Hypnose-Gewerbeschein?

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Hallo,

Hypnose unterliegt in Österreich nicht der Gewerbeordnung.
So weit ich mich erkundigt habe, ist für Hypnose kein Gewerbeschein bzw. kein spezieller Gewerbeschein notwendig.
Das heißt, Hypnose kann auch als "neue Selbstständigkeit" (= so wie Freiberufler ohne Gewerbeschein) ausgeübt werden...
 
kann es stimmen, das nur Ärzte Hypnose in Österreich anbieten dürfen?

Ich würde das auf jeden Fall gutheißen, denn meiner Ansicht nach sind diese Hobby- und Freizeit-Hypnotiseure außerordentlich gefährlich, da sie mit Sicherheit überhaupt nicht fähig sind das aufzufangen, was sie evtl. bei ihrer Klientel lostreten.

Für viele Esos scheint "die Arbeit" an und mit der Seele eines anderen ein großes Spiel zu sein, das lediglich der eigenen Bereicherung dient.

Schon die Tatsache, dass du nichtmal erwähnst bei welcher Tätigkeit du Hynose einsetzen möchtest, spricht für alles andere als für Professionalität.

R.
 
Ich würde das auf jeden Fall gutheißen, denn meiner Ansicht nach sind diese Hobby- und Freizeit-Hypnotiseure außerordentlich gefährlich, da sie mit Sicherheit überhaupt nicht fähig sind das aufzufangen, was sie evtl. bei ihrer Klientel lostreten.
Oh, nicht mal das Lostreten, dazu muss es ja nicht unbedingt kommen, es genügt schon, dass man jemanden nicht ordnungsgemäß aus der Hypnose "rausholt" und schon hat man den Salat.

Grüße,
Diana
 
Ich würde das auf jeden Fall gutheißen, denn meiner Ansicht nach sind diese Hobby- und Freizeit-Hypnotiseure außerordentlich gefährlich, da sie mit Sicherheit überhaupt nicht fähig sind das aufzufangen, was sie evtl. bei ihrer Klientel lostreten.

Die Qualität eines Hypnotiseurs alleine am akademischen Grad "Dr. med." zu messen halte ich persönlich für zu Oberflächlich.
Denn in keinem Studium, weder Medizin noch Psychologie, wird Hypnose gelehrt. Und davon auszugehen, dass Ärzte "ethischer" Handeln ist eine unbegründete Annahme.
 
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Hallo,

unabhängig von den Bedenken und Einwänden kann man Hypnose in verschiedentliche Formen nutzen und anwenden. Es steht also immer der Zweck im Vordergrund, den man damit verfolgt. In dem Augenblick, wenn therapeutische oder medizinische Ziele verfolgt werden, treten auch die Gesetze in Kraft, die diese Dinge regeln.

Um Abmahnungen zu vermeiden, sollte man sich also unbedingt mit diesen Gesetzen beschäftigen. "Das hat mir geholfen", kann also unter Umständen ein verhängnisvoller Satz eines Klienten werden.

Hier das entsprechende Gesetzblatt, in dem auch die Ausübung von Therapien und Lebensberatungen in Österreich geregelt wird:
http://www.lifeskills.at/verordnung.pdf

Merlin
 
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