Mein Ex droht mir!

ihr habt alle keine Nerven.

Die Nerven haben nisch mit Denken zu tun

Das sind die Schritte die Stella gehen sollte:
1. Kündigung der Miete mit Einhalten der Frist von 3 Monaten
2. die Kündigung per Einschreiben Rückschein an den Vermieter senden
3. nichts tun, nicht reagieren und nicht nervös machen lassen
4. zahlt der Ex die Miete nicht, bekommt sie wie auch er (!) eine Zahlungsaufforderung, eine Mahnung
5. dann sollte sie dem Vermieter anschreiben, dass sie einen Nachweis über das Mieterkonto habe möchte, um zu sehen was, wieviel usw an Mietgeld eingegangen ist
6. Sie setzt ein Schriftstück auf indem sie mit Datum schildert ihrem Ex folgenden MietBetrag xxx übergeben zu haben, der Verwalter sollte sich an ihn wenden
(da braucht man Nerven!)
7. dein Ex wird ebenso Probleme bekommen
8. wenn du es durchziehst, und dein Ex so doof ist und die Miete nicht begleicht bekommt er eine Räumungsklage an den Arsch. Selbst Schuld oder? :D

zu 1: Kündigen können nur beide zusammen, bzw. der eine kann die Wohnung übernehmen und den anderen aus den Vertrag rauslassen, mit Zustimmung des Vermieters.
2 und 3: sind daher überflüssig
zu 4 bis 6: richtig, 2 Mieten in Rückstand, Räumungsklage, gegen beide

zu 7 und 8: genau, er bekommt ebenso Probleme wie sie, eventuelle Mietrückstände, eventuelle Zahlungsaufforderungen, eventuelle Inkasso, eventuelle zzgl. Räumungskosten ...... für beide gesamtschuldnerisch haftend. Selbst Schuld oder?

Davon abgesehen ist es dennoch nicht akzeptabel mit einem "Vertragsrecht" in diesem Mietverhältnis anzustammeln, dass wäre ja schlimmer wie jede Ehe ;)

Ja, richtig unakzeptabel, dass das Wort Mietvertrag das Wort Vertrag schon in sich hat. Richtig unakzeptabel. Genauso unakzeptabel wie eine Ehe, die auch eigentlich nur ein Vertrag ist. Ich würde dir mal empfehlen googeln zu gehen:
http://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=zwei+mietvertrag+auszug&meta=&aq=f&oq=
ist ganz einfach, brauchst nur auf den Link zu klicken. Kostet auch keine Nerven!

Ich hoffe, es geht alles gut aus!

Du kannst dich nur mit ihm auseinander setzen. Er kann dir mit nichts drohen, denn ihr sitzt beide im selben Boot. Beide je zur Hälfte, bei allen Sachen die noch kommen werden, bis du raus bist aus dem Vertrag.
Hör auf deinen RA und nerve lieb den Verwalter. Das was dein RA dir erklärt hat,steht auch in dem oberen Link.
 
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du meinst, sie soll gleich klagen? das kann man natürlich machen, aber wenn es noch vielleicht eine andere Lösung geben könnte, wieso nicht erst probieren?
 
du meinst, sie soll gleich klagen? das kann man natürlich machen, aber wenn es noch vielleicht eine andere Lösung geben könnte, wieso nicht erst probieren?

Huhu MonaLisa :kiss4:

neeee, er meint nicht gleich klagen .... erst den Verwalter beknien ... vielleicht hat sie ja wirklich Glück. Nur, wenn der halt weiter drauf beharrt, dass kündigen nur mit beiden Unterschriften geht, dann bleibt nicht mehr viel.

Aber Stellas Anwältin könnte ihn doch anschreiben (also ihren EX), mit der Bitte um Unterschrift der Wohungskündigung ... wie man das ausfsetzt, das wird sie besser wissen .... war mir jetzt so ein Gedanke .... bei manchen soll ja alleine der Briefkopf schon was bewirken.


Drum ... es wollte mir doch sein .... so blöde bin ich doch nicht im Kopp, dass es nur mit beiden Unterschriften geht.

:umarmen:
smilie_girl_184.gif
 
ich weiß, aber was will man sonst dann in so einer Situation noch machen. Es sei denn man bekommt Prozesskostenhilfe, ist vielleicht noch eine Möglichkeit.

huhu medchen!

dich meinte ich gar nicht mit dem gleich klagen :) ja, bei manchen hilft das auf jeden Fall, wenn ein Brief vom Anwalt kommt, aber manche sind da einfach total abgebrüht.
 
ich weiß, aber was will man sonst dann in so einer Situation noch machen. Es sei denn man bekommt Prozesskostenhilfe, ist vielleicht noch eine Möglichkeit.

huhu medchen!

dich meinte ich gar nicht mit dem gleich klagen :) ja, bei manchen hilft das auf jeden Fall, wenn ein Brief vom Anwalt kommt, aber manche sind da einfach total abgebrüht.

Stella hatte geschrieben, dass sie eine Rechtsschutzversicherung hat ... müßte darüber laufen .... hoffen wir dass mietrecht mit eingeschlossen ist.

Wegen dem Brief vom Anwalt ... ein Versuch wäre es auf alle Fälle wert. Dass ihr Ex gleich merkt, dass sie einen Anwalt dran hat und nicht mehr machen kann, was er will. Aber ich weiß .... dies beeindruckt nicht alle. Die werden dann noch dumm-frech ;)

:umarmen:
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Die Nerven haben nisch mit Denken zu tun



zu 1: Kündigen können nur beide zusammen, bzw. der eine kann die Wohnung übernehmen und den anderen aus den Vertrag rauslassen, mit Zustimmung des Vermieters.
2 und 3: sind daher überflüssig
zu 4 bis 6: richtig, 2 Mieten in Rückstand, Räumungsklage, gegen beide

zu 7 und 8: genau, er bekommt ebenso Probleme wie sie, eventuelle Mietrückstände, eventuelle Zahlungsaufforderungen, eventuelle Inkasso, eventuelle zzgl. Räumungskosten ...... für beide gesamtschuldnerisch haftend. Selbst Schuld oder?



Ja, richtig unakzeptabel, dass das Wort Mietvertrag das Wort Vertrag schon in sich hat. Richtig unakzeptabel. Genauso unakzeptabel wie eine Ehe, die auch eigentlich nur ein Vertrag ist. Ich würde dir mal empfehlen googeln zu gehen:
http://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=zwei+mietvertrag+auszug&meta=&aq=f&oq=
ist ganz einfach, brauchst nur auf den Link zu klicken. Kostet auch keine Nerven!



Du kannst dich nur mit ihm auseinander setzen. Er kann dir mit nichts drohen, denn ihr sitzt beide im selben Boot. Beide je zur Hälfte, bei allen Sachen die noch kommen werden, bis du raus bist aus dem Vertrag.
Hör auf deinen RA und nerve lieb den Verwalter. Das was dein RA dir erklärt hat,steht auch in dem oberen Link.

sehe ich auch so
 
Manchmal ist es klüger erstmal abzuwarten was passiert, wie sich der Hausverwalter in dem Falle verhält, bzw wie schlau der ist.
muss halt jeder selber wissen, manchmal geht alles viel harmloser aus.
 
Das mit der Rechtsschutzversicherung hatte ich erstmal überlesen, wenn da Mietrecht mit drin ist, kann man ja erstmal alles machen:)

Mir ist es halt nur wichtig, dass sie jetzt nicht die Hände in den Schoss legt und abwartet, das ist nämlich genau das falsche Weg.

Traurig, aber wahr, manche werden dann echt auch noch total unverschämt.

LG
 
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Manchmal ist es klüger erstmal abzuwarten was passiert, wie sich der Hausverwalter in dem Falle verhält, bzw wie schlau der ist.
muss halt jeder selber wissen, manchmal geht alles viel harmloser aus.

Auf was soll sie warten? Ich weiß ja nicht, wie es in Österreich läuft ... hier jedenfalls kommste mit abwarten und Tee trinken nicht weiter (wie meine Vorredner/in auch schon schrieben).

Wir haben alle gesagt, sie muss nochmal selbst mit dem Verwalter reden, was die Anwältin auch sagte.

Und wenn der Ex in seiner Ehre gekränkt ist, glaube ich kaum, dass der so ohne weiteres klein bei gibt. Ich habe es durch .... ich darf jetzt auch meinen Teil der Räumungsklage bezahlen, weil der 2. Ex einfach nicht ausgezogen ist.... wo ich wohlbemerkt die Wohnung gekündigt hatte (die nur auf meinem Namen stand)... ich war schon lange draußen.

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