlich. Jeder Versuch, dies zu ändern ist
für mich indiskutabel. Das menschliche Leben ist das höchste Rechtsgut,
seine Vernichtung muss die höchte Strafe erfahren.
Genau zu diesem Schluss bin ich auch gekommen.lazpel schrieb:Das Kind wurde offensichtlich von niemandem vermisst.. Und das ist das eigentliche tragische an der Angelegenheit.
Es muß ein engeres soziales Netz gesponnen werden, von staatlicher Seite.
Zunächst verständigt die Schule die Schulbehörde. Diese hat die Aufgabelazpel schrieb:Kinder müssen nach meiner Meinung halbtägig in Kindergärten oder Schulen anzutreffen sein, bei langer Abwesenheit müssen die Verantwortlichen ...
das Jugendamt verständigen,
vor Ort vorstellig zu werden und Gründe für das Schulschwänzen er ermitteln.
Und hier versagte Hamburg im Falle Jessica:
Nach dreimaligem erfolglosen Besuch bei der Familie leitete der Beamte ein
Bussgeldverfahren in die Wege. Verletzung der Schulpflicht ist i.a. eine
Ordnungswidrigkeit, was dieses Vorgehen rechtsfertigt.
Nur bei KONKRETEM Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls wird das
Jugendamt eingeschaltet. Dies wurde als nicht gegeben angesehen. Hier
gibt es einem Handlungsspielraum der Schulbehörde. Tragisch, tragisch!
Das Verfahren muss ganz klar so geändert werden, dass JEDER erfolglose
Versuch der Schulbehörde, die Familie zu kontaktieren AUTOMATISCH als
konkrete Gefahr für das Kind gewertet wird und das Jugendamt eingeschaltet
wird.
Bekanntlich ist das Jugendamt eine unmittelbar intervenierende Behörde, die
in einem solchen Fall nach drei weiteren erfolglosen Tagen mit Polizeigewalt in
die Wohnung eindringt.
Ich wüsste nicht, wie man einem Beamten Berufsverbot androht. Wichtigerlazpel schrieb:welches unter Androhung des Berufsverbots des jeweiligen Beamten zu handeln hat, und die Situation sichten muß.
sind klare Verordnungen, nach denen die Behörde schnelle und möglichst
spielraumfreie Entscheidungen trifft.
Eine interessante Diskussion dazu findest du in:lazpel schrieb:Kinder sollten zudem zwangsweise jedes halbe Jahr eine ärztliche Vorsorgeuntersuchung erhalten, die auch nicht zu entschuldigen ist durch die Eltern.
Vernachlässigungen und Misshandlungen von Kindern verhindern
und weiteren dortigen Links.
Ohne jeden Zweifel, sogar grob fahrlässig. Die Unfähigkeit Deutschlands, hierlazpel schrieb:Und genau das ist auch die fahrlässige Unterlassung durch den Staat in diesem Falle.
das Menschenrecht auf Leben eines Kindes durchzusetzen, wird sicher z.B.
von Amnesty International entsprechend gewürdigt werden. Zu recht.
Gruss
Camajan