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Naja, der Verteidiger war so derartig außer sich, dass ich davon ausgehe, dass er ewig und drei Tage solange wühlen wird, bis das Urteil relativiert werden wird. Auch wenn ich das in diesem Fall sehr bedauern würde... ich tippe auf Totschlag und acht Jahre oder so...
Wenn ich eine Waffe dabei habe und diese dann nach Belieben auf jemanden richte ... wenn sich ein Schuss löst und der andere tot ist, ist das auch kein Mord, obwohl ich den Tod billigend in Kauf genommen habe, als ich vor ihm mit der Waffe rumfuchtelte.
Mein Fahrlehrer, bei dem ich den Motorradführerschein machte (ich gehöre noch zu denen, die von Anfang an keine Leistungsbeschränkung hatten), hielt nichts von dieser Beschränkung. Er meinte nur trocken: Motorradfahren ist Charaktersache...
Fahren lernt man eh erst in der Praxis.
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