Einfach Mensch
Sehr aktives Mitglied
Natürlich können Teile des Körpers auch bei Hirntod noch funktionieren, im Sinne ihrer jeweiligen Aufgabe, sonst machte eine Organentnahme auch keinen Sinn. Aber der Hirntote hat da nix mehr von, andere evtl. schon.
-Ich verweise hier erneut auf die Möglichkeit (und meiner Meinung nach Notwendigkeit) einer Patientenverfügung, in der man auch sowas regeln kann.
In anderen europäischen Ländern ist das ganz normal und es ist ein effektiver Weg an dringend benötigte Organe zu kommen. Es ist also effektiv.
Ethisch allerdings ist es nicht, dass ein Mensch seine Unversehrtheit sichern muss, indem er etwas ausdrücklich untersagt, statt wie bisher etwas zuzustimmen kann.
Es kann eigentlich nicht sein, dass Ich mit meinem Tod automatisch zum "Allgemeingut" werde.
Nun, die Rechtslage ist in Ö und D sehr unterschiedlich.
In Ö gilt die Widerspruchslösung. Man muss also zu Lebzeiten einer Organentnahme widersprechen. Hat man nicht widersprochen, dürfen Organe entnommen werden.
In D muss man zu Lebzeiten einer Organentnahme ausdrücklich zustimmen, durch einen Organspenderausweis. Nur dann dürfen Organe entnommen werden.
In einer Patientenverfügung kann man noch viel mehr regeln, z.B. will ich künstlich am Leben erhalten werden. Oder sollen die Maschinen abgeschaltet werden. Und wem vertraue ich die Überwachung der Einhaltung meiner Patientenverfügung an?
Es ist also kein Problem, die Verfügungsgewalt über den eigenen Körper selbst in die Hand zu nehmen. Wenn man sich traut und über die eigene Sterblichkeit nachdenkt.
crossfire