Illegale Autorennen

Die Burschen sind mit 160 km/h in der Innenstadt auf dem Ku'damm ganz zu recht für 15 Jahre in den Knast gerast. Selbst wenn nicht ein einziger dabei zu Schaden gekommen wäre, hätte MORD-ABSICHT bzw Tötungswille zur Verhandlung stehen müssen.

Wir können auch nicht bei vollem Bewusstsein einfach in eine Menschenmenge ballern... mit der Begründung, dass es um den Kick bei simplen Schießübungen ginge. Auch hier gilt, selbst wenn zufälligerweise keiner dabei zu Schaden kommt, steht die direkte Tötungsabsicht zur Debatte... nicht mal die indirekte.

Wer bei einer Handlung im vollem Bewusstsein die sehr wahrscheinliche Tötung von Menschen in Kauf nimmt..., bei der die Nicht-Tötung durch genau diese Handlung einfach nur ein Zufallsprodukt wäre... ist gefährlich für die Allgemeinheit und die Handlung darf durchaus als eine Form von Terrorakt bewertet werden. Es ist kein politischer Terror, aber ein sozialer und sozial Relevanter! Ich hoffe, dass dieser Umstand den Richtern bei der Neubewertung bewusst bleibt oder wird und das Urteil rechtskräftig wird.
 
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Das Urteil musste so aussehen, damit es eine Revision gibt und vorm BGH landet. Nur so kann da mal grundsätzlich entschieden werden.

Das Urteil ist nichts anderes als ein Schachzug, aber der ist definitiv super, denn so passiert da wenigstens endlich was.

R.

Die sind über 11!!! rote Ampeln gerast, nicht eine, nicht zwei... und nicht gefahren... sondern gerast... in einer Grossstadt mitten im Herzen dieser sehr belebten und nachtaktiven Stadt, nicht irgendwo auf dem Land auf einer einsamen Landstraße! Und ihre Absicht haben sie noch grosskotzig auf Video aufgenommen...

Das ist wirklich vergleichbar mit der Handlung bei einfachen Schießübungen in eine Menschenmenge zu schießen...

Übrigens heißt es ja im Namen des Volkes... hier haben die endlich mal wirklich im Namen des Volkes gesprochen!!
 
Mordurteil in Berlin
Raser bleiben in Untersuchungshaft


Die beiden wegen Mordes verurteilten Raser aus Berlin kommen nicht frei, ehe der Bundesgerichtshof den Schuldspruch überprüft hat. Ein Unfallforscher hofft auf eine abschreckende Wirkung des Urteils.

Mehr dazu: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/berlin-raser-bleiben-nach-mordurteil-in-u-haft-a-1136646.html


"kommen nicht frei, ehe ...." ist hier missverständlich formuliert.

Das klingt ja fast so, als kämen sie danach frei!

Da sei Gott vor!
 
Billigend in Kauf nehmen ist nicht Vorsatz .......

R.

Doch... nämlich dann, wenn die Tötung um so viel wahrscheinlicher ist als die Nichttötung.

Die sind ja nur durch den Getöten zum stehen gekommen... die wären also weiter gerast... ja, bis .. . bis was eigentlich??? Bis einer der beiden gesagt hätte, ok... ich gebe auf, der andere ist schneller als ich? Hätten die das nicht schon bei der dritten roten oder vierten oder achten feststellen können??? Wo zufälligerweise noch niemand zu Schaden gekommen war???

Nee, konnten die offenbar nicht. Die hat einfach nur der Unfall aufhalten können. Und jetzt jammern die samt Verteidiger rum, dass sie schließlich niemanden töten wollten, sondern nur ein bisschen Armdrücken per Gaspedal spielen... denn immerhin hätte auch zufälligerweise keiner dabei zu Schaden kommen können... wenn auch unwahrscheinlich.. aber die Möglichkeit bestand ja minimal, sonst wären wir doch gar nicht erst losgefahren und derartig gerast, wenn wir sicher und ohne Zweifel gewusst hätten, dass dabei jemand umkommt..

Ähm ja... was ist DAS denn für eine unverschämte Logik... allein dafür sollten 15 Jahre angedacht werden... dann hätten die Burschen genug Zeit rauszufinden, was hier konkret die Schieflage ist!
 
Warum denn das?
Wer sich mal als Rennfahrer beweisen will, kann ja z.B. mit seinem PKW zum Nürburgring fahren und dort für ein Eintrittsgeld fahren.
Die anderen Rennstrecken werden sicherlich ein ähnliches Angebot für Möchtegernrennfahrer haben.

Das Problem ist aber, dass solche Typen gar nicht auf extra Rennstrecken wollen.
Auf "normalen" Strassen zu fahren ist ja gerade das was ihnen den "Kick" gibt. Leider.

Rudy
 
Auto wird als Mordwaffe gesehen
Im Berliner Fall folgten die Richter am Landgericht nicht dem in Verkehrsdelikten üblichen Weg, den Verursacher von Todesopfern wegen fahrlässiger Tötung zur Rechenschaft zu ziehen. Sie verurteilten die beiden 25 und 28 Jahre alten Raser stattdessen wegen Mordes. Das Gericht wertete in seiner mündlichen Urteilsbegründung die Teilnahme der beiden Täter an dem Wettrennen als „mittäterliches Geschehen mit bedingtem Tötungsvorsatz“.
Es verwarf zwar die von der Staatsanwaltschaft vorgebrachten „niedrigen Beweggründe“ der Täter, die als Mordmerkmal gegolten hätten,
stützte sich stattdessen aber auf ein anderes Merkmal einer Mordtat: Die Autos der beiden Raser seien als Tatwaffen ein gemeingefährliches Mittel gewesen.

faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/toedliches-autorennen-in-berlin-raser-wegen-mordes-verurteilt-14900473.html
 
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Etwas, das ich nicht verstehe. Angeberei und Geltungssucht sind m.E. niedere Motive...

Naja,es trifft wahrscheinlich den Bezugsrahmen ... hier ist ggf gemeint, dass in Bezug auf den Getöteten kein niederes Motiv vorlag (zB töten aus Geldgier... usw.) . Trotzdem ist der ganze Akt ein einzig niederes Motiv... die hätten ja auch einfach aus der Kurve kippen und in ein vollbesetztes Café fahren können, zB..

Es ist doch für gewöhnlich so, dass bei Richtersprüchen oft die Opfer zerknirscht drein schauen, während Täter erleichtert aufatmen, weil sie relativ glimpflich davon kamen. Hier ist es endlich mal umgekehrt, und genau so muss es auch sein bei einem Delikt, in der just for fun und ohne jegliche Not ein Menschenleben ausgelöscht wurde... und dass es nicht mehr waren, einfach nur ein Zufallsgriff war! DAS muss man sehen und bewerten... statt hier eine Definitionsralley zu starten, um die ethisch und auch pädagogisch absolut korrekt verurteilte Tat dem Diktat einer Definition auf Papier nach als ungerechtfertigt zu stempeln! Mit welcher Konsequenz denn bitte? Man muss sich mal reinziehen, dass den Tätern ein Urteil von eins bis zwei Jahren auf Bewährung vorschwebt. Spätestens DA m.u.s.s. man doch Uneinsichtigkeit und böswillige Soziopathie geltend machen. Was, wenn nicht ein entsprechendes (!!!) Urteil sollte denn da noch zur Einsicht greifen?? Davon mal ab, dass dies wieder so ein Fall ist, bei dem die Opfer und Hinterbliebenen tatsächlich unwiderruflich zu lebenslänglich verurteilt sind, wohl gemerkt... just for fun... und die wollen Bewährung... lächerlich!
 
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